Überblick

Im Zusammenhang mit Begriffen, wie Industrie 4.0 und Arbeitswelt 4.0, werden zunehmend auch Assistenzsysteme diskutiert. Diese haben das Ziel, den Nutzer bei der Arbeit zu unterstützen und können damit dessen Tätigkeit bzw. das Arbeitsergebnis z. B. hinsichtlich Gesundheitsförderlichkeit, Ausführbarkeit und Effizienz verbessern. Daher sind sie gut im Arbeits- und Gesundheitsschutz einsetzbar. Assistenzsysteme sind dabei in cyber-physische-Systeme eingebunden, können also über Sensoren und Aktoren intelligent und selbstlernend agieren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Assistenzsysteme sind Arbeitsmittel oder auch Medizinprodukte und unterliegen daher den entsprechenden Vorschriften. Für Herstellung, Nutzung und Betrieb müssen daher beispielsweise die Maschinenrichtlinie, die Betriebssicherheitsverordnung oder das Medizinproduktegesetz berücksichtigt werden.

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