Begriff

Baustoffe (Werkstoffe aus mineralischen Stoffen, Holz, Fasern usw.) werden zusammen mit den Bauteilen (z. B. Türen, Träger, Rohre …) und Anlagen (z. B. Aufzüge) als Bauprodukte bezeichnet. Bauprodukt ist dabei ein Produkt, das "hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt" (EU-Bauproduktenverordnung). Baustoffe werden unter Brandschutzanforderungen in die Baustoffklassen A (im Wesentlichen nicht brennbar) und B (brennbar) eingeteilt, was bei vielen baurechtlichen Vorgaben eine große praktische Rolle spielt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Anforderungen an Baustoffe und ihre Prüfung sind in der EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 geregelt und (v. a. in Bezug auf die Prüfungen) im Bauproduktengesetz (BauPG) umgesetzt. Neben Brandschutzanforderungen geht es dabei auch um weitere Kriterien wie Festigkeit, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Schallschutz, Energieeinsparung usw. Größere Bedeutung für den Anwender hat darüber hinaus die Einstufung von Bauprodukten nach den Bauregellisten des Deutschen Institutes für Bautechnik, die in den Landesbauordnungen verankert ist. Danach wird unterschieden in geregelte und nicht geregelte Bauprodukte. Geregelte Bauprodukte entsprechen festgelegten technischen Regeln (z. B. DIN-Normen) und können daher ohne weitere bauaufsichtliche Verfahren verwendet werden. Diese Produkte sind mit dem Übereinstimmungszeichen "Ü" gekennzeichnet. Für nicht geregelte Bauprodukte sind weitere Prüfverfahren (i. d. R. als bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Materialprüfanstalt, gelegentlich auch als Einzelfallnachweis) erforderlich.

Nach DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" (Teil 1) werden Baustoffe bezüglich ihres Brandverhaltens in Baustoffklassen unterteilt. In Genehmigungen und Versicherungsbedingungen wird häufig auf diese Baustoffklassen verwiesen.

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