Alleinarbeit ist grundsätzlich erlaubt, soweit es nicht durch spezielle Regelungen untersagt ist. Daher löst Alleinarbeit nicht automatisch Überwachungsmaßnahmen aus. Wäre dies der Fall, müsste dies auch für Büroarbeitsplätze in Einzelräumen gelten.
Die in Alleinarbeit ausgeübten Tätigkeiten müssen nicht gefährlicher sein, als wenn sie in Gruppen ausgeführt werden. Es sind die gleichen Gefährdungen vorhanden. Allerdings ist im Falle eines Notfalls niemand in der Nähe, der diesen bemerkt und selbst helfen oder Hilfe herbeirufen kann.
Auch wenn es sich um Tätigkeiten mit geringen, alltäglichen Gefahren handelt und das allgemeine Lebensrisiko angenommen werden kann, sollte der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht das Thema Alleinarbeit in seinem Betrieb einer Prüfung unterziehen, indem Alleinarbeitsplätze und möglicher Handlungsbedarf identifiziert werden.
1.2.1 Gefahr der fehlenden Hilfeleistung
Alleinarbeit wird problematisch, wenn durch akute körperliche Beschwerden, eine plötzliche Erkrankung, einen Unfall oder Einflüssen aus der Umgebung eine Notfallsituation entsteht, in der
- die oder der Betroffene nicht mehr oder nur noch eingeschränkt handlungsfähig sind,
- die Situation von anderen Personen nicht oder nicht rechtzeitig bemerkt wird oder
- die Hilfeleistung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet ist.
1.2.2 Gefahr der Überforderung
Das Alleinarbeiten und damit verbundene Alleinsein kann zu einem Isolationsgefühl bis hin zu einem Angstgefühl, gerade in abgelegenen Räumen, führen. Die fehlende Möglichkeit des unmittelbaren persönlichen Austausches oder die fehlende Unterstützung und Mithilfe, insbesondere bei unerwarteten Ereignissen oder in Momenten, in denen schwierige Entscheidungen in kurzer Zeit zu treffen sind, fördern die intellektuelle, körperliche und schließlich psychische Überforderung und damit auch das Unfallrisiko. Fehlentscheidungen und Fehlhandlungen sind weitere mögliche Folgen.
Nachteilig kann sich ebenfalls auswirken, wenn sich die Alleinarbeitenden mit ihrer Arbeit nicht ausreichend wahrgenommen, anerkannt und wertgeschätzt fühlen. Sowohl in Bezug auf die Motivation als auch auf ihre Rolle im Betrieb.
1.2.3 Gefährlichkeit der Arbeit
Wie bei jeder anderen Tätigkeit sind auch bei der Alleinarbeit die Gefährdungen zu beurteilen, die sich aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen und der Arbeitsumgebung ergeben.