Zusammenfassung

 
Begriff

Baustoffe (Werkstoffe aus mineralischen Stoffen, Holz, Fasern usw.) werden zusammen mit den Bauteilen (z. B. Türen, Träger, Rohre …) und Anlagen (z. B. Aufzüge) als Bauprodukte bezeichnet. Bauprodukt ist dabei ein Produkt, das "hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt" (EU-Bauproduktenverordnung). Baustoffe werden unter Brandschutzanforderungen in die Baustoffklassen A (im Wesentlichen nicht brennbar) und B (brennbar) eingeteilt, was bei vielen baurechtlichen Vorgaben eine große praktische Rolle spielt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Anforderungen an Baustoffe und ihre Prüfung sind in der EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 geregelt und (v. a. in Bezug auf die Prüfungen) im Bauproduktengesetz (BauPG) umgesetzt. Neben Brandschutzanforderungen geht es dabei auch um weitere Kriterien wie Festigkeit, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Schallschutz, Energieeinsparung usw. Größere Bedeutung für den Anwender hat darüber hinaus die Einstufung von Bauprodukten nach den Bauregellisten des Deutschen Institutes für Bautechnik, die in den Landesbauordnungen verankert ist. Danach wird unterschieden in geregelte und nicht geregelte Bauprodukte. Geregelte Bauprodukte entsprechen festgelegten technischen Regeln (z. B. DIN-Normen) und können daher ohne weitere bauaufsichtliche Verfahren verwendet werden. Diese Produkte sind mit dem Übereinstimmungszeichen "Ü" gekennzeichnet. Für nicht geregelte Bauprodukte sind weitere Prüfverfahren (i. d. R. als bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Materialprüfanstalt, gelegentlich auch als Einzelfallnachweis) erforderlich.

Nach DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" (Teil 1) werden Baustoffe bezüglich ihres Brandverhaltens in Baustoffklassen unterteilt. In Genehmigungen und Versicherungsbedingungen wird häufig auf diese Baustoffklassen verwiesen.

1 Einteilung von Baustoffen nach DIN 4102

Baustoffe werden nach DIN 4102-1 wie folgt in Baustoffklassen unterteilt:

 
Baustoffklasse Bezeichnung Beispiel

A

nicht brennbare Baustoffe
A1 nicht brennbar Beton, Stein, Stahl, Glas- oder Mineralwolle
A2 nicht brennbar mit brennbaren Bestandteilen Gipskartonplatten, Mineralwollplatten mit Kleberanteil

B

brennbare Baustoffe
B1 schwer entflammbar mineralisch gebundene Holzwolleplatten (Heraklit), Hartholzbalken
B2 normal entflammbar Holz und Holzwerkstoffe (mehr als 2 mm Dicke), Kork, besandete Dachpappe
B3 leicht entflammbar Papier, Stroh, lose Holzwolle

Tab. 1: Baustoffklassen

Die DIN 4102 enthält umfangreiche Listen, denen entnommen werden kann, wie ein Baustoff einzustufen ist und in welcher Ausführung er eine bestimmte Feuerwiderstandklasse[1] erfüllen kann.

Abgesehen von der Klasse A1, wo die Zuordnung offensichtlich ist, ist für den Anwender die Baustoffklasse eines Materials nicht gleich erkennbar. Insbesondere innerhalb der Klasse B ist die Abgrenzung schwierig. Holzprodukte können je nach Ausführung theoretisch in allen 3 B-Klassen auftreten. Hier gilt es also, sich an die Angaben des Herstellers zu halten.

B3-Baustoffe (leicht entflammbar) haben kaum praktische Bedeutung, schon weil sie nach Landesbauordnungen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Papiertapeten fallen allerdings nicht darunter, weil sie in verarbeitetem Zustand nicht leicht entflammbar sind.

[1]

S. Bauteile.

2 Holz

Das Verhalten von Holzbauteilen ist trotz ihrer grundsätzlichen Brennbarkeit im Brandfall günstiger als das ungeschützter Stahlteile. Holzteile verlieren ihre Stand- oder Tragfähigkeit nicht schlagartig, sondern erhalten durch äußere Verkohlung eine vergleichsweise gut isolierende Schutzschicht, unter der die Innenbereiche ihre Struktur lange bewahren können (Abb. 1). Holzbauteile halten so einem Brand i. d. R. länger stand. Auch lässt sich der Zustand von Holzbalken zumindest von erfahrenem Einsatzpersonal besser einschätzen als bei Stahlteilen.

Abb. 1: Baustoff Holz

Da feuerhemmende Bauteile auch aus brennbaren Baustoffen bestehen können, kommen dementsprechend auch Holzbalken dafür infrage, wenn sie ausreichend dick sind (Vollholzbalken z. B. 26 × 15 cm). Wo das nicht der Fall ist, kann die entsprechende Einstufung auch durch Verkleidungen (z. B. mit Gipsfaserplatten) oder spezielle Beschichtungen (Isolierputze oder -anstriche) erzielt werden (Abb. 1).

 
Wichtig

Verarbeitungsdetails beachten

Schon ein dicker Nagel in einem Holzbalken kann dazu führen, dass im Brandfall Wärme in so erheblichem Maße in das Innere eingeführt wird, dass das Bauteil den Anforderungen nicht mehr in der vorgesehenen Weise standhält. Mit Veränderungen an relevanten Bauteilen muss man also sehr vorsichtig sein.

3 Stahl

Im Brandfall wirkt sich Stahl besonders ungünstig aus, da in Abhängigkeit von der Länge der verwendeten Bauteile und der Temperatur eine erhebliche Längenausdehnung stattfindet (Abb. 2). Auf diese Weise kann die gesamte umgebende Gebäudestruktur erheblich geschädigt werden. So ka...

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