Um die sichere Ausführung der Bauarbeiten zu gewährleisten, müssen ausreichende Vorbereitungen getroffen werden. Dazu gehört eine geeignete Einrichtung der Baustelle. Elemente der Baustelleneinrichtung sind u. a. Verkehrsflächen und Transportwege, Lagerflächen, Gebäude, Bauwagen und Container, sanitäre Einrichtungen, Medienversorgung, Baustellensicherung und Großgeräte (z. B. Krane). Allgemein formulierte Anforderungen hierzu enthält Anhang 5.2 ArbStättV. Diese werden u. a. durch Technische Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert (z. B. ASR A1.8 "Verkehrswege", ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung", ASR A4.1"Sanitärräume", ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen").

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