Auch Handwerksbetriebe praktizieren in zunehmendem Maße – freiwillig oder infolge einer Kundenforderung – ein Arbeitsschutz-Managementsystem. Der Inhaber einer bayrischen Landbäckerei, die neben traditionellen Produkten auch Öko-/Biobackwaren herstellt, kam bei der Einführung seines Umweltmanagementsystems auf die Idee, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das bereits bestehende Hygienemanagement nach HACCP dort zu integrieren. So entstand in dieser Bäckerei mit ca. 70 Beschäftigten ein integriertes Managementsystem. Beim Aufbau der arbeitsschutzspezifischen Systemelemente orientierte sich der mit diesem Projekt beauftragte Produktionsleiter am bayrischen AMS-Standard OHRIS: Occupational Health- and Risk-Managementsystem. Arbeitsschutz mit System bedeutet bei dieser Bäckerei insbesondere:

  • Der Unternehmer engagiert sich erkennbar für den Arbeitsschutz.
  • Arbeitsschutz ist Teil des betriebsspezifischen integrierten Managementsystems und ist im Handbuch diese Managementsystems dokumentiert.
  • Die Arbeitsschutzpolitik gibt den Handlungen der Beschäftigten sowie allen Aktivitäten im Arbeitsschutz (die betriebliche Gesundheitsförderung wird erst aufgebaut) eine verbindliche Ausrichtung.
  • Es ist festgelegt, wer für was im Arbeitsschutz zuständig ist.
  • Arbeitsschutz ist eine erkennbare Aufgabe der Führungsmannschaft. Für die Umsetzung vor Ort sind der Produktionsleiter sowie die für die jeweilige Filiale zuständige "erste" Verkäuferin verantwortlich.
  • Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz sind schriftlich bestellt bzw. beauftragt.
  • Im Rahmen des Aufbaus des AMS wurden die Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert, notwendige Präventionsmaßnahmen umgesetzt und erforderliche Anweisungen (z. B. Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungswege, Kennzeichnung besonderer Bereiche) erstellt und bekannt gemacht.
  • Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist schriftlich geregelt. Im Zuge der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen wurde eine Liste der vorgeschriebenen bzw. anzubietenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erstellt.
  • Die Einweisung neuer Beschäftigten, die regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen und deren Dokumentation sind geregelt.
  • Die sicherheitstechnische Prüfung von Arbeitsmitteln (elektrische Betriebsmittel, Leitern, Rolltore etc.) ist organisiert. Die zu prüfenden Arbeitsmittel sind in einer Liste erfasst, in der auch Prüfintervalle, Prüfer (befähigte Personen und externe Dienstleister) und die Daten der Prüfungen hinterlegt sind.
  • Der Produktionsleiter kümmert sich um das integrierte Managementsystem und die Umsetzung der Maßnahmen.

Der Bäckermeister ist mit seinem Arbeitsschutz-Managementsystem sehr zufrieden. Durch die Zusammenführung der Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes mit dem Umweltmanagement und dem Hygienemanagement ist aus seiner Sicht ein effizientes System entstanden, das

  • Synergien nutzt (z. B. gemeinsame Unterweisungen),
  • Arbeitsabläufe ganzheitlich gestaltet und verbessert,
  • die Verantwortlichkeiten klarer festlegt,
  • die Nachweisbarkeit durch eine auf das Wesentliche begrenzte Dokumentation sicherstellt und
  • die Mitarbeiter stärker bei der Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie der Verbesserung der Arbeitsbedingungen einbezieht.

Dies zeigt sich insbesondere in stabilen Prozessen, motivierten Mitarbeitern, geringen Fehlzeiten sowie einem guten Betriebsklima.

Das Arbeitsschutz-Managementsystem der Landbäckerei wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach dem bayrischen AMS-Standard "OHRIS" erfolgreich "zertifiziert".

Bei anderen Vorreiterbetrieben, die heute ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) praktizieren kam der Anstoß für die Einführung eines AMS von deren Kunden. Am weitesten verbreitet sind SGU-Managementsysteme nach dem SCC-Standard. Hier ist i. d. R. die Einführung nicht freiwillig. Häufig werden die Kontraktoren (Betriebe, die auf dem Gelände ihres Kunden arbeiten) aufgefordert, innerhalb weniger Monate durch ein Zertifikat die Anwendung eines SGU-Managementsystems nach dem SCC-Standard nachzuweisen (vgl. Wie ein kleiner Industriereiniger ein SGU-Managementsystem nach dem SCC-Standard praktiziert).

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