In der Praxis gibt es verschiedene Modelle, nach denen arbeitsschutzrelevante Pflichten zwischen Ver- und Entleiher verteilt werden. Z. B. werden notwendige Vorsorgen häufig über das Zeitarbeitsunternehmen abgewickelt, manchmal aber auch über den entleihenden Betrieb. In jedem Fall ist es wesentlich, dass bei Zustandekommen des Leihvertrags die Schnittstellen im Arbeitsschutz präzise abgestimmt und schriftlich fixiert sind. Das gilt besonders auch für die gegenseitige Information bei Veränderungen im Arbeitsverhältnis, beim Auftreten von Unfällen usw. Wenn eine große Zahl von Beschäftigten dauerhaft in einen Betrieb verliehen wird, ist es sinnvoll, einen Verantwortlichen des Zeitarbeitsunternehmens vor Ort zu benennen, der Arbeitsschutzfragen koordiniert und Pflichten im Arbeitsschutz (z. B. Kontrollen, Unterweisungen usw.) wahrnimmt (On-Site-Manager).

 
Achtung

Umfassende Meldepflichten bei Unfällen

Wenn Leiharbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleiden, bestehen Meldepflichten gegenüber

  • der BG des entleihenden Unternehmens
  • dem verleihenden Unternehmen
  • der BG des verleihenden Unternehmens (i. d. R. über den Verleiher),
  • bei entsprechender Unfallschwere gegenüber staatlichen Aufsichtsbehörden und der Polizei.

Wegen der höheren Zahl der Beteiligten kann es hier leicht zu Kommunikationsfehlern und Verwechslungen kommen. Alle Meldungen, Anzeigen und Kontakte sollten daher dokumentiert werden.

Im Zeitarbeitsunternehmen selber haben in Arbeitsschutzfragen typischerweise die Personalentscheidungsträger (Disponenten) besondere Verantwortung. Sie müssen im Kontakt mit den Kunden oft unterschiedlicher Branchen vor Ort die Arbeitsbedingungen einschätzen und geeignetes Personal auswählen.

 
Praxis-Tipp

BG-Angebote nutzen

Die für die Zeitarbeitsbranche zuständige Verwaltungs-BG stellt für den gesamten Themenbereich Arbeitnehmerüberlassung umfangreiches, aktuelles Informations- und Arbeitsmaterial zur Verfügung und bietet Arbeitsschutzseminare speziell für die Zeitarbeitsbranche an.

Die VBG-Broschüre "Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich" für Zeitarbeitsunternehmen ermöglicht es, ein komplettes Arbeitsschutzmanagementsystem im branchenangepassten Format zu etablieren und stellt dazu viele konkrete Arbeitshilfen zur Verfügung.

Die DGUV-R 115-801 gibt einen umfassenden Überblick über alle Themenbereiche des betrieblichen Arbeitsschutzes und stellt jeweils dar, wie Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb davon betroffen sind (ebenfalls mit Arbeitshilfen, wie Musterformularen usw.)

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