Weil Kindertageseinrichtungen mit einem eher geringen Risiko der weitaus häufigere Fall sind, existiert keine bundesweit gültige Musterbauvorschrift für diesen Bereich. Es gibt auch nur in einigen wenigen Bundesländern rechtsverbindliche landesweit gültige Brandschutzrichtlinien für Kindertageseinrichtungen (Tab. 1). Im Wesentlichen werden Brandschutzmaßnahmen immer im Einzelfall nach Risikobeurteilung durch die vor Ort zuständigen bau- und betriebsrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden definiert.

 
Wichtig

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes

Unter dem Titel "Tageseinrichtungen für Kinder" haben die o. g. bundesweiten Gremien aktuelle Empfehlungen für den baulichen und betrieblichen Brandschutz in Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Sie wenden sich damit v. a. an Aufsichtsbehörden und Entscheidungsstellen der öffentlichen Hand, die über Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu entscheiden haben. Es sind aber z. B. auch Arbeitshilfen für Notfallkonzepte enthalten, die für Betriebsverantwortliche hilfreich sein können.

 
Bundesland Kitas als Sonderbauten definiert Prüfung gebäude­technischer Anlagen Brandschau Länderspezi­fische Vorschriften/­Informationen
Baden-Württemberg

§ 38 LBO BW

Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von Kindern, ... ausgenommen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege für nicht mehr als 8 Kinder
 

VwV Brandverhütungsschau

für Kindertageseinrichtungen (ausgenommen Gebäude geringer Höhe; Rohfußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, nicht mehr als 7 m über der Geländeoberfläche im Mittel, Bruttogrundfläche nicht mehr als 400 m²)

mind. alle 5 Jahre
 
Bayern

§ 2 Abs. 4 BayBO

Tageseinrichtungen für Kinder ..., in denen mehr als 10 Personen betreut werden

SPrüfV

  • im Einzelfall nach Anordnung
Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

Feuerbeschauverordnung FBV

Sonderbauten "bei erheblichen Gefahren für Personen …";

Fristen legt die Kommune fest

Hinweise zu Brandschutzanforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder (2009, Staatsministerium des Innern):

  • Rauchmelder empfohlen
  • Brandschutzordnung
  • Brandschutzübung mit Kindern
Berlin

§ 2 Abs. 4 BauO Bln

Tageseinrichtungen für Kinder (einschließlich Tagespflege) ab 11 Kinder

BetrVO

  • Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften
  • CO-Warnanlagen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungen

Prüffrist 3 Jahre

Für baurechtlich vorgeschriebene Anlagen zur Gebäudesicherheit in allen Gebäuden

BetrVO

für Kindertageseinrichtungen

Brandsicherheitsschau alle 5 Jahre
 
Brandenburg

§ 2 Abs. 4 BbgBO

Tageseinrichtungen für Kinder (einschließlich Tagespflege) ab 11 Kinder

BbgSGPrüfV

Für alle Sonderbauten oder im Einzelfall nach Anordnung

Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

BbgBKG, BrVSchV

Brandschau für Kindertageseinrichtungen alle 3 Jahre
Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V.: Leitfaden – Brandschutz in Tageseinrichtungen für Kinder (2018)
Bremen

§ 2 Abs. 4 BremLBO

Tageseinrichtungen für Kinder, ... ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als 10 Kinder

Kindertageseinrichtungen fallen nicht unter den Geltungsbereich der BremAnlPrüfV

Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK):

"regelmäßige Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen und aller technischen Geräte"

BremHilfeG

Anlassbezogene Brandverhütungsschauen

Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK), 2012

  • Personal unterweisen
  • Brandschutztechnische Anlagen und alle technischen Geräte prüfen lassen
Hamburg

§ 2 Abs. 4 HBauO

Tageseinrichtungen für jeweils mehr als 10 Kinder ...

PVO

Kindertageseinrichtungen ausdrücklich aufgeführt

nur Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, soweit vorhanden

Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

BVSVO

Kindertagesstätten

Brandverhütungsschau alle 3 Jahre

Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, 2012)

  • Unterweisung des Personals
  • Brandschutzübung 1-mal jährlich
Hessen

§ 2 Abs. 9 HBO

Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses, ausgenommen Einrichtungen der Tagespflege für nicht mehr als 10 Kinder

TPrüfV

Gilt im Einzelfall nach Anordnung

Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

GVSV

Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses oder mit mehr als 40 Plätzen

Gefahrenverhütungsschau alle 5 Jahre
Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen ...

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