Weil Kindertageseinrichtungen mit einem eher geringen Risiko der weitaus häufigere Fall sind, existiert keine bundesweit gültige Musterbauvorschrift für diesen Bereich. Es gibt auch nur in einigen wenigen Bundesländern rechtsverbindliche landesweit gültige Brandschutzrichtlinien für Kindertageseinrichtungen (Tab. 1). Im Wesentlichen werden Brandschutzmaßnahmen immer im Einzelfall nach Risikobeurteilung durch die vor Ort zuständigen bau- und betriebsrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden definiert.
Bundesland |
Kitas als Sonderbauten definiert |
Prüfung gebäudetechnischer Anlagen |
Brandschau |
Länderspezifische Vorschriften/Informationen |
Baden-Württemberg |
§ 38 LBO BW Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von Kindern, ... ausgenommen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege für nicht mehr als 8 Kinder |
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VwV Brandverhütungsschau für Kindertageseinrichtungen (ausgenommen Gebäude geringer Höhe; Rohfußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, nicht mehr als 7 m über der Geländeoberfläche im Mittel, Bruttogrundfläche nicht mehr als 400 m²) mind. alle 5 Jahre |
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Bayern |
§ 2 Abs. 4 BayBO Tageseinrichtungen für Kinder ..., in denen mehr als 10 Personen betreut werden |
SPrüfV
- im Einzelfall nach Anordnung
Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen |
Feuerbeschauverordnung FBV Sonderbauten "bei erheblichen Gefahren für Personen …"; Fristen legt die Kommune fest |
Hinweise zu Brandschutzanforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder (2009, Staatsministerium des Innern):
- Rauchmelder empfohlen
- Brandschutzordnung
- Brandschutzübung mit Kindern
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Berlin |
§ 2 Abs. 4 BauO Bln Tageseinrichtungen für Kinder (einschließlich Tagespflege) ab 11 Kinder |
BetrVO
- Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften
- CO-Warnanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Druckbelüftungsanlagen
- Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen
Prüffrist 3 Jahre Für baurechtlich vorgeschriebene Anlagen zur Gebäudesicherheit in allen Gebäuden |
BetrVO für Kindertageseinrichtungen Brandsicherheitsschau alle 5 Jahre |
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Brandenburg |
§ 2 Abs. 4 BbgBO Tageseinrichtungen für Kinder (einschließlich Tagespflege) ab 11 Kinder |
BbgSGPrüfV Für alle Sonderbauten oder im Einzelfall nach Anordnung Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen |
BbgBKG, BrVSchV Brandschau für Kindertageseinrichtungen alle 3 Jahre |
Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V.: Leitfaden – Brandschutz in Tageseinrichtungen für Kinder (2018) |
Bremen |
§ 2 Abs. 4 BremLBO Tageseinrichtungen für Kinder, ... ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als 10 Kinder |
Kindertageseinrichtungen fallen nicht unter den Geltungsbereich der BremAnlPrüfV Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK): "regelmäßige Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen und aller technischen Geräte" |
BremHilfeG Anlassbezogene Brandverhütungsschauen |
Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK), 2012
- Personal unterweisen
- Brandschutztechnische Anlagen und alle technischen Geräte prüfen lassen
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Hamburg |
§ 2 Abs. 4 HBauO Tageseinrichtungen für jeweils mehr als 10 Kinder ... |
PVO Kindertageseinrichtungen ausdrücklich aufgeführt nur Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, soweit vorhanden Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen |
BVSVO Kindertagesstätten Brandverhütungsschau alle 3 Jahre |
Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, 2012)
- Unterweisung des Personals
- Brandschutzübung 1-mal jährlich
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Hessen |
§ 2 Abs. 9 HBO Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses, ausgenommen Einrichtungen der Tagespflege für nicht mehr als 10 Kinder |
TPrüfV Gilt im Einzelfall nach Anordnung Prüffrist 3 Jahre, vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen |
GVSV Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses oder mit mehr als 40 Plätzen Gefahrenverhütungsschau alle 5 Jahre |
Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen ... |