Tabelle 1 enthält ein Beispiel für die Informationen, die in einem Notfallplan enthalten sein sollten.

 
Nr. Information Inhalt
1. Allgemeine Angaben zum Betrieb
1.1 Geografische Lage Verbale Beschreibung der Lage und Umgebung des Werks, einschließlich möglicher Gefahren durch benachbarte Firmen, Flugplatz, Fluss etc.
=> Umgebungsplan
1.2 Übersicht von Gebäuden und Freiflächen Pläne (einschließlich Zufahrtsmöglichkeiten, Fahrwegen, Parkplätzen, Verladebereichen, Läger etc.)
1.3 Produktionsbeschreibung Was wird am Standort hergestellt?
1.4 Betriebszeiten

Kernzeit: 06:00–22:00 Uhr

Nachtschicht: 22:00–06:00 Uhr in den Bereichen 1, 5 und 7

Anwesende Mitarbeiter werden über automatische Zugangskontrolle und alle Betriebsfremden vom Wachdienst erfasst.
2. Pläne
2.1 Feuerwehrplan
(nach DIN 14095)
Diese Pläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung und der sicheren Beurteilung der Lage. Derartige Pläne können z. B. im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gefordert werden.
2.2 Übersicht von Brandschutzeinrichtungen (wenn es keinen Feuerwehrplan gibt)
  1. Linienplan der Brandmeldeeinrichtungen
  2. Netzplan der Sprinkleranlage
  3. Automatische Gaslöschanlagen
2.3 Löschwasserrückhaltung Übersicht Löschwasserrückhaltesysteme
2.4 Energieversorgungsplan Standorte von Trafostationen, Hauptverteilungen, Gasübergabestation etc.
2.5 Rohrleitungsplan Übersicht von Leitungen für Gas, brennbare Flüssigkeiten oder Gefahrstoffe
2.6 Flucht- und Rettungswegpläne Aus diesen Plänen gehen gem. Abschn. 10 ASR A2.3 u. a. die Gebäudegrundrisse, Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, Handfeuermelder), Lage der Sammelstellen sowie der Standort des Betrachters hervor.
3. Gefahrenschwerpunkte
3.1 Gefährliche Stoffe Gefahrstoffkataster (inkl. Angaben zu Art, Lagermenge, Lagerort und Verwendung sowie Sicherheitsdatenblätter)
3.2 Gefährliche technische Einrichtungen Beschreibung relevanter Anlagen und Prozesse, die ein hohes Risikopotenzial besitzen (z. B. thermische oder chemische Prozesse)
4. Interne/externe Gefahrenabwehrkräfte
4.1 Koordinierungsstelle für alle Notfälle Die interne Notrufnummer ist die …, die auf den Pförtner/Telefonzentrale aufgeschaltet ist. Diese Stelle ist 24 Stunden, 7 Tage pro Woche besetzt.
4.2 Feuerwehr Feuerwehr ist ebenfalls über Tel. … erreichbar (Anruf wird weitergeleitet). Wenn Sie einen manuellen Handfeuermelder betätigen, wird die Feuerwehr automatisch alarmiert.
4.3 Erste Hilfe

Ausgebildete Ersthelfer sind den Listen im Bereich der Verbandkästen zu entnehmen.

Rettungsdienst wird über Tel. … angefordert.
4.4 Spezielle Beauftragte

Beauftragte sind z. B.

  • Störfallbeauftragter
  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
4.5 Verantwortliche Führungskräfte Name, Telefon
4.6 Externe Gefahrenabwehrkräfte Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeits- und Umweltschutz, Berufsgenossenschaft, Stadtwerke etc.
5. Einrichtungen und Ausrüstungen
5.1 Einsatzleitstelle Raum neben dem Pförtner: Von hier aus findet die Koordination von Notfällen statt. D. h., hier finden sich alle verantwortlichen Personen ein. Von hier aus werden auch Evakuierungen veranlasst.
5.2 Brandmeldezentrale (BMZ) Befindet sich beim Pförtner: Hier laufen alle Signale der Brandschutzeinrichtungen zusammen und werden automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet.
5.3 Brandschutzeinrichtungen

Sprinkleranlage (Gebäude 1, 3, 6 und Hochregallager) => löst im Brandfall an entsprechenden Stellen automatisch aus; automatische Meldung über die BMZ an die Feuerwehr.

CO2-Löschanlage im Schaltraum, Serverraum und an CNC-Maschine in Halle 1: Lösen im Brandfall automatisch aus; automatische Meldung über die BMZ an die Feuerwehr.

Brandmeldeanlage: Rauchmelder (verschiedene Funktionsweisen) lösen im Brandfall automatisch Alarm aus; automatische Meldung über die BMZ an die Feuerwehr.

Handfeuermelder: Können im Brandfall von jedem zur Alarmierung der Feuerwehr benutzt werden.
5.4 Alarm- und Warneinrichtungen

Lösen die Brandschutzeinrichtungen aus, so werden die anwesenden Personen über eine Sirene und einer anschließenden Lautsprecherdurchsage gewarnt und aufgefordert, das Gebäude zu verlassen (Evakuierung). Die Lautsprecherdurchsage erfolgt durch den Pförtner oder aus dem Büro der Werksleitung.

Gaswarneinrichtungen: im Bereich der Gasübergabestation sowie im Bereich der Kältezentrale gibt es Gaswarngeräte. Die Überschreitung definierter Konzentrationen wird durch Blitzleuchte an den Zugängen angezeigt. Außerdem erfolgt eine Meldung beim Pförtner.
6. Mobile Einsatzmittel für Notfälle
6.1 Löscheinrichtungen

Handfeuerlöscher sind im gesamten Werk verteilt.

Schaumlöschkanone ist im Bereich Zugang Hochregallager stationiert.
6.2 Sonstiges

Atemschutzmasken für den Einsatz bei Ammoniakaustritt in der Kältezentrale befinden sich im Stahlschrank vor der Kältezentrale.

Chemikalienschutzanzüge sind im Bereich Labor vorrätig.

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