Die LV 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle" legt auch die Inhalte der behördlichen Systemkontrollen fest. Sie orientieren sich an den 15 Elementen der GDA-Leitlinie "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" und umfassen damit den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation und die für den Arbeitsschutz wesentlichen Abläufe (Prozesse).

Die in Tab. 1 und 2 aufgelisteten 15 Organisationselemente werden bei der behördlichen Systemkontrolle aus aufsichtsstrategischen Gründen in 6 Kernelemente (verpflichtender Mindestprüfumfang – Tab. 1) und 9 Zusatzelemente (Tab. 2) unterschieden.

 
Wichtig

Kernelemente

Hinsichtlich der verpflichtenden Kernelemente wird davon ausgegangen, dass deren Beitrag zum Erfolg des Arbeitsschutzes im Betrieb am größten ist und daher deren Überwachung der Systemkontrolle die größte Wirkung verleiht.

In den Grundsätzen wird jedes Organisationselement durch Prüfgegenstände beispielhaft konkretisiert. Die Aufzählung der Prüfgegenstände ist dabei nicht abschließend. Eine Verpflichtung zur Überprüfung jeweils aller Prüfgegenstände des Mindestprüfumfangs besteht nicht. Die Zusatzelemente können je nach besonderer betrieblicher Situation angewendet werden. Eine Gewichtung der einzelnen Zusatzelemente im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsschutzsituation im Betrieb kann nicht getroffen werden, da die Bedeutung des Prüfbereichs vom jeweils im Betrieb vorliegenden Einzelfall abhängt.

 
1 Verantwortung, Aufgabenübertragung und Regelung der Kompetenzen
 

Regelungen und Maßnahmen bzgl. der

  • konkreten Aufgabenübertragung an Führungskräfte bzw. Funktionsträger nach § 13 Abs. 2 ArbSchG
  • Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse, Verantwortungsbereiche
2 Überwachung der Einhaltung von übertragenen Pflichten
 

Regelungen und Maßnahmen zur

  • Kontrolle der Aufgabenerledigung
  • Einleitung von Korrektur- und Durchsetzungsmaßnahmen
3 Organisationspflichten aus dem ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
 

Regelungen und Maßnahmen bzgl.

  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Bestellung eines Betriebsarztes
  • schriftlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes
  • Festlegung von Einsatzzeiten
  • Aufgabenwahrnehmung (z. B. Begehungen)
  • Durchführung von regelmäßigen Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Unterstützung und Zusammenarbeit
4 Qualifikation für den Arbeitsschutz
 

Regelungen und Maßnahmen bzgl.

  • fachlicher Anforderungen als Auswahlkriterium für Funktionsträger und Beschäftigte mit bestimmten Aufgaben im Arbeitsschutz
  • Erhaltung der Qualifikation zum Arbeitsschutz durch Ermittlung, Aktualisierung und ständige Deckung des Schulungsbedarfs
5 Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
 

Regelungen und Maßnahmen zur Ausgestaltung der Prozessschritte

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermitteln der Gefährdungen
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 ArbSchG beachten)
  • Durchführung der Maßnahmen
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei Unfällen, Beinaheunfällen)
  Regelungen und Maßnahmen zur Berücksichtigung besonderer Personengruppen
  Regelungen und Maßnahmen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
6 Organisation der Unterweisung
 

Regelungen und Maßnahmen bzgl. der

  • Zielgruppe (wer soll unterwiesen werden)
  • Inhalte (auch Beschäftigungsbeschränkungen)
  • Durchführungsanlässe und -intervalle (wann)
  • Zuständigkeiten (wer soll unterweisen)
  • Dokumentation

Tab. 1: Kernelemente der behördlichen Systemkontrolle – verpflichtender Mindestprüfumfang[1]

 
7 Auflagenmanagement
 

Regelungen und Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle von

  • Genehmigungen und Erlaubnissen
  • Maßnahmen (z. B. Revisions-/Besichtigungsschreiben, Prüfberichte)
8 Arbeitsmedizinische Vorsorge
 

Regelungen und Maßnahmen bzgl. der

  • Zielgruppe (wer soll beraten und ggf. untersucht werden)
  • Art der Beratung/Untersuchung
  • Durchführungsanlässe und -intervalle (wann)
  • Zuständigkeiten (wer soll beraten und ggf. untersuchen)
  • Dokumentation
9 Organisation von Erste Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen
 

Regelungen und Maßnahmen zur Bestellung von Beauftragten für Aufgaben der

  • Ersten Hilfe
  • Brandbekämpfung
  • Evakuierung
  Regelungen und Maßnahmen zum Ablauf und deren Übung
10 Regelwerksmanagement
 

Regelungen und Maßnahmen zur Ermittlung und Nachverfolgung von Änderungen

  • des Regelwerks zum Arbeitsschutz
  • des Standes der Technik
  • der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse
11 Kommunikation des Arbeitsschutzes
  Regelungen und Maßnahmen zur internen und externen Kommunikation (z. B. Meldewesen, Informationsweitergabe, Beteiligung der Beschäftigten) zum Arbeitsschutz
12 Betriebsspezifische Regelungen zum Planungs- und Beschaffungswesen
 

Regelungen und Maßnahmen zu

  • Planungsprozessen: Errichten und Betreiben von Arbeitsstätten inkl. der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel
  • Beschaffungsprozessen von Arbeitsmitteln und -stoffen
13 Sonstige Funktionsträger
 

Regelungen und Maßnahmen zur

  • Bestellung von Beauftragten
  • Zusammenarbe...

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