Die Prozessumgebung (Kap. 7.1.4) muss so gestaltet werden, dass Produkte und Dienstleistungen normkonform erstellt werden können. Dies schließt ausdrücklich soziale, psychologische und physikalische Faktoren ein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können diese Faktoren ermittelt, Gefährdungen erkannt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden.

Beschäftigte müssen ihre Kompetenz (Kap. 7.2) erweitern oder neue Kompetenzen erwerben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Weiterbildungsangebote auch für ältere Beschäftigte ermöglichen lebenslanges Lernen. Neben der fachlichen Kompetenz müssen zusätzlich Kompetenzen im Bereich Gesundheit, z. B. zu gesunder Ernährung, gesundheitsbewusstem Verhalten und ergonomischen Bewegungsabläufen, erweitert bzw. erworben werden.

Das Bewusstsein (Kap. 7.3) der Beschäftigten für ihre Rolle und ihren Anteil am Gelingen, trägt dazu bei, dass Produkte und Dienstleistungen die Qualitätsanforderungen erfüllen. Wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit als sinnvoll und wichtig wahrnehmen, steigen die Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung und die Motivation für zukünftige Aufgaben. Die Fehlzeiten sinken, die Qualität nimmt zu.

Die Kommunikation (Kap 7.4) mit den Beschäftigten sollte neben Informationen zum wirtschaftlichen Erfolg und organisatorischen Themen auch Maßnahmen im Bereich Gesundheit enthalten.

Die Prozessbeschreibung "Unterstützung" sollte daher ergänzt werden:

Soziale, psychologische und physikalische Belastungen sind zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Aspekte Ergonomie sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel und Arbeitsplätze müssen dabei berücksichtigt werden (s. Gefährdungsbeurteilung).

  • Kompetenzen beinhalten auch gesundheitsbewusstes Verhalten.
  • Inhalt der Kommunikation sind auch Informationen über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Kap. 7.4 a).

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