1Voraussetzung für eine Zuweisung ist, dass angediente Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. 2Bei der Zuweisung sind daher insbesondere

 

1.

der Grundsatz der Inlandsbeseitigung und der gebietsbezogenen Beseitigung,

 

2.

der Grundsatz der ortsnahen Beseitigung und

 

3.

die verbindlichen Festlegungen im Abfallwirtschaftsplan

zu beachten.

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