Arbeitsunfähigkeit – typisch deutsch?

Dass Patienten, die erwerbstätig sind, bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen vom Arzt für einen bestimmten Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten und in der angegebenen Frist dann i. d. R. zu Hause bleiben, erscheint in der deutschen Arbeitswelt vielfach als unantastbare Selbstverständlichkeit, obwohl die dadurch abgebildete "Ganz oder gar nicht"-Vorstellung von Arbeitsfähigkeit sicher nicht dem tatsächlichen Krankheits- bzw. Genesungsverlauf entspricht. Dass Krankheit von Arbeitnehmern in anderen Ländern völlig anders gehandhabt wird, kann in international aufgestellten Unternehmen dazu führen, dass mit diesem sensiblen Thema anders umgegangen wird, mit für den Gesundheitsschutz positiven oder negativen Folgen.

Arbeitsunfähigkeit flexibler handhaben

Die Beschäftigung von eingeschränkt arbeitsfähigen Mitarbeitern ist neben der standardisierten Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX eine weitere Möglichkeit, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen flexibel in den Arbeitsalltag einzubinden. Weil bei Wiedereingliederungsverfahren der behandelnde Arzt die Federführung hat, wird das i. d. R. ohne große Vorbehalte in den Betrieben umgesetzt.

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern innerhalb von AU-Phasen verlangt hingegen mehr Selbstverantwortung in den Betrieben und bei den betroffenen Beschäftigten und ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen. Das wirkt in vielen Fällen abschreckend. Wenn eine solche Vorgehensweise in den dafür infrage kommenden Fällen aber offen gelebt wird, kann das nicht nur im Einzelfall erheblich den Betriebsalltag entlasten und gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter integrieren, sondern auch zu einer konstruktiven Unternehmenskultur beitragen.

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