Achtung

Brandschutzorganisation mit den örtlichen Behörden abstimmen

Brandschutzorganisation ist zunächst eine Aufgabe des Betreibers, der dabei einen gewissen Stand der Technik zu berücksichtigen hat. Weil aber Pflegeeinrichtungen mit ihren spezifischen Risiken im Notfall immer auch im Fokus der örtlichen Behörden stehen und mit ihnen eng zusammenarbeiten müssen, sollten sie sich von vornherein austauschen und ihre Strukturen auf die Gegebenheiten vor Ort abstimmen.

 
Wichtig

Notfallmanagement im Krankenhaus

Akutkrankenhäuser sind i. d. R. in die öffentliche Notfallvorsorge eingebunden und müssen dafür eine mit den örtlichen Behörden abgestimmte Notfallplanung führen. Diese umfasst neben externen Notlagen, wie Massenanfall von Verletzten, Pandemieausbrüche, schwere Chemieunfälle u. a., auch interne Schadensfälle, von denen ein Brandereignis eines unter anderen, wie Ausfall der Versorgung, Bedrohung durch Kriminalität etc., ist. Die Brandschutzorganisation muss dann auf die Gesamtstruktur des Notfallplans abgestimmt sein, weil ein solches Konzept nur lern- und umsetzbar ist, wenn die Abläufe möglichst einheitlich sind.

Informationen und Schulungen zu diesem Themenkomplex stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenvorsorge BBK und die zugehörige Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz AKNZ bereit.

Eckpunkte einer Brandschutzorganisation in Pflegeeinrichtungen sind:

Brandschutzbeauftragter

Aufgrund der gängigen bau- und betriebsrechtlichen Vorgaben benötigen Krankenhäuser in jedem Fall und andere Pflegeeinrichtungen abhängig von Art und Größe einen Brandschutzbeauftragten. Die Funktion kann grundsätzlich auch extern oder einrichtungsübergreifend wahrgenommen werden. Zu seinen Aufgaben gehören z. B.

  • regelmäßige Brandschutzbegehungen (üblich alle 1–3 Monate),
  • Durchführung von Brandschutzunterweisungen,
  • Beratung von Betreiber und Führungskräften in Brandschutzfragen,
  • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung,
  • Kontakt zu den zuständigen Behörden.

Ausbildungen für Brandschutzbeauftragte in Pflegeeinrichtungen werden von unterschiedlichen Anbietern in speziellen Kursen angeboten und sollten der DGUV-I 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten entsprechen".

Brandschutzhelfer

Der Begriff entstammt der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Danach sollten mind. 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer speziell unterwiesen sein, nach Gefährdungsbeurteilung ggf. auch mehr. Dabei müssen die Anwesenheit vieler Personen oder von Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Schichtdienst berücksichtigt werden. Das führt dazu, dass in Pflegeeinrichtungen regelmäßig deutlich mehr Beschäftigte als Brandschutzhelfer mit praktischen Kenntnissen in der Bekämpfung von Entstehungsbränden erforderlich sind.

 
Praxis-Tipp

Kompetenz im Brandschutz breit aufstellen

Wegen der spezifischen hohen Risiken im Brandfall in Pflegeeinrichtungen müssen alle Beschäftigten jährlich an Brandschutzunterweisungen teilnehmen. Wenn man die Inhalte der Brandschutzhelferausbildung nach DGUV-I 205-023 "Brandschutzhelfer" inklusive des praktischen Trainings auf die jährlichen Brandschutzunterweisungen aufteilt und turnusmäßig immer wieder durchläuft, stellt man sicher, dass alle Beschäftigten in einem Rhythmus von 2 bis 3 Jahren die Kompetenz von Brandschutzhelfern haben.

Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung sollte an DIN 14095 orientiert erstellt werden, die neben einem Alarmplan als Aushang (Teil A) einen Teil B mit allgemeingültigen Vorgaben sowie einen Teil C mit Vorgaben für Personen mit besonderen Aufgaben enthält.

 
Wichtig

Brandschutzvorgaben für Bewohner, Patienten und Besucher

Wesentliche Brandschutzvorschriften, die auch für Bewohner, Patienten und Besucher relevant sind, gehören neben der Brandschutzordnung auch in Behandlungs- oder Pflegeverträge bzw. in die Hausordnung einer Einrichtung.

Für größere Pflegeeinrichtungen werden im baurechtlichen Verfahren üblicherweise auch Flucht- und Rettungspläne gefordert. Wo das nicht der Fall ist, muss durch Unterweisung und Beschilderung ein guter Sicherheitsstand erzielt werden.

Brandschutzunterweisung/-übungen

Entsprechend den allgemein im Arbeitsschutz üblichen Vorgaben müssen Brandschutzunterweisungen für das Personal in Pflegeeinrichtungen mind. jährlich stattfinden. Wegen der hohen Verantwortung für Patienten bzw. Bewohner ist es besonders wichtig, das sorgfältig umzusetzen. Die hohe Arbeitsbelastung und die Schichtarbeit im Pflegebereich erschweren aber die regelmäßige und breite Teilnahme der Beschäftigten an den Unterweisungen. Das ist in der Organisation der Unterweisungen zu berücksichtigen. Brandschutzunterweisungen können und sollten unterschiedlich gestaltet sein:

  • Präsentation bzw. Vortrag,
  • Rundgang durch das Gebäude mit Begehung der Rettungswege und Vorstellung der Funktion von Brandschutzeinrichtungen,
  • Übung zum Löschen von Entstehungsbränden (z. B. mit Löschtrainern zum Umgang mit Handfeuerlöschern),
  • Räumungsübungen kommen ...

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