• regelmäßige Anpassung des Kriterienkatalogs für Barrierefreiheit im Zeitraum 2015–2020,
  • Möglichkeit der Überprüfung von Mindeststandards hinsichtlich dieser Kriterien durch beteiligte Beherbergungsbetriebe gemäß entwickelter Checklisten[1]
[1] Messprotokolle/Fragebögen zur Ermittlung der Barrierefreiheit, in: Peter/Sieger/Oberheid/Frank: Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie, Handbuch zur Zielvereinbarung für die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote, BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V., 2010.

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