Der "nationale Leitfaden" empfiehlt für Betriebsstörungen und Notfälle ein Verfahren zu deren Vorbeugung und Abwehr festzulegen und aufrecht zu erhalten. Diese Verfahren sollten das Potenzial von Betriebsstörungen und Notfallsituationen ermitteln und Maßnahmen zur Verhütung der damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und der Personen, die sich auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten, beinhalten. Die Verfahren sollten

  • sicherstellen, dass die notwendigen Informationen sowie die erforderliche interne Kommunikation und Koordination bereitgestellt wird, damit bei einem Notfall auf dem Gelände des Unternehmens alle Menschen geschützt werden;
  • Informationen zur Verfügung stellen und die Kommunikation mit den staatlichen Arbeitsschutzbehörden bzw. Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Notdiensten vorsehen;
  • Erste Hilfe und medizinische Unterstützung sowie die Brandbekämpfung und Evakuierung aller Personen auf dem Gelände des Unternehmens einbeziehen;
  • den Angehörigen des Unternehmens auf allen Ebenen relevante Informationen zur Verfügung stellen und die Durchführung von Schulungen mit ihnen vorsehen, einschließlich regelmäßiger Übungen der Verfahren zur Notfallvorbeugung und -abwehr.

Des Weiteren sollten Verfahren zur Notfallvorbeugung und -abwehr in Zusammenarbeit mit externen Notdiensten und ggf. mit anderen Stellen festgelegt werden.

 
Praxis-Tipp

Notfallmanagement

Legen Sie geeignete Verfahren für ein Notfallmanagement fest.

Zur Beschreibung der Verfahren und Festlegung der Zuständigkeiten sollten Sie eine Verfahrensanweisung erstellen. Ein Beispiel hierfür ist die Verfahrensanweisung "Störungen und Notfälle". Wie alle Verfahrensanweisungen ist auch diese regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

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