Mit einer Augenspüleinrichtung werden Augen v. a. nach chemischen bzw. physikalischen Einwirkungen gespült (Chemikalie oder Fremdkörper in den Augen). Sie müssen bei Augengefährdungen als zusätzliches Erste-Hilfe-Material bereitgestellt werden. Unterschieden wird zwischen Augenduschen und Augenspülflaschen.
Gem. Abschn. 6.2 ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" gehören Augenspülflaschen zur Einrichtung von Erste-Hilfe-Räumen. Speziell Augennotduschen werden v. a. beim Betrieb von Laboratorien gefordert Abschn. 6.6.2 TRGS 526"Laboratorien".
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