Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob wesentliche Belange der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) in den betrieblichen Abläufen (allgemein Prozessen) ausreichend eingeplant (berücksichtigt) sind.

Vorbemerkung

Ein wichtiges Kennzeichen einer erfolgreichen Unternehmensführung ist eine ganzheitliche Gestaltung (Festlegung/Regelung) der betrieblichen Prozesse, also der (Soll-)Vorgehensweisen bei der Erstellung von Informationen, Dienstleistungen und Produkten sowie der Kommunikation und Führung. Dazu zählen auch deren Dokumentation in geeigneter Weise, die Erklärung der Verbindlichkeit sowie eine regelmäßige Überprüfung und Verbesserung bei Bedarf oder Möglichkeit. Durchdachte, verbindliche und von allen Anwendern akzeptierte Prozesse zählen zum "organisatorischen Know-how" einer Organisation. Die Festlegung und Kommunikation dieser Prozesse zählt zu den Aufgaben jedes Managementsystems. SGA zu integrieren und als Teil der Prozesse anzuwenden, ist eine Intention des Arbeitsschutzmanagements.

Wie sicher und gesund die Arbeitsbedingungen der in einen Prozess involvierten, eigenen und externen Beschäftigten sind, wird entscheidend durch die Gestaltung (Planung) des Prozesses bestimmt. Bekanntermaßen beinhalten viele Prozesse sowohl Chancen (z. B. Stärkung der Arbeitsfähigkeit oder des Wohlbefindens) als auch Risiken (Belastungen, Gefährdungen und gesundheitliche Risiken, wie beispielsweise durch Infektionsmöglichkeiten). Es ist deshalb sehr sinnvoll und teilweise auch extern gefordert, diese Prozesse nicht nur nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gestalten, sondern auch unter Beachtung von Anforderungen (öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und fundierten Erkenntnissen) des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes (z. B. der Hygiene) sowie der Gesundheitsförderung.

Betriebliche Prozesse sicher und gesund zu gestalten, ist ein zentrales Werkzeug sowohl der Prävention als auch eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements.

Die nachfolgende Checkliste unterstützt die Einbindung (Verankerung) von Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung in die Gestaltung (Planung, Festlegung und Darlegung) betrieblicher Prozesse. Sie kann auch zur Überprüfung und Verbesserung der Beachtung von SGA-Anforderungen verwendet werden.

Unsere Empfehlung

Beim Einbinden der Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung (der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit [SGA]) können Sie wie folgt vorgehen:

  1. SGA-relevante betriebliche Prozesse ermitteln

    Betrachten Sie die betrieblichen Prozesse und checken Sie dabei, welche Prozesse aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung relevant sind → SGA-relevante betriebliche Prozesse.

  2. SGA-Anforderungen ermitteln

    Ermitteln Sie für jeden SGA-relevanten Prozess die wesentlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung (öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und fundierten Erkenntnissen). Möglichkeiten hierfür sind: Gefährdungsbeurteilungen, Sichtung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Informationen von Herstellern und verfügbarer Erfahrungen von Anwendern.

  3. SGA-Anforderungen in die als SGA-relevanten erkannten Prozesse einbinden → in deren Festlegung und Darlegung

    • Gehen Sie sukzessive vor. Hierfür können Sie die angefügte Checkliste "Betriebliche Prozesse sicher und gesund gestalten" verwenden.
    • Integrieren Sie die ermittelten SGA-Anforderungen:

      • bei der Regelung der einzelnen Prozessschritte

        beispielsweise: dem Festlegen der Reihenfolge, den erforderlichen Vorinformationen, den zu beachtenden Vorgaben entsprechend der Gefährdungsbeurteilung (z. B. Tragen einer bestimmten Persönlichen Schutzausrüstung, erforderlicher Kompetenzen, besonderer Einweisungen, Abstimmung mit Kollegen, die im gleichen Bereich arbeiten) sowie der Kommunikation und Dokumentation;

      • bei der Regelung der Zuständigkeiten und Befugnisse beispielsweise: Wer für erforderliche Abstimmungen oder die Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen vor Ort zuständig ist;
      • bei der Regelung des erforderlichen Informationsprozesses beispielsweise: Wer hat wen, wann und wie zu informieren?
      • bei der Regelung der Art und Weise der Nachweisführung und Dokumentation;
      • bei der Regelung der Wirksamkeitsprüfung und regelmäßigen Verbesserung.
    • Berücksichtigen Sie mögliche Folgen aus den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung bei der Festlegung der Prozessparameter, wie beispielsweise der Vorgabezeit oder dem Personalbedarf.
  4. Passen Sie die Checkliste bei Bedarf unternehmensspezifisch an.

Checkliste "Betriebliche Prozesse sicher und gesund gestalten"

Einbinden von SGA-Anforderungen in die Festlegungen/Darlegungen betrieblicher Prozesse
Fragen Bewertung Bemerkungen

Übergreifende Frage:

  • Existieren für alle betrieblichen Prozesse dokumentierte Beschreibungen (Festlegungen bzw. Darlegungen)?
[ ] ja Fundstelle: ..................................................
[ ] ja, für...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge