Zusammenfassung

 
Überblick

Dieser Beitrag zeigt, wie betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aus vorhandenen Strukturen und Ressourcen eingeführt und weiterentwickelt werden kann, die im Regelwerk für Arbeits- und Gesundheitsschutz gefordert werden. Das Motto "Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst Du das Unmögliche!" (Franz von Assisi) heißt hier übertragen: Von der Pflicht des Arbeitsschutzes über betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliches Gesundheitsmanagement hin zum gesunden Unternehmen mit einer betrieblichen Gesundheitspolitik.

In die Praxis umgesetzt, bedeutet das: Vorhandene Pflichten werden gesundheitsförderlich genutzt, die Aus- und Weiterbildung wird mit dem Aspekt der Entwicklung wichtiger Gesundheitskompetenzen verbunden. Die Maßnahmen sind nicht nach- oder nebeneinander, sondern miteinander systemisch zu betrachten. Der Beitrag liefert u. a. Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche gesetzlichen Forderungen gelten?
  • Welche Prozesse sind für alle Unternehmen gleich?
  • Welche Maßnahmen lassen sich daraus ableiten, angepasst an Unternehmensgröße und betriebliche Bedürfnisse, um betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen und aufrechtzuerhalten?

1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes ist heute aktueller denn je und spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit".

Elemente des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind:

  • Organisation,
  • Personen,
  • System/Prozess,
  • Instrumente.

Abhängig von der Unternehmensgröße lassen sich diese 4 Elemente weiter aufgliedern (Tab. 1).

 
Anzahl Beschäftigte Organisation/Betreuungsmodell Personen System/Prozess Instrumente
≤ 10 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung (Anlage 1 DGUV-V 2)
  • Kompetenzzentrum
  • Unternehmer
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
 
> 10 und ≤ 20 Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil (Anlage 2 DGUV-V 2)
  • Unternehmer
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
Managementsysteme für Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz, Gesundheit (Pflicht bzw. Kür)
> 20

Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil (Anlage 2 DGUV-V 2)

Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG), ggf. erweitert zum Gesundheitszirkel
  • Unternehmer (bis max. 50 Beschäftigte)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Abteilung EHS
  • Diversity Manager

Tab. 1: Elemente des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines BGM?

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind i. W. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Gefahrstoffverordnung grundlegende Regelwerke. Technische Regeln, Arbeitsstätten-Regeln und DGUV-Regelwerk konkretisieren diese Forderungen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und arbeitsmedizinische Regeln haben die Gesundheit der Beschäftigten im Fokus.

Die Forderung nach einem BGM ergibt sich aus Bereichen der zuvor genannten Rechtsquellen. Für den Arbeitgeber entstehen daraus v. a. folgende Pflichten:

  • Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sind Bestandteil des Arbeitsschutzes (§ 2 Abs. 1 ArbSchG).
  • Neben physischen Belastungen sind auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu ermitteln (§ 5 Abs. 6 ArbSchG).
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement: Mit Beschäftigten, die während eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann (SGB IX).
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst Angebots- und Pflichtvorsorge (ArbMedVV und AMR).

Und schließlich muss eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten angestrebt werden (§ 3 Abs. 1 ArbSchG).

 
Wichtig

Präventionsgesetz (PrävG)

Seit Juli 2015 ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in Kraft. Es soll die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung schaffen – für alle Altersgruppen in den Lebensbereichen Schule, Arbeitsplatz und Pflegeheim. Mit dem PrävG werden auch Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt.

Krankenkassen beraten und unterstützen Unternehmen vor Ort bei der betrieblichen Gesundheitsförderung, unter Beteiligung von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen. Kranken- und Pflegekassen sollen für Gesundheitsförderung und Prävention mehr als 500 Mio. EUR pro Jahr investieren.

2 Betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement und Gesundheitspolitik

In vielen Projekten wird deutlich, dass die Akteure mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten arbeiten. Nachfolgend werden daher betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitspoli...

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