Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage, die auf den Konsum von Suchtmitteln zurückzuführen sind, ist in den vergangenen 10 Jahren um rund 17 % gestiegen: von 2,07 (2002) auf 2,42 Mio. Fehltage im Jahr 2012. Allein die psychischen Störungen und Verhaltensstörungen aufgrund von Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholsucht haben bei AOK-Versicherten 2012 mehr als 1 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage verursacht.[1]

2.7.1 Maßnahmen

In der Regel erfolgt eine effektive betriebliche Suchtprävention auf 2 Wegen: Zum einen sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die den Alkoholkonsum im Betrieb einschränken oder diesen gar verbieten und somit das Risiko am Arbeitsplatz verringern. Aber auch die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Mitarbeiter sollten gefördert werden. Verantwortungsbewusste Einstellungen und Verhaltensweisen im Umgang z. B. mit Alkohol sollten entwickelt werden. Arbeitgeberseitig könnte z. B. ein Arbeitsbewältigungscoaching angeboten werden oder es wird auch von dieser Seite an der Verbesserung des Betriebsklimas mitgearbeitet.

2.7.2 Mitbestimmung

Auch hier gilt, dass die Form der Mitbestimmung von den angedachten Maßnahmen abhängig ist, d. h. aber auch von der Virulenz des Problems.

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