Die Zahl der Arbeitnehmer, die Alkohol in riskanten Mengen konsumieren, wird laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) auf ca. 10 % geschätzt (Stand 2019). Davon sind 3,8 % missbräuchlich und 2,4 % abhängig Konsumierende. Beschäftigte mit riskantem Alkoholkonsum fehlen bis zu 16-mal häufiger am Arbeitsplatz. Dem Epidemiologischen Suchtsurvey zufolge konsumieren insgesamt 9,5 Mio. Menschen Alkohol in gesundheitlich riskanter Weise, wenn sie als Frau täglich mehr als 12 g Reinalkohol (= 1 Glas Bier à 0,25 l) oder als Mann 24 g (= 1 Glas Bier à 0,5 l) täglich konsumieren.

Alkohol am Arbeitsplatz hat vielfältige Auswirkungen. Da Alkohol grundsätzlich dazu führt, dass die Aufmerksamkeit nachlässt, sind die Folgen oft fatal. Auch im Arbeitsschutzrecht spielt Alkoholmissbrauch eine wichtige Rolle. 4 Aspekte sollen nachfolgend herausgestellt werden:

  • alkoholbedingte Verstöße gegen Arbeitsschutzauflagen und die Konsequenzen,
  • Alkoholmissbrauch und der Schutz vor Arbeits- bzw. Wegeunfällen,
  • alkoholbedingte Gefährdung von Kollegen am Arbeitsplatz,
  • Alkoholerkrankung als "Berufskrankheit"?

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