Grundsätzlich hat der Unternehmer die Gesamtverantwortung für den Brandschutz in seinem Unternehmen – auch wenn er eine Pflichtenübertragung durchgeführt hat. Neben der Verantwortung für die Auswahl der dafür geeigneten Führungskräfte beinhaltet das z. B. auch die Kontrolle, ob die von ihm beauftragten Personen ihre Verantwortung im Brandschutz tatsächlich im erforderlichen Maß wahrnehmen.

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. Fürsorgepflicht nach BGB) hat der Unternehmer die Aufgabe, Beschäftigte und Sachgüter vor Bränden und anderen Gefahren zu schützen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf das Umfeld des Unternehmens, wie z. B. Anwohner und die Umwelt. Daraus ergeben sich auch straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Die Verantwortung des Unternehmers im Brandschutz wird durch die Übertragung der Unternehmerpflichten direkt auf den Verpflichteten delegiert. Basis dafür ist der individuell festgelegte gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aufgabenbereich des verpflichteten Mitarbeiters.

Um seine Führsorge- und Verkehrssicherungspflichten wirksam erfüllen zu können, muss der Unternehmer auch für die Fragen des Brandschutzes eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation schaffen und diese dokumentieren. Diese ist regelmäßig an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus dem Versicherungsrecht. Hier wird der Unternehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrags verpflichtet, Brandschäden zu vermeiden und im Schadensfall deren Folgen wirksam zu mindern.

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