(1) Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z.B. Rucksäcke, Taschen, Schränke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten. Die Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen ergibt sich aus Tabelle 1.

Tabelle 1: Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen

Betriebsart Zahl der Beschäftigten Kleiner Verbandkasten Großer Verbandkasten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 – 50 1
51 – 300 1
301 – 600 2
für je 300 weitere Beschäftigte +1
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe- und vergleichbare Betriebe 1 – 20 1
21 – 1 00 1
101 – 200 2
für je 100 weitere Beschäftigte +1
 

(2) Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

 

(3) Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.

 

(4) Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z.B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

 

(5) In Arbeitsstätten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten.

Tabelle 2: Inhalt der Verbandkästen

Nr. Stückzahl Benennung oder Bezeichnung Ausführung und Bemerkung
Kleiner Verbandkasten Großer Verbandkasten
1 1 2 Heftpflaster 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz, thermoresistenter Kleber
2 8 16 Wundschnellverband 10 cm x 6 cm, staubgeschützt verpackt
3 4 8 Fingerkuppenverband staubgeschützt verpackt
4 4 8 Fingerverband 12 cm x 2 cm, staubgeschützt verpackt
5 4 8 Pflasterstrips 1,9 cm x 7,2 cm, staubgeschützt verpackt
6 8 16 Pflasterstrips 2,5 cm x 7,2 cm, staubgeschützt verpackt
7 1 2 Verbandpäckchen starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 300 cm x 6 cm mit Kompresse 6 cm x 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m², steril verpackt
8 3 6 Verbandpäckchen starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 400 cm x 8 cm mit Kompresse 12 cm x 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m², steril verpackt
9 1 2 Verbandpäckchen starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten, 400 cm x 10 cm mit Kompresse 12cm x 10 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m², steril verpackt
10 1 2 Verbandtuch 80 cm x 60 cm, Saugkapazität mind. 125 g/m² Flächengewicht: mind. 90 g/m²
11 6 12 Kompresse 10 cm x 10 cm, Saugkapazität mind. 800 g/m², maximal paarweise steril verpackt
12 2 4 Augenkompresse 5 cm x 7 cm, Gewicht: mind. 1,5 g/Stück, einzeln steril verpackt
13 1 2 Kälte-Sofortkompresse mindestens 200 cm², ohne Vorkühlung, vorgegebene Lagerbedingungen beachten
14 1 2 Rettungsdecke mindestens 210 cm x 160 cm, Mindestfoliendicke 12 µm, dauerhaft metallisierte Polyesterfolie oder Material mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften in Bezug auf Reflexionsvermögen, Temperaturbeständigkeit, nahtios, mit Aluminium bedampft, Rückseite farbig, staubgeschützt verpackt
15 2 4 Fixierbinde 400 cm x 6 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
16 2 4 Fixierbinde 400 cm x 8 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
17 2 4 Dreiecktuch 96 cm x 96 cm x 136 cm, staubgeschützt verpackt
18 1 1 Schere mindestens 18 cm lang, kniegebogen, nicht rostend
19 2 4 Folienbeutel Mindestgröße 30 cm x 40 cm, Mindestfoliendicke 45 µm, verschließbar, aus Polyethylen
20 5 10 Vliesstoff-Tuch mindestens 20 cm x 30 cm, flächenbezogene Masse mind. 15 g/m²
21 4 8 Medizinische Einmalhandschuhe nahtlos, groß, staubgeschützt verpackt
22 1 1 Erste-Hilfe-Broschüre Der Informationsgehalt der Broschüre muss mindestens eine "Anleitung zur Ersten Hilfe" beinhalten.
23 1 1 Inhaltsverzeichnis
 

(6) Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung können neben der Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material nach Abs. 5 auch ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe (siehe Punkt 3.4) notwendig werden.

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