Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung:

 
Praxis-Beispiel

Regelung "Arbeitsunfall"

(1) Erleidet der Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit, so hat er den Arbeitgeber von diesem Umstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(2) Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer auffordern, sich beim Durchgangsarzt vorzustellen.

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