Der Abwasserdurchfluss ist durch ein summierendes Messgerät mit Momentananzeige entsprechend den dafür maßgeblichen Regeln der Technik zu messen. Die Messgeräte sind dauernd, auch in Zeiten der Betriebsruhe, zu betreiben.
Bei Einleitungen mit einem Abwasseranfall von unter 10 m³/d kann der Abwasseranfall durch Wasserzähler auf der Frischwasserseite ermittelt werden.
Betriebsabwasser ist dabei unabhängig von Kühlwasser und häuslichem Abwasser zu erfassen.
Bei Chargenbetrieb ist es in der Regel ausreichend, die Zahl der Chargen täglich zu erfassen und hieraus die tägliche Einleitemenge zu ermitteln.
Bei Anlagen mit einem Abfluss von mehr als 150 m³ in 2 Stunden sind die für die Einleitung in das Gewässer maßgebenden Durchflussmesseinrichtungen alle 5 Jahre von einer Prüfstelle nach § 11 Abs. 1 hydraulisch zu überprüfen.
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