Überblick

Die Landwirtschaft ist ein Bereich der Arbeitswelt, in dem Tradition und Wandel in ganz besonderer Weise aufeinander treffen. Einerseits war noch vor wenigen Generationen ein erheblicher Teil der Bevölkerung in der (überwiegend bäuerlichen) Landwirtschaft beschäftigt und die dabei entwickelten Strukturen und Abläufe sind noch bis heute prägend. Andererseits unterliegt die Branche heute einem sehr starken Strukturwandel durch zunehmende Spezialisierung, Industrialisierung und den Trend zu immer weniger, aber immer größeren Betrieben – alles vor dem Hintergrund eines starken Wettbewerbsdrucks durch das globalisierte Marktgeschehen. Dabei sind sowohl die akuten Unfallrisiken wie auch latente Risiken durch physische und psychische Dauerbelastungen erheblich. Landwirte sind dabei immer mehr in der Rolle von Unternehmern gefragt, die manchmal eine große Zahl von Menschen beschäftigen und in der Folge auch die Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz wahrnehmen müssen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die staatliche Gesetzgebung im Arbeitsschutzrecht (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung u. v. m.) gilt im Bereich der Landwirtschaft genauso wie in den allermeisten anderen Bereichen der Arbeitswelt.

Die zweite Säule des Arbeitsschutzsystems, die gesetzliche Unfallversicherung, ist jedoch für die Landwirtschaft ganz anders aufgebaut als für alle anderen Branchen. Die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG gehört nicht zur DGUV als Spitzenverband der gewerblichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) und der Unfallkassen der öffentlichen Hand. In der Folge hat die SVLFG ein eigenes Regelwerk aufgestellt, das auf den "Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz" fußt (VSG). Diese liegen für eine Anzahl wesentlicher allgemeiner und spezieller Risiken in Arbeitsbereichen innerhalb der Zuständigkeit der SVLFG vor, z. B.:

  • VSG 1.1 "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz"
  • VSG 1.2 "Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung"
  • VSG 1.3 "Erste Hilfe"
  • VSG 1.4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  • VSG 1.5 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • VSG 4.1 "Tierhaltung"
  • VSG 4.2 "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen"
  • VSG 4.3 "Forsten"

Ergänzt werden sie durch nachgeordnete Informationen zu speziellen Landwirtschaftsthemen:

  • LSV-Informationen (besonders zu einzelnen Anlagen und Maschinen)
  • Technischen Informationen (zu besonderen Arbeitsverfahren, wie Biomasseverarbeitung und Weinherstellung)
  • Broschüren zu Einzelthemen, wie Arbeiten auf Friedhöfen, Jagd, Imkerei, Hofverkaufsstellen u v. m.

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