In der öffentlichen Diskussion dominieren die großen und mittelständischen Betriebe – auch bei Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung (nachfolgend kurz Arbeitsschutz genannt). Wenig betrachtet wird damit der überwiegende Teile der Unternehmen (ca. 94 % der Unternehmen haben weniger als 20 Beschäftigte) und ein großer Teil der Erwerbstätigen (fast ein Drittel der Beschäftigten arbeitet in Klein- und Kleinstbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten). Der Arbeitsschutz stellt für diese Klein- und Kleinstbetriebe, zu denen ca. 90 % der Handwerksbetriebe zählen, eine besondere Herausforderung dar.

Stichprobenuntersuchungen (z. B. der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung in NRW) und Einschätzungen von Experten lassen erkennen, dass viele Klein- und Kleinstbetriebe den Arbeitsschutz vernachlässigen. So haben z. B. mehr als ein Drittel dieser Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind in über der Hälfte dieser Betriebe nicht dokumentiert, aktuelle Betriebsanweisungen sind max. in einem Drittel dieser Betriebe verfügbar und eine Organisation des Arbeitsschutzes (z. B. Pflichtenübertragung, Bestellung von Ersthelfern, Regelung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie die Planung sicherheitstechnischer Überprüfungen) ist vielfach nicht vorhanden. Zu kompliziert, zu aufwendig, bringt nichts, kostet nur – so der oft zu hörende Tenor.

Es geht auch anders: Das belegen Beispiele guter Praxis. Sie sind ein hervorragendes Werkzeug für die "Gewinnung" der Unternehmer. Ein wirksamer Arbeitsschutz ist in Klein- und Kleinstbetrieben und insbesondere in Handwerksbetrieben nicht möglich, ohne dass sie sich mit dem Arbeitsschutz auseinandersetzen und dessen Nutzen für den eigenen Betrieb erkennen.

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