Überblick

Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen. In vielen Unternehmen und Institutionen wurde es seither eingeführt. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel mehr leisten: In Verbindung mit den vorhandenen betrieblichen Rahmenbedingungen gestaltet, ist BEM z. B. ein ganz wesentlicher Bestandteil eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und neben einer alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung ein wesentliches Instrument zur Bewältigung der Anforderungen des demografischen Wandels.

§ 167 Abs. 2 SGB IX beschreibt lediglich, was im Rahmen eines BEM zu leisten ist. Die konkrete Umsetzung liegt in der Verantwortung der Unternehmen und Institutionen. Dieser Beitrag beschreibt anschaulich und strukturiert die Prozesse, die im Rahmen des BEM zu gestalten sind. Es werden ganz konkrete Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Umsetzung erfolgen kann. Dabei werden Qualitätskriterien, wie Rechtskonformität, Selbstbestimmung und Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter, sowie Ressourcenorientierung herausgearbeitet.

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