Ein Arbeitsschutz-Managementsystem strebt Verbesserungen nicht nur als Reaktion auf unbefriedigende Ergebnisse (s. o.) an, sondern auch als Ergebnis eines regelmäßigen Hinterfragens aller Prozesse mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz zu verbessern. D. h., das Vorgehen im Arbeitsschutz (die Abläufe), die Werkzeuge sowie das gesamte Arbeitsschutz-Managementsystem werden immer wieder auf den Prüfstand gestellt und aus den Ergebnissen Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet. Dies beinhaltet auch die Anpassung an veränderte externe Vorgaben (öffentlich-rechtliche Vorgaben, Stand der Technik etc.). Hierfür sollte das Unternehmen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess implementieren und anwenden. In Unternehmen, die bereits ein Managementsystem anwenden, müsste bereits ein Verfahren zur kontinuierlichen Verbesserung existieren. Dieses kann grundsätzlich auch im AMS angewendet werden, wobei die im nachfolgenden Kasten "Wichtig" genannten Aspekte, die ggf. zu kleinen Anpassungen führen, zu beachten sind. Existiert noch kein Verfahren für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess, ist ein solches für das AMS sowie die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erarbeiten und anzuwenden.

 
Wichtig

Verfahren für die kontinuierliche Verbesserung

Zu berücksichtigende (arbeitsschutzspezifische) Aspekte:

  • Arbeitsschutzziele des Unternehmens[1]

    Fragen: In welchem Maße wurden die Arbeitsschutzziele erreicht? Gibt es Handlungsbedarf?

    Umsetzungshinweis: Ermitteln Sie jährlich den Grad der Erreichung der Arbeitsschutzziele und präsentieren Sie die Ergebnisse im Arbeitsschutzausschuss. Bei der Aussprache sollte dann über mögliche Verbesserungen gesprochen werden.

  • Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und den damit verbundenen Risiken

    Fragen: Sind alle erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen vorhanden, aktuell und bekannt? Zeigen die Gefährdungsbeurteilungen, dass das Gefährdungspotenzial tendenziell abnimmt?

    Umsetzungshinweis: Ermitteln Sie jährlich die Vollständigkeit und Bekanntheit der Gefährdungsbeurteilungen und schätzen Sie (z. B. durch die Auswertung von Begehungen) die Veränderungen hinsichtlich des Gefährdungspotenzials ein. Präsentieren Sie die Ergebnisse im Arbeitsschutzausschuss. Bei der Aussprache sollte dann über mögliche Verbesserungen gesprochen werden.

  • Ergebnisse der Leistungsüberwachung und -messung[2]

    Frage: Wie haben sich die Kennzahlen (z. B. verletzungsbedingte Fehltage) entwickelt?

    Umsetzungshinweis: Werten Sie jährlich die Kennzahlen aus. Präsentieren Sie die Ergebnisse im Arbeitsschutzausschuss. Bei der Aussprache sollte dann über mögliche Verbesserungen gesprochen werden.

  • Untersuchungen von arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen, Vorfällen/Beinaheunfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Frage: Was zeigen die Untersuchungen von arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen, Vorfällen/Beinaheunfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen?

    Umsetzungshinweis: Präsentieren Sie die Ergebnisse dieser Fragen im Arbeitsschutzausschuss. Bei der Aussprache sollte dann über mögliche Verbesserungen gesprochen werden.

  • Ergebnisse und Empfehlungen der Audits

    Fragen: Wurden Audits durchgeführt? Gibt es Hinweise aus der Art und Weise der Durchführung der Audits? Wurden die Hinweise (Empfehlungen) aus den Audits weiter verfolgt/umgesetzt und zeigen sich positive Entwicklungen?

    Umsetzungshinweis: Präsentieren Sie die Ergebnisse dieser Fragen im Arbeitsschutzausschuss. Bei der Aussprache sollte dann über mögliche Verbesserungen gesprochen werden.

  • Ergebnisse der Bewertung durch die oberste Leitung

    Fragen: Hat die oberste Leitung den Arbeitsschutz im Unternehmen und das AMS bewertet? Gibt es Hinweise aus der Art und Weise der Durchführung der Bewertung? Wurden die Hinweise (Empfehlungen) aus der Bewertung durch die oberste Leitung umgesetzt und zeigen sich positive Entwicklungen?

    Umsetzungshinweis: Präsentieren Sie die Ergebnisse dieser Fragen im Arbeitsschutzausschuss. Bei der Aussprache sollte dann über mögliche Verbesserungen gesprochen werden.

  • Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter einschließlich der innerbetrieblichen Ausschüsse und Arbeitskreise

    Fragen: Wurden Verbesserungsvorschläge gemacht? Gibt es Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Vorgehensweise des Einreichens von Verbesserungsmöglichkeiten sowie deren Bearbeitung? Wurden die eingereichten Verbesserungsmöglichkeiten bearbeitet und umgesetzt? Wie hat sich die Einreichung von Verbesserungsvorschlägen entwickelt?

    Umsetzungshinweis: Präsentieren Sie die Ergebnisse dieser Fragen im Arbeitsschutzausschuss. Bei der Aussprache sollte dann über mögliche Verbesserungen gesprochen werden.

  • Änderungen von Arbeitsschutzvorschriften und freiwilligen Programmen, Tarifvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen.

    Fragen: Wurden die Änderungen bezüglich den relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ermittelt? Werden geeignete Informationssysteme (z. B. Informationen der Berufsgenossenschaften, Info-Plattformen im Internet sowie Newsletter) genutzt...

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