Für Schülerunterweisungen ist rechtlich gesehen die Erlasslage ausschlaggebend. Zum Teil sind darin Fristen für solche Unterweisungen vorgegeben. Auf jeden Fall ist es unerlässlich, Schüler in der Vermeidung von Brandrisiken und im Verhalten im Brandfall zu schulen, um die vorliegenden Konzepte umsetzen zu können. Ggf. kann das auch in Zusammenhang mit der allgemeinen Brandschutzerziehung geschehen.

 
Praxis-Tipp

Infomaterial der Feuerwehren nutzen

Viele Feuerwehren bieten speziell für den Brandschutz in Schulen gut aufbereitete Materialien und weitere Unterstützung an. Das Internet verhilft hier schnell zu Informationen und Kontakten.

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