Der Betriebssanitäter ist kein Ausbildungsberuf, sondern lediglich eine Qualifizierungsmaßnahme. Gemäß den Richtlinien der DGUV (DGUV-G 304-002) ist der Grundlehrgang eine 63-Stunden-Ausbildung. Pro Tag dürfen maximal 9 Unterrichtseinheiten absolviert werden, wobei mindestens insgesamt 3 Pausen – deren Gesamtdauer mindestens 45 Minuten beträgt – durchzuführen sind. Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Ausbildung zum Ersthelfer oder die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung innerhalb der letzten 2 Jahre. Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen, mündlichen und praktischen Prüfung ab.

Dieser Lehrgang soll den Teilnehmer befähigen, sowohl theoretisches als auch praktisches Grundwissen im Bereich der Notfallmedizin zu sammeln. Teilnehmer einer Fortbildung dürfen nicht in eine Grundausbildung integriert werden. Die Grundausbildung muss in einem reinen Präsenzlehrgang durchgeführt werden.

Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Die Prüfungszeit kann nicht auf die 63 Stunden angerechnet werden und ist zusätzlich zu absolvieren.

An die Stelle der Grundausbildung können beispielsweise folgende Qualifikationen treten:

  • Aprobation als Arzt,
  • examinierte Krankenpflegekräfte mit 3-jähriger Ausbildung,
  • Rettungsassistenten/Notfallsanitäter,
  • Rettungssanitäter,
  • Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung.

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