In diesem Prozess empfiehlt sich die Reihenfolge in Tab. 1.

 
Thema/
Aufgabe
Einkauf/Beschaffung Arbeitsschutz: Sifa und Betriebsarzt Leitung (L)/
Beschäftigte (B)
Sicherheitsdatenblatt (SDB) SDB anfordern

SDB überprüfen, u. a.:

Reichen die Informationen des SDB nicht aus, müssen weitere Informationen eingeholt werden
 
Möglicher Einsatz eines neuen Gefahrstoffs Verfügbarkeit prüfen, geeigneten Lagerort klären Einsatzmöglichkeit mithilfe des SDB unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten überprüfen Über den Einsatz entscheiden (L)
Substitutionsprüfung   Substitution prüfen  
Gefährdungsbeurteilung   Ist keine Substitution möglich: Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung und des Arbeitsprozesses/-verfahrens festlegen und umsetzen Beteiligung und Information (B)
Freigabe (Formular) Stoff freigeben Stoff freigeben Stoff freigeben (L)
Bestellung

Vorab prüfen, ob Substanz mit ähnlichen Eigenschaften bereits verwendet wird, unter Rücksprache mit Arbeitsschutz und betroffener Abteilung

Konditionen aushandeln, Stoff in benötigten Mengen und geeigneten Gebinden beschaffen
  Stoff bei Einkauf bestellen, dazu nötige Informationen liefern, z. B. geeignete Gebindegrößen für sichere Handhabung (L, B)
Betriebsanweisung und Unterweisung   Erstellen der Betriebsanweisung und Durchführung der Unterweisung unterstützen Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung durchführen (L), Zugang zu Betriebsanweisungen und SDB, Teilnahme an Unterweisung (B)
Gefahrstoffverzeichnis Stoff erfassen Substitutionsprüfung im Gefahrstoffverzeichnis dokumentieren  
PSA Bei Bestellung von PSA Angaben im Sicherheitsdatenblatt beachten Eignungsprüfung, falls keine ausreichenden Angaben im SDB Vor Aufnahme der Tätigkeit und jährlich, Unterweisung zum Umgang mit PSA (L/B)
Einsatz des neuen Stoffes Regelmäßige Überprüfung der Aktualität der SDB, ggf. aktuelle Version anfordern Regelmäßige Überprüfung, ob es Arbeitsmittel oder -verfahren gibt, die keine oder geringere Gefährdung haben (Innovationen, Neuentwicklungen)

Tätigkeit mit Gefahrstoff darf aufgenommen werden (B)

Achtung: Beschäftigungsbeschränkungen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)

Tab. 1: Aufgaben und Verantwortlichkeiten beim Einsatz eines neuen Gefahrstoffs

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