Mehr Rechtssicherheit

Das Bundeskabinett hat jüngst eine Regelung zur Beendigung des sogenannten "ewigen Widerrufsrechts" von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Das Entstehen unbefristeter Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen hatte zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt.

Frühere Regelung

Mit dem im Juli 2015 verabschiedeten Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden bereits Regelungen vorgeschlagen, die für neu abgeschlossene Immobiliar-Verbraucherverträge das Entstehen sog. "ewiger Widerrufsrechte" verhindern. Damit soll auch dazu beigetragen werden, dass sich Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten. Gerade solche Darlehen liegen im Verbraucherinteresse, weil sie zu Planungssicherheit führen.

3-Monatsfrist für "Altfälle"

Nunmehr wurde auch eine Regelung beschlossen, nach der "ewige Widerrufsrechte" im Zusammenhang mit Altfällen erlöschen. Der Bundestag hat dieser Regelung bereits zugestimmt. Für Immobiliar-Darlehensverträge mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des Gesetzes noch 3 Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen. Am 21.3.2016 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Dies hat zur Folge, dass am 21.6.2016 das Widerrufsrecht für diese Altverträge erlischt.

(Mitteilung des BMJV v. 27.1.2016)

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