Wer in Handwerksbetriebe geht erkennt sehr schnell, dass klassische Konzepte und Vorgehensweisen nicht ausreichen und die oben skizzierten fatalen Konstellationen auf die Notwendigkeit eines grundsätzlichen Wandels hinweisen. Für einen wirkungsvollen und rechtskonformen Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben sind zukunftsorientierte, handwerksgerechte Konzepte erforderlich.[1]

Der Schlüssel zu einem wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben sind folgende Faktoren:

  • Nutzenorientierung: Der Nutzen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten und den Betrieb müssen in den Mittelpunkt gerückt werden.
  • Arbeitsschutz ist Managementaufgabe: Der Unternehmer und die Führungskräfte müssen sensibilisiert und befähigt werden den Arbeitsschutz als Teil ihrer Führungsaufgabe zu "managen".
  • Ganzheitliche Sicht des Arbeitsschutzes: Gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen: Ein zeitgemäßer Arbeitsschutz muss von einem umfassenden Präventionsverständnis ausgehen und die Verhütung von Unfällen (Arbeitssicherheit), die Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Gesundheitsschutz), die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und die Förderung der Gesundheit sowie des Wohlbefindens bei der Arbeit (betriebliche Gesundheitsförderung) umfassen und damit zur Vermeidung unnötiger Kosten beitragen.
  • Systematisches Vorgehen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes: Ausrichtung durch klare Ziele, Festlegung der Zuständigkeiten, Regelung der Umsetzung, regelmäßige Erfolgsermittlung und kontinuierliche Verbesserung.
  • Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe und Führungsprozesse.
  • Einbeziehung der Betroffenen: Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Beschäftigten ist in Kleinbetrieben von herausragender Bedeutung. Informierte und motivierte Beschäftigte reduzieren die Restrisiken und vermeiden nachhaltig das Unfall-, Erkrankungs- und Schadensrisiko. Die Umsetzung der Arbeitsschutzforderungen darf aber auch hier nicht dem Zufall bzw. Engagement einzelner Personen überlassen werden. Ein definiertes und systematisches Arbeitsschutzhandeln sowie eine aktive Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Lösung von Sicherheitsproblemen ist erforderlich.
  • Nutzung neuer Zugangswege, wie z. B. Kooperation mit anderen Handwerksbetrieben oder Zusammenarbeit mit Kunden, die einen hohen Sicherheitsstandard erwarten und deshalb den Handwerksbetrieb beim Aufbau eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes mit System unterstützen.
[1] Im Rahmen des NOAH-Projektes (NOAH: Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeits- und Gesundheitsschutz im Handwerk) werden solche Konzepte entwickelt – siehe www.noah-projekt.de

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