Hotels und Gaststätten befinden sich in privaten, teilweise aber auch in öffentlichen Gebäuden (z. B. in Bahnhöfen, Krankenhäusern und Kureinrichtungen). Vom Bundesverband Deutscher Hotels und Gaststätten (DEHOGA) wurden bauliche Anforderungen entwickelt, um das umfangreiche Angebot in Hotellerie und Gastronomie von allen Menschen einschließlich jener mit körperlichen, sensorischen und geistigen Einschränkungen nutzen zu können.

Ausgehend von der Art der Behinderung und entsprechend des Informationsbedürfnisses der Gäste wurden von der Nationalen Koordinierungsstelle (NatKo) für barrierefreies Reisen 7 Kategorien gebildet, anhand derer der gewünschte Aufenthaltsort ausgewählt werden kann:[1]

  • Kategorie 1: Anforderungen und Bedürfnisse gehbehinderter Menschen mit Inanspruchnahme einer Gehhilfe (z. B. Gehstock, Rollator) bzw. zeitweilige Nutzung des Rollstuhls,
  • Kategorie 2: Anforderungen und Bedürfnisse von Personen mit ständiger Bindung an den Rollstuhl hinsichtlich zu erfüllender räumlicher Bedingungen (z. B. Durchgangsbreiten von Türen, Bewegungsflächen vor Aufzügen, Neigungswinkel von Rampen),
  • Kategorie 3: Anforderungen und Bedürfnisse hörbeeinträchtigter Gäste an die Verfügbarkeit entsprechender Möglichkeiten zur sprachlichen Verständigung (z. B. induktive Höranlage zur verbalen Kommunikation zwischen Gast mit Hörgerät und Personal), an die visuell kontrastreiche Gestaltung der Durchgänge und Räume sowie an die taktile Orientierung auf Fußböden und Wänden,
  • Kategorie 4: Anforderungen und Bedürfnisse tauber Gäste zur Verständigung (z. B. mittels Gebärdensprache oder Telekommunikation),
  • Kategorie 5: Anforderungen und Bedürfnisse sehbeeinträchtigter Gäste an eine visuell kontrastreiche Gestaltung der Durchgänge und Räume (Helligkeits- und Farbkontrast) sowie an die taktile Orientierung auf Fußböden und Wänden,
  • Kategorie 6: Anforderungen und Bedürfnisse blinder Gäste an die taktile Orientierung über Fußbodenmarkierung, über taktile Erfassbarkeit von Bedienelementen und Befehlsgebern sowie über entsprechende akustische Informationen,
  • Kategorie 7: Anforderungen und Bedürfnisse von Gästen mit kognitiven Beeinträchtigungen an gut verständliche, möglichst bildhafte Informationen.

Aus Sicht des Autors fehlt Kategorie 8 mit Anforderungen und Bedürfnissen kleinwüchsiger Gäste, z. B. hinsichtlich der Anpassung von Höhen der Bedienelemente an Türen, von Stuhl- und Tischhöhen in Gästezimmern und Gasträumen.

[1] Natko: Kennzeichnungs- und Informationssystem "Reisen für Alle", Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. sowie Tourismus für Alle Deutschland e. V. (NatKo), 2017,

Peter/Sieger/Oberheid/Frank: Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie, Handbuch zur Zielvereinbarung für die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote, BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V., 2010.

1.1 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen bei Nutzung von Hotels und Gaststätten

Bei Nutzung von Hotels und Gaststätten können Personen mit körperlich bedingten Einschränkungen ihrer Mobilität mit folgenden Barrieren konfrontiert werden:

  • Erschwernisse für Rollstuhl- und Rollatornutzer, für Personen mit Gehbehinderung sowie für ältere Gäste mit Gepäck bei der Überwindung des Wegs vom Parkplatz zum Gebäudeeingang,
  • Stehbehinderung bei längeren Wartezeiten, wie z. B. vor Aufzügen im Parkhaus mit zu geringer Aufnahmekapazität,
  • größere Kraftanstrengung für kleinwüchsige Personen zum Erreichen von Tastern bzw. zur Bewältigung von Greif- oder Bedienkräften für das Öffnen von Türen in Hotels oder Gaststätten,
  • zu hoch aufgehängte Informationstafeln oder Monitore zur Information kleinwüchsiger Gäste oder von Gästen im Rollstuhl,
  • Einschränkung von Greifraum und Greifkraft durch Contergan-Schädigung und Muskelschwäche beim Bewegen innerhalb von Hotels und Gaststätten,
  • keine an die Art der Behinderung angepassten bzw. zu verstellenden Möbel in Hotels und Gaststätten,
  • ungeeignete Betten für Gäste mit Übergewicht bzw. mit Übergröße.

1.2 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf sensorische Funktionen

  • unzureichende Orientierung sehbeeinträchtigter oder blinder Gäste im Gebäude bzw. in Räumen infolge schwachen Farb- bzw. Helligkeitskontrastes,
  • fehlende Leitsysteme im Fußboden bzw. an Wänden zur taktilen Wahrnehmung,
  • fehlende Beschilderung bzw. undeutliche Schrift zur Orientierung für seh- und hörbeeinträchtigte Personen,
  • verminderte oder nicht mögliche Wahrnehmung akustischer Signale bei Kommunikation zwischen Gast und Rezeption an der Eingangstür bei Hörbeeinträchtigung oder Taubheit bzw. bei besonderen Ereignissen (z. B. Alarm),
  • Taubheit und fehlende Sprachkommunikation.

1.3 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf kognitive Funktionen

  • eingeschränkte Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit an der Rezeption durch geistige Behinderung,
  • höherer Zeitaufwand für Prozesse der Informationsaufnahme und -verarbeitung durch Lernschwierigkeiten bei Reservierung von Zimmern oder bei Bestellung von Speisen und Getränken,
  • höherer Zeitaufwand zur Kommunikation im Hotel- und Restaurantbereich bei älteren Menschen.

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