Weil in abwassertechnischen Anlagen ein erhöhtes Risiko für besonders schwere Unfälle besteht, sollte auf eine präzise und gut dokumentierte Sicherheitsorganisation geachtet werden:

  • Betriebsanweisung aufstellen,
  • Personen unter 18 Jahren dürfen (außer zu Ausbildungszwecken) nicht beschäftigt werden,
  • Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter – vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Veränderungen sowie mindestens einmal im Jahr,
  • Ersthelferausbildung (mind. 10 %, besser einer pro Arbeitsgruppe sowie bei Einstiegarbeiten mind. ein Ersthelfer außerhalb des umschlossenen Raums),
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (tätigkeitsbezogen, z. B. G 42 biologische Arbeitsstoffe, G 26 Atemschutz, G 24 Tragen von flüssigkeitsdichter Schutzausrüstung, G 46 Belastung des Muskel- und Skelettsystems).

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