In der Entstehungszeit des ASiG waren eigenständige, relativ homogene Betriebe mit einem oder wenigen benachbarten Standorten und industriell-gewerblichem Schwerpunkt im Blick des Gesetzgebers, die mit einer Größe ab 20 Beschäftigten damals schon fast zu den Mittelbetrieben zählten. Ziel der Gesetzgebung war es, dafür zu sorgen, dass sich in einem so strukturierten Betrieb der "Chef" (oder ein von ihm direkt Beauftragter) einmal im Vierteljahr mit der Belegschaft (vertreten durch den Betriebsrat und die Sicherheitsbeauftragten) unter Beratung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als betrieblichen Arbeitsschutzexperten zusammensetzt, auftretende Fragen und Probleme wahrnimmt und – entscheidet. Das war möglich, wenn Fachexpertise, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse für einen Arbeitsbereich weitgehend bei wenigen, an einem Standort gemeinsam arbeitenden Personen zusammenfielen. Das ist heute in immer weniger Unternehmen der Fall.

Ob und wie eine sinnvolle Arbeits- und Entscheidungsstruktur für einen Arbeitsschutzausschuss erreicht werden kann, ist eine Frage, die heute für viele unterschiedliche Unternehmensstrukturen spezifisch zu klären ist. Dabei spielen folgende Ansätze eine Rolle:

2.1.1 ASA standort- oder abteilungsbezogen

Damit die "Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung" praxisnah beraten werden können, ist es sinnvoll, dass der ASA dicht bei den Arbeitsplätzen angesiedelt ist. Das legt auch die Vorgabe nahe, nach der Sicherheitsbeauftragte an der ASA-Arbeit teilnehmen.

Vorteil:

Der Kontakt zu den Beschäftigten ist sehr direkt. Es können Themen wahrgenommen und bearbeitet werden, die an der Basis tatsächlich wichtig sind. Damit ist die Arbeit des ASA gut überschaubar und – im besten Fall – für die Beschäftigten spürbar, was für die Zusammenarbeit der Belegschaft in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit für die gesamte Unternehmenskultur in diesem Bereich sehr relevant ist.

Nachteile:

Elementare Entscheidungen werden bei Unternehmen ab einer gewissen Größe nicht auf der Ebene gefällt, die für eine überschaubare ASA-Arbeit die richtige ist. Das betrifft viele Prozesse, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz direkt betreffen, z. B. betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung (soweit nicht intern geregelt), Organisation von Vorsorgen, produktionstechnische Entscheidungen (z. B. den Einsatz von Gefahrstoffen, Schutzausrüstung, Fremdfirmen usw. betreffend), Personaleinsatz und nicht zuletzt die Freigabe von Investitionsmitteln. Ein niedrig angesiedelter ASA wird häufig das Problem haben, dass zwar Einschätzungen und Empfehlungen getroffen werden können, diese aber auf andere Ebenen weitergereicht werden müssen, von denen ebenso Vorgaben zurückkommen. Das verzögert die Arbeit, macht sie anfällig für Kommunikationsprobleme und damit oft unbefriedigend.

Wenn zahlreiche ASA-Gremien auf relativ niedriger Ebene angesiedelt sind, haben die Führungskräfte, die man gern als Entscheidungsträger in Arbeitsschutzdingen eingebunden sähe, es unter Umständen mit einer Vielzahl von Ansprechpartnern und Sitzungsterminen zu tun, die eine regelmäßige Teilnahme schon aus Zeitgründen praktisch unmöglich werden lassen. In der Folge sind diese Gremien oft kaum mit den nötigen Entscheidern in Kontakt. Außerdem ist es nahezu unvermeidlich, dass zahlreiche Fragen an unterschiedlichen Orten im Unternehmen redundant und unterschiedlich immer wieder diskutiert werden. Das steht dann in Widerspruch zu modernen und effizienten Organisationsstrukturen, wie größere Unternehmen sie brauchen, und es schreckt verantwortliche Führungskräfte höherer Ebenen davon ab, sich mit Arbeitsschutzdingen eingehender zu beschäftigen.

2.1.2 ASA zentral

Um die oben erwähnten Nachteile zu vermeiden, finden ASA-Sitzungen in vielen größeren Unternehmen mit verschiedenen Standorten zentral für das gesamte Unternehmen oder eine größere Regional- oder Bereichseinheit statt.

Vorteile:

Anstehende Entscheidungsprozesse können gezielt mit den erforderlichen Entscheidern und für das gesamte Unternehmen, die Region oder den Bereich vorgenommen werden.

Eine überschaubare Anzahl zentraler ASA-Sitzungen ermöglicht es, dass die ASA-Arbeit von der Unternehmensleitung besser wahrgenommen und mitgestaltet wird.

Nachteil:

Wenn die zentralen ASA-Sitzungen von der Unternehmensstruktur und/oder der räumlichen Entfernung weit weg von den Arbeitsplätzen durchgeführt werden, ist die Kommunikation zu den Beschäftigten und den Führungskräften vor Ort sehr erschwert. Es sind dann nur wenige Funktionsträger (meist Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ausgewählte Führungskräfte oder Sicherheitsbeauftragte), die an der ASA-Arbeit teilnehmen und sicherstellen müssen, dass

  • einerseits Themen von der Basis in den ASA gelangen,
  • andererseits die Ergebnisse konsequent kommuniziert werden.

Im Idealfall ist es natürlich "der Arbeitgeber", also die Führungskräfte in hierarchischer Linie, die Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen müssen. Praktisch braucht es aber für eine gute Sicherheitskultur i. d. R. auch den fachli...

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