In diesem Prozess empfiehlt sich die Reihenfolge in Tab. 1.
Thema/ Aufgabe |
Einkauf/Beschaffung | Arbeitsschutz: Sifa und Betriebsarzt | Leitung (L)/ Beschäftigte (B) |
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Sicherheitsdatenblatt (SDB) | SDB anfordern | SDB überprüfen, u. a.: Reichen die Informationen des SDB nicht aus, müssen weitere Informationen eingeholt werden |
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Möglicher Einsatz eines neuen Gefahrstoffs | Verfügbarkeit prüfen, geeigneten Lagerort klären | Einsatzmöglichkeit mithilfe des SDB unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten überprüfen | Über den Einsatz entscheiden (L) |
Substitutionsprüfung | Substitution prüfen | ||
Gefährdungsbeurteilung | Ist keine Substitution möglich: Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung und des Arbeitsprozesses/-verfahrens festlegen und umsetzen | Beteiligung und Information (B) | |
Freigabe (Formular) | Stoff freigeben | Stoff freigeben | Stoff freigeben (L) |
Bestellung | Vorab prüfen, ob Substanz mit ähnlichen Eigenschaften bereits verwendet wird, unter Rücksprache mit Arbeitsschutz und betroffener Abteilung Konditionen aushandeln, Stoff in benötigten Mengen und geeigneten Gebinden beschaffen |
Stoff bei Einkauf bestellen, dazu nötige Informationen liefern, z. B. geeignete Gebindegrößen für sichere Handhabung (L, B) | |
Betriebsanweisung und Unterweisung | Erstellen der Betriebsanweisung und Durchführung der Unterweisung unterstützen | Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung durchführen (L), Zugang zu Betriebsanweisungen und SDB, Teilnahme an Unterweisung (B) | |
Gefahrstoffverzeichnis | Stoff erfassen | Substitutionsprüfung im Gefahrstoffverzeichnis dokumentieren | |
PSA | Bei Bestellung von PSA Angaben im Sicherheitsdatenblatt beachten | Eignungsprüfung, falls keine ausreichenden Angaben im SDB | Vor Aufnahme der Tätigkeit und jährlich, Unterweisung zum Umgang mit PSA (L/B) |
Einsatz des neuen Stoffes | Regelmäßige Überprüfung der Aktualität der SDB, ggf. aktuelle Version anfordern | Regelmäßige Überprüfung, ob es Arbeitsmittel oder -verfahren gibt, die keine oder geringere Gefährdung haben (Innovationen, Neuentwicklungen) | Tätigkeit mit Gefahrstoff darf aufgenommen werden (B) Achtung: Beschäftigungsbeschränkungen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz) |
Tab. 1: Aufgaben und Verantwortlichkeiten beim Einsatz eines neuen Gefahrstoffs
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