Kurzbeschreibung

Diese Prüfungsfragen können im Rahmen einer Unterweisung zum Thema "Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten" eingesetzt werden. Mithilfe des Wissenstests kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben.

Vorbemerkung

Diese Prüfungsfragen können in Verbindung mit den Unterweisungsfolien "Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten" eingesetzt werden. 3 unterschiedliche Fragenkataloge ermöglichen es, den Test in mehreren Gruppen durchzuführen. Mehrfachantworten sind möglich.

Fragenkatalog A

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Name:  
Vorname:  
Datum:  
1. Ist ein Unfall, der auf dem direkten Weg von der Wohnung zum Betrieb passiert, ein Arbeitsunfall?
a) Ja
b) Nein, dies ist ein Wegeunfall
2. Wann ist ein Arbeitsunfall ins Verbandbuch einzutragen?
a) Erst nach einem Tag Arbeitsausfall des Verletzten.
b) Immer wenn sich der Verunfallte verletzt hat.
c) Das ist abhängig von der Schwere der Verletzung. Der Ersthelfer muss entscheiden.
3. Welche Versicherung muss ein Beschäftigter nennen, wenn er einen Arbeitsunfall erlitten hat?
a) seinen Gesetzlichen Krankenversicherungsträger (Krankenkasse, Ersatzkrankenkasse)
b) seinen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse)
c)

keine

Die Ermittlung des zuständigen Versicherungsträgers übernimmt die zuständige Krankenkasse, die über die Krankenversicherungskarte ermittelt wurde.

Fragenkatalog B

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Name:  
Vorname:  
Datum:  
1. Was gehört zu einer versicherten Tätigkeit?
a) Wege zur Pausenversorgung
b) Betriebliche Tätigkeiten
c) Instandhaltung oder Beförderung von Arbeitsgeräten im Auftrag des Arbeitgebers
2. Wann ist ein Arbeitsunfall (ohne tödliche Verletzung) meldepflichtig?
a) Nach Bekanntwerden des Arbeitsunfalls.
b) Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.
c) Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die Schwere der Verletzung ausreichend ist.
3. Was sind Berufskrankheiten?
a) Durch berufliche Einwirkungen verursachte Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung genannt sind.
b) Alle Erkrankungen, die ein Beschäftigter bei der Arbeit erleidet.
c) Alle Erkrankungen, die der Arbeitsmediziner bei einer vom Arbeitgeber angebotenen Vorsorgeuntersuchung festgestellt hat.

Fragenkatalog C

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Name:  
Vorname:  
Datum:  
1. Was zählt zu versicherten Tätigkeiten, die als Wegeunfall bezeichnet werden?
a) Nutzung einer Fahrgemeinschaft.
b) Wegabweichung zur Unterbringung von Kindern.
c) Fahrt zur Tankstelle auf dem Weg zur oder von der Arbeit.
2. Muss ein Arbeitsunfall angezeigt werden?
a) Ja, wenn der Arzt dem Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalls Erste Hilfe leistet.
b) Ja, jeder Arbeitsunfall ist zu dokumentieren. Unfälle mit bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit in das Verbandbuch eintragen, Unfälle mit Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen durch eine schriftliche Unfallanzeige anzeigen.
c) Nein, nicht jeder Unfall muss gemeldet werden. Wenn es sich nur um eine leichte Verletzung handelt, ist eine Anzeige nicht notwendig.
3. Wie lange muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, bis der gesetzliche Unfallversicherungsträger die Zahlung des Verletztengeldes übernimmt?
a) bis zu 2 Monaten
b) bis zu 6 Wochen
c) bis zu 3 Tagen

Lösung Fragenkatalog A

1. b

2. b

3. b

Lösung Fragenkatalog B

1. b, c

2. b

3. a

Lösung Fragenkatalog C

1. a, b

2. b

3. b

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