Zeitgemäße Sicherheitskonzepte messen der Betrachtung von Beinaheunfällen bzw. sonstiger gefährlicher Situationen einen hohen Stellenwert bei. Gleiches gilt auch für das Arbeitsschutzmanagement. In der Regel empfehlen/fordern die AMS-Konzepte die Erfassung und Bearbeitung von Beinaheunfällen zu regeln. Ziel ist es, das Potenzial der Beinaheunfälle zu nutzen, um dadurch die Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen nachhaltig zu verringern. Ohne die Kenntnis der Beinaheunfälle sowie eine Systematik zur Erfassung und Bearbeitung von Beinaheunfällen geht dies aber nicht.

Wirksame Konzepte müssen hier ansetzen. Erforderlich sind v. a. folgende Maßnahmen:

  • Die Intention der Erfassung von Beinaheunfällen ist zu kommunizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich viele Mitarbeiter schwer tun, auf eigene Fehler, eigenes sicherheitswidriges Verhalten oder sicherheitswidriges Verhalten von Kollegen sowie auf sicherheitswidrige Zustände hinzuweisen, wenn ja, wenn "nichts passiert ist". (Wichtig: Weisen Sie darauf hin, dass der Verzicht auf die Meldung eines Beinaheunfalls kein Kavaliersdelikt ist!)
  • Um die Bereitschaft zu fördern, Beinaheunfälle zu melden, sind geeignete Informations- und Motivationsmaßnahmen erforderlich.
  • Anhand aussagefähiger Beispiele ist zu kommunizieren, welche Begebenheiten das Unternehmen zu Beinaheunfällen ("Near Miss") zählt. Hierfür sind eine klare Definition "Kennzeichen von Beinaheunfällen" sowie eine Abgrenzung zu "unsichere Zustände oder Situationen" erforderlich. Die Spannbreite geht von "Gefährliche Begebenheit bei der Arbeit, die das Potenzial für schwerste Verletzungsgefahr in sich bergen" über "Gefährliche Begebenheiten, die sich wieder ereignen könnten" bis zu "Jeder gefährliche Begebenheit bei der Arbeit."
  • Ein konstruktiver Umgang mit bekannt gemachten Beinaheunfällen ist vom Management nachdrücklich zuzusichern und erkennbar zu praktizieren – wer Nachteile für sich oder Kollegen befürchtet, beteiligt sich nicht.
  • Differenzierte Möglichkeiten zum Melden von Beinaheunfällen (direktes Ansprechen, Ansprechen des Sicherheitsbeauftragten, Verwendung eines Formblatts zur anonymen Meldung etc.) sind empfehlenswert.
  • Der Verwaltungsaufwand ist zu begrenzen.
  • Eine schnelle und transparente Analyse und Bearbeitung der Beinaheunfälle, mit einer anschließenden Einleitung von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen ist zu regeln.

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