1Voraussetzung für eine Zuweisung ist, dass angediente Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. 2Bei der Zuweisung sind daher insbesondere
1. |
der Grundsatz der Inlandsbeseitigung und der gebietsbezogenen Beseitigung, |
2. |
der Grundsatz der ortsnahen Beseitigung und |
3. |
die verbindlichen Festlegungen im Abfallwirtschaftsplan |
zu beachten.
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