Die LV 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle" legt auch die Inhalte der behördlichen Systemkontrollen fest. Sie orientieren sich an den 15 Elementen der GDA-Leitlinie "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" und umfassen damit den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation und die für den Arbeitsschutz wesentlichen Abläufe (Prozesse).
Die in Tab. 1 und 2 aufgelisteten 15 Organisationselemente werden bei der behördlichen Systemkontrolle aus aufsichtsstrategischen Gründen in 6 Kernelemente (verpflichtender Mindestprüfumfang – Tab. 1) und 9 Zusatzelemente (Tab. 2) unterschieden.
Kernelemente
Hinsichtlich der verpflichtenden Kernelemente wird davon ausgegangen, dass deren Beitrag zum Erfolg des Arbeitsschutzes im Betrieb am größten ist und daher deren Überwachung der Systemkontrolle die größte Wirkung verleiht.
In den Grundsätzen wird jedes Organisationselement durch Prüfgegenstände beispielhaft konkretisiert. Die Aufzählung der Prüfgegenstände ist dabei nicht abschließend. Eine Verpflichtung zur Überprüfung jeweils aller Prüfgegenstände des Mindestprüfumfangs besteht nicht. Die Zusatzelemente können je nach besonderer betrieblicher Situation angewendet werden. Eine Gewichtung der einzelnen Zusatzelemente im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsschutzsituation im Betrieb kann nicht getroffen werden, da die Bedeutung des Prüfbereichs vom jeweils im Betrieb vorliegenden Einzelfall abhängt.
1 | Verantwortung, Aufgabenübertragung und Regelung der Kompetenzen |
Regelungen und Maßnahmen bzgl. der
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2 | Überwachung der Einhaltung von übertragenen Pflichten |
Regelungen und Maßnahmen zur
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3 | Organisationspflichten aus dem ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) |
Regelungen und Maßnahmen bzgl.
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4 | Qualifikation für den Arbeitsschutz |
Regelungen und Maßnahmen bzgl.
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5 | Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung |
Regelungen und Maßnahmen zur Ausgestaltung der Prozessschritte
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Regelungen und Maßnahmen zur Berücksichtigung besonderer Personengruppen | |
Regelungen und Maßnahmen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung | |
6 | Organisation der Unterweisung |
Regelungen und Maßnahmen bzgl. der
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Tab. 1: Kernelemente der behördlichen Systemkontrolle – verpflichtender Mindestprüfumfang[1]
7 | Auflagenmanagement |
Regelungen und Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle von
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8 | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Regelungen und Maßnahmen bzgl. der
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9 | Organisation von Erste Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen |
Regelungen und Maßnahmen zur Bestellung von Beauftragten für Aufgaben der
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Regelungen und Maßnahmen zum Ablauf und deren Übung | |
10 | Regelwerksmanagement |
Regelungen und Maßnahmen zur Ermittlung und Nachverfolgung von Änderungen
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11 | Kommunikation des Arbeitsschutzes |
Regelungen und Maßnahmen zur internen und externen Kommunikation (z. B. Meldewesen, Informationsweitergabe, Beteiligung der Beschäftigten) zum Arbeitsschutz | |
12 | Betriebsspezifische Regelungen zum Planungs- und Beschaffungswesen |
Regelungen und Maßnahmen zu
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13 | Sonstige Funktionsträger |
Regelungen und Maßnahmen zur
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