Brandschutzaspekte beim Betrieb von Schulen werden von der DGUV-V 81 "Schulen" angesprochen. Sie gilt für allgemeinbildende Schulen und vergleichbare Bereiche berufsbildender Schulen.

Konkrete Hinweise finden sich zu

  • Fachräumen für naturwissenschaftlichen Unterricht, Werk-/Technikunterricht und vergleichbar ausgestatteten Räumen. Diese müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden können und müssen bei erhöhter Brandgefahr (z. B. für Chemie, Holzwerkräume) 2 möglichst weit auseinander gelegene Ausgänge haben (auch Ausstiege aus einem entsprechend gekennzeichneten und gestalteten Fenster sind zulässig, wenn eine sichere Fluchtmöglichkeit gegeben ist).
  • Ausgangstüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit von innen ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein (Panikschloss) (§ 21 DGUV-V 81).
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen bis max. 60 l (davon max. 20 l leicht- oder hochentzündliche, nicht wassermischbare Flüssigkeiten wie Benzine) in geeigneten Lagerräumen oder Sicherheitsschränken gelagert werden (feuerbeständig, mind. 10-facher Luftwechsel, Auffangwanne, selbstschließende Türen usw.). An den Arbeitsplätzen dürfen brennbare Flüssigkeiten in der für die Arbeiten unmittelbar nötigen Menge bereitgehalten werden (§ 26 DGUV-V 81). Ähnliche Hinweise zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten finden sich auch in einigen Bundesländern in Erlassen zur Sicherheit im Fach- bzw. naturwissenschaftlich/technischen Unterricht.

Wenn Schulen unter die Versammlungsstättenverordnung fallen (s. o.) und/oder mehr oder weniger regelmäßig zu Aufführungen (Musik, Theater, Diskussionen usw.) genutzt werden, müssen u. U. Brandschutzvorschriften eingehalten werden (u. a. nach DGUV-V 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung").

 
Praxis-Tipp

Brandschutz im Schulalltag

Durch umsichtiges Verhalten und einen allgemein guten Ordnungsstand können Brandrisiken im Schulalltag wirkungsvoll reduziert werden. Dazu können und sollten alle Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler, Schulverwaltung bzw. Hausmeister) beitragen. Die folgenden Stichwörter eignen sich gut als Unterweisungsinhalte:

Brandstiftung vermeiden

Keine leichtentflammbaren Materialien zugänglich lagern, auf keinen Fall in Fluchtwegen (Kartonagen, Aktenshredder, Hygienepapier, Laub, Müllgefäße). Kritische Bereiche (Vordächer, Eingangsbereiche) möglichst einsehbar gestalten.

Rettungswege freihalten

Vorsicht mit Sitzecken, Stellwänden, Pflanzen usw. Sie dürfen die Rettungswegebreiten nicht einengen (und müssen schwer entflammbar sein, s. u.). Notausgänge nicht zustellen, auch nicht von außen (Fahrräder!).

Werkräume

Für Ordnung sorgen, Wege und Flächen im Raum nicht zustellen, von Zeit zu Zeit entrümpeln.

Zündquellen vermeiden. Besonders risikoreich sind wärmeproduzierende Geräte, wie Bügeleisen, Heizplatten, Lötkolben, Heißklebepistolen, Kaffeemaschinen. Geräte unter Verschluss aufbewahren, defekte oder entbehrliche Elektrogeräte entfernen, alle vorhandenen Elektrogeräte vorschriftsmäßig prüfen lassen (DGUV-V 3).

Ggf. zusätzlichen Wasserlöscher (verursacht geringere Sachschäden als z. B. Pulverlöscher) oder Löschdecke im Raum bereithalten.

 
Achtung

Keine leicht entflammbaren Materialien in Rettungswegen

Flure und Eingangsbereiche in Schulen werden gerne besonders gestaltet, um der Schule ein Gesicht zu geben, gelungene Schülerarbeiten zu präsentieren oder diese Bereiche als Aufenthaltszonen nutzen zu können. Dabei entstehen oft Situationen, die aus Brandschutzgesichtspunkten kritisch sind. Auf keinen Fall dürfen notwendige Rettungswegbreiten eingeengt werden (s. o.) oder Gegenstände aufgestellt werden, die im Fluchtfall leicht umgerissen und zu Stolperfallen werden können. Problematisch sind Bastelarbeiten aus Pappmaschee, Textilien, Holz, Stellwände mit Papieraushängen, Polstermöbel usw., wobei immer auch die bauliche Situation der jeweiligen Schule eine Rolle spielt.

Notwendiges Mobiliar in Fluren, Treppenräumen und Hallen muss mind. schwerentflammbar, ggf. aus nicht brennbarem Material hergestellt sein. Schaustücke, Weihnachtsbäume usw. können u. U. mit zugelassenen Flammschutzmitteln aus dem Fachhandel behandelt werden. Oft sind auch Rauchmelder eine praktikable Lösung, um besondere Risiken abzusichern. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden genommen werden.

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