Nach DIN 4102 werden für einen Vielzahl von Bauteilen Feuerwiderstandsklassen ermittelt, indem in genau genormten Prüfverfahren festgestellt wird, wie lange ein Bauteil einem bestimmten Flammenbrand standhalten kann. Die einzelnen Klassen werden mit F 30 für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (entsprechend F 60, 90, 120, 180) bezeichnet. I. d. R finden sich diese Angaben gleich auf bestimmte Bauteile bezogen (vgl. Tab. 1).
F 30 – F 180 | für tragende Bauteile (Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Treppen usw.) |
Dabei kann nach Baustoffklassen (s. o.) unterschieden werden, z. B. in: | |
F 30-A | aus nicht brennbaren Baustoffen |
F 30-B | aus brennbaren Baustoffen (betrifft z. B. Massivholzkonstruktionen) |
F 30-AB | vorwiegend nicht brennbar (z. B. bestimmte Leichtbaukonstruktionen) |
W 30 – W 180 | nicht tragende Außenwände |
T 30 – T 180 | Türen, Tore, Klappen |
L 30 – L 120 | Rohre und Formstücke für Lüftungsleitungen |
K 30 – K 90 | Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen |
S 30 – S 180 | Kabelabschottungen |
R 30 – R 120 | Rohrdurchführungen (z. B. für die Durchführung von Rohren durch Wände) |
I 30 – I 120 | Installationskanäle und -schächte |
E 30 – E 90 | elektrische Kabel (auf Funktionserhalt) |
Brandschutzverglasungen: | |
G 30 – G 120 | G – schirmt Rauch und Flammen ab |
F 30 – F 120 | F – schirmt Rauch, Flammen und Hitze ab |
Tab. 1: Feuerwiderstandsklassen
Näheres zu den einzelnen Bauteilen ist im Folgenden erläutert.
Bauaufsichtliche Bezeichnung von Bauteilen
Baurechtlich werden neben den Klassifizierungen nach DIN 4102 die Begriffe feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig geführt. Neben der in den Feuerwiderstandklassen festgelegten Feuerwiderstandsdauer wird dabei auch das Brandverhalten, also die Brennbarkeit der für bestimmte Bauteile verwendeten Baustoffe berücksichtigt. Als Orientierung kann folgende Gegenüberstellung dienen:
Bauaufsichtliche Benennung nach Landesbauordnungen | Kurzbezeichnung nach DIN 4102 – 2 |
---|---|
feuerhemmend | F 30-A F 30-AB F 30-B F 30 |
hochfeuerhemmend | F 60-A F 60-AB |
feuerbeständig | F 90-A F 90-AB |
Klassifizierte Bauteile richtig einsetzen
Allen unter Brandschutzanforderungen klassifizierten Bauteilen ist gemeinsam, dass sie mehr oder weniger umfangreichen Zulassungs- und Prüfverfahren unterliegen. Sie dürfen daher
- nur von geeignetem Fachpersonal eingebaut werden,
- in keiner Weise nachträglich verändert werden (so darf z. B. in Türen nicht gebohrt oder hineingeschraubt werden).
Brandschutzanforderungen nicht einheitlich
Wenn es um Sachversicherungsfragen geht, sind die VdS-Vorschriften der Versicherungswirtschaft ausschlaggebend, die z. T. schärfere Anforderungen beinhalten als die DIN 4102. So muss eine Wand aus Kalksandsteinen nach DIN 4102 Teil 4 für eine Feuerwiderstandsklasse von F 180-A höchstens 24 cm dick sein, als Komplextrennwand nach VdS 2234 "Brand- und Komplextrennwände" mit derselben Feuerwiderstandsdauer aber 36,5 cm.
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