- farbliches Absetzen unterschiedlicher Bodenbeläge im Eingangsbereich und horizontale Beleuchtungsstärken auf dem Boden von 200–300 lx,[1]
- Vermeidung von Blendungen durch Abstimmung von Lichtfarbe und Farbe des Bodenbelags,
- Schaffung adäquater Beleuchtungssituationen auf Fluren und in Aufenthaltsräumen mit horizontalen Beleuchtungsstärken auf dem Boden von 200–300 lx,
- in Bettenräumen große und kontrastierende Taster für Allgemein-, Lese- und Orientierungsbeleuchtung nach DIN 5035-3 für die Nacht zur leichten Betätigung durch sehbeeinträchtigte und ältere Patienten,
- Beleuchtungsgestaltung nach DIN 5035-3 in Abhängigkeit der für die entsprechenden Krankheitsbilder (z. B. Demenz, Parkinson) erforderlichen Gütemerkmale und Lichtbedürfnisse.
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