Begriff

Die Arbeitsschutzpolitik ist eine verbindliche Erklärung der obersten Leitung eines Unternehmens zu ihrer Vision sowie ihren Absichten, Grundsätzen, Überzeugungen, Leitlinien und Verpflichtungen in Bezug auf die betriebliche Sicherheit und die Gesundheit aller Beschäftigten. Sie gibt Antworten auf die Fragen: "Wie stellen wir uns einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz vor (unser Leitbild)? Was wollen wir mittel- und langfristig erreichen und was sind dabei unsere Handlungsgrundsätze?" Die Arbeitsschutzpolitik wird unter Einbeziehung (Konsultation) der Beschäftigten bzw. deren Vertreter erstellt und ist Teil der Unternehmenspolitik. Innerbetrieblich sollen die Festlegungen allen arbeitsschutzrelevanten Entscheidungen, Regelungen und Handlungen eine klare Orientierung geben. Externen zeigt sie v. a. die Relevanz, die das Unternehmen dem Arbeitsschutz (i. d. R. einschließlich der Gesundheitsförderung) beimisst. Die DIN ISO 45.001 definiert Arbeitsschutzpolitik als "Politik zur Prävention arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen von Beschäftigten und zur Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze".

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