Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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bAV: Versorgungsausgleich / 3 Pausch- und Freibeträge beim Versorgungsausgleich

Die steuerlichen Pauschbeträge von 102 EUR bzw. ggf. von 1.230 EUR[1] sowie die Freibeträge für Versorgungsbezüge[2] werden nach Durchführung des internen oder externen Versorgungsausgleichs sowohl der ausgleichspflichtigen als auch der ausgleichsberechtigten Person gewährt. Entscheidend für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags (Prozentsatz und Höchstbetrag) und des Zus...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.1 Kurze Ehedauer und kein Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG)

Nur auf Antrag eines Ehegatten findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren statt.mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.5 Grobe Unbilligkeit (§ 27 VersAusglG)

Kein Versorgungsausgleich findet bei grober Unbilligkeit statt, z. B. wenn der Ausgleichsberechtigte in der Ehezeit einen Angriff auf Leib und Leben des Ausgleichsverpflichteten verübt hat.mehr

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bAV: Versorgungsausgleich

Zusammenfassung Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Ents...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Zuständigkeit von Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Dabei hat das Familiengericht als Vorfrage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf bAV dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zustehen. Nach Auffassung des BAG entfaltet der familiengerichtliche Beschluss Bindungswirkung dafür, wie ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlungen, die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs [1] nach einer Ehescheidung bzw. nach der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an den Versorgungsberechtigten geleistet werden, sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Abzugsfähig sind nicht nur Leistungen der ausgleichspflichtigen Person an die ausgleichsberechtigte Person, sondern auch Zahlungen der...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.2 Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Werkspensionen, Leistungen aus Unterstützungskassen)

Sind Versorgungsbezüge schuldrechtlich auszugleichen (z. B. Betriebsrenten und Werkspensionen aus einer Direktzusage, Leistungen aus Unterstützungskassen), unterliegen zunächst die vollen Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge und des Werbungskosten-Pauschbetrags beim Ausgleichspflichtigen dem Lohnsteuerabzug sowie der Besteuerung als ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.3 Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

Der ausgleichspflichtige Partner versteuert Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die berechtigte Person Anspruch auf einen Ausgleich hat, kann die verpflichtete Person den Sonderausgabenabzug in der Höhe erhalten, wie die entsprechende Leistung anteilig bei ihr zu steuerpflichtig...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.2 Ausschlussvereinbarung (§ 6 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich kann jederzeit durch eine notariell beglaubigte Vereinbarung[1] der Eheleute ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Diese kann noch im gerichtlichen Verfahren geschlossen werden und die ehelichen Vermögensverhältnisse mit einbeziehen. Die Versorgungsanrechte können also zur "Verrechnung" eines entsprechenden Zugewinns herangezogen werden – denkba...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5 Sterbegeld

Ein Sterbegeld kann bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne oder externe Teilung steuerunschädlich aufgestockt werden.mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6 Altersgrenze für die Hinterbliebenenversorgung von Kindern

Bei einer Hinterbliebenenversorgung zugunsten von Kindern gilt die maßgebende Altersgrenze von 25 Jahren (bei Versorgungszusagen seit dem 1.1.2007) bzw. 27 Jahren (bei Versorgungszusagen vor dem 1.1.2007) auch nach Durchführung des Versorgungsausgleichs (interne oder externe Teilung).mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.1 Voller Zufluss beim Ausgleichspflichtigen und Sonderausgabenabzug

Im Fall des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs richten sich die Ausgleichsansprüche des Berechtigten nach der Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft direkt gegen den Ausgleichsverpflichteten und nicht gegen dessen Versorgungsträger. Folglich bezieht und versteuert die ausgleichsverpflichtete Person die Einkünfte in voller Höhe und gibt davon eine...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.3 Geringfügiger Wertunterschied beiderseitiger Anrechte gleicher Art (§ 18 Abs. 1 VersAusglG)

Das Familiengericht soll nicht ausgleichen, wenn beide Partner Anrechte gleicher Art haben und die Differenz ihrer Ausgleichswerte nicht die Bagatellgrenze des § 18 Abs. 3 VersAusglG überschreitet. Die dynamische Grenze richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße des § 18 Abs. 1 SGB IV.mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.4 Geringfügiger Ausgleichswert eines einzelnen Anrechts (§ 18 Abs. 2 VersAusglG)

Überschreitet der Ausgleichswert eines einzelnen in der Ehezeit erworbenen Anrechts nicht die in § 18 Abs. 3 VersAusglG genannte Bagatellgrenze[1], soll das Familiengericht vom Ausgleich absehen. Der BGH geht allerdings davon aus, dass bei Anrechten gleicher Art i. S. v. Abs. 1 der Abs. 2 des § 18 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung fin...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 11 Sonderausgabenabzug nur bei Angabe der Identifikationsnummer

Die ausgleichspflichtige Person kann den Sonderausgabenabzug nur dann erhalten, wenn sie in ihrer Einkommensteuererklärung die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)[1] der ausgleichsberechtigten Person angibt. Diese verpflichtende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug seit dem Kalenderjahr 2020 dient der Sicherstellung der steuerlichen Erfassung der Einnahmen auf der ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 10 Sonderausgabenabzug nur bei unbeschränkter Steuerpflicht

Der Sonderausgabenabzug im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs[1] und bei Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs[2] setzt grundsätzlich voraus, dass Zuwendender und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind, also einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Lohnsteuer

1 Interne Teilung Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kei...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Sozialversicherung

1 Interne und externe Teilung Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüc...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Arbeitsrecht

1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG) Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebli...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte. Für die Auskunft sind die gerichtlich übersendeten Formulare zu ve...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne und externe Teilung

Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüche des ausgleichsberechtigten...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 12 Wiederauffüllungsleistungen

Hat die ausgleichspflichtige Person die Möglichkeit, freiwillige Zahlungen zu leisten, damit die eigenen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht gekürzt werden, können diese Zahlungen grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Ausnahmsweise kann der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlag...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Externe Teilung

Bei einer externen Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen begründet, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht.[1] Die externe Teilung ist mit der Leistung eines Kapitalbetrags in Höhe des Ausgleichswerts, der vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungst...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.2 Zulässige Fälle der externen Teilung

Die externe Teilung ist im Vereinbarungsweg zulässig: Sind sich der ausgleichsberechtigte Ehegatte und der Versorgungsträger der ausgleichsverpflichteten Person einig und wünschen sie eine externe Teilung, ist diese in unbegrenzter Höhe möglich.[1] Einseitig verlangen kann der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person eine externe Teilung, wenn es sich um kleinere Au...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.3 Betriebliche Versorgungsträger als ausgewählte Zielversorger

Die ausgleichsberechtigte Person kann als Zielversorgung auch Träger der betrieblichen Altersversorgung auswählen, wenn mit dem übertragenen Kapitalbetrag ein Anrecht im Sinne des BetrAVG geschaffen wird. Wird der Kapitalbetrag z. B. zum Ausbau schon bestehender Anrechte an die Pensionskasse des Arbeitgebers der ausgleichsberechtigten Person gezahlt, so hängt die Anwendung d...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 4 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei Versicherungsverträgen

Wird aufgrund der internen oder externen Teilung einer betrieblichen Altersversorgung ein Anrecht in Form eines Versicherungsvertrags zugunsten der ausgleichsberechtigten Person begründet, gilt dieser Vertrag zum gleichen Zeitpunkt als abgeschlossen wie derjenige der ausgleichspflichtigen Person. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Höhe der steuerpflichtigen Er...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.4 Informationspflicht der Versorgungsträger

Der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person hat den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person über die für die Besteuerung der Versorgungsleistungen erforderlichen Grundlagen zu informieren.[1] Dies gilt nicht, wenn der Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person die Grundlagen bereits kennt oder aus den vorhandenen Daten feststellen kann und die...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5 Interne Teilung (§§10-13 VersAusglG)

Bei der internen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil real im Versorgungssystem des Ausgleichsverpflichteten geteilt. Der Versorgungsträger führt dann nach einer Scheidung zwei Versorgungen fort. Tritt für den Ausgleichsberechtigten der Versorgungsfall ein, erhält er z. B. eine Betriebsrente vom Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Mit dem B...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.2 Inhaltliche Anforderungen (§ 11 VersAusglG)

Dem Ausgleichsberechtigten muss ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht mit vergleichbarer Wertentwicklung übertragen werden. Es ist aber zulässig, den Risikoschutz auf eine Altersversorgung zu beschränken, wenn dafür ein zusätzlicher Ausgleich erfolgt. Wird die Ausgestaltung der internen Teilung nicht geregelt, gelten die bestehenden Bestimmungen für das Anr...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6 Externe Teilung (§§ 14-17 VersAusglG)

Auch bei der externen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil geteilt. Nur der ausgleichsberechtigte Ehegatte wird nicht in das System des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit aufgenommen, sondern ein entsprechender Kapitalwert wird im Zeitpunkt der Scheidung direkt auf einen von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten ausgewählten Versorgungsträger überwie...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.4 Auffanglösung

Übt der Ausgleichsberechtigte sein Wahlrecht nicht aus, werden automatisch extern zu teilende betriebliche Anrechte in einen spezifischen Auffangträger, die Versorgungsausgleichskasse[1], gezahlt.[2] Diese wurde als kapitalgedeckte Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit errichtet.mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.1 Verrechnung von Anrechten

Nicht immer ist ein wechselseitiger Ausgleich notwendig. In bestimmten Fällen werden die Anrechte zunächst verrechnet und dann erst intern geteilt. Hierzu müssen die Ehegatten über Anrechte gleicher Art verfügen. Haben z. B. beide Partner beim selben Arbeitgeber gearbeitet und wurden sie bei dessen Firmenpensionskasse im gleichen Tarif versichert, so werden die Anrechte zunä...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.3 Rechtsstellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 12 VersAusglG)

Gilt für das auszugleichende Anrecht das BetrAVG, erhält die ausgleichsberechtigte Person mit der internen Teilung die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des BetrAVG. Damit finden die Rechte und Pflichten des BetrAVG für die neuen Versorgungsberechtigten in bestimmtem Umfang Anwendung. Konkret bedeutet die Erlangung der Stellung eines ausgeschiedenen Arbei...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.1 Wahl einer angemessenen Zielversorgung

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann sich den Versorgungsträger aussuchen. Der Ausgleichsberechtigte muss dem Gericht das Einverständnis des neu ausgewählten Versorgungsträgers vorlegen[1], um sicherzustellen, dass nicht gegen den Willen des neuen Versorgungsträgers ein Vertrag zustande kommt. Der Ausgleichsberechtigte darf nur eine Zielversorgung wählen, die eine "angemes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (LPartG) (BGBl. I S. 3396). In Abs. 2, 4 und 6 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in das Rentensplitting und den Versorgungsausgleich die Wörter "oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1 Grundsatz – Zu- und Abschläge bei durchgeführter Versorgungsausgleich (Abs. 1)

Rz. 13 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 den Grundsatz, dass bei der Rente ein zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag (Abs. 2) oder Abschlag (Abs. 3) an Entgeltpunkten berücksichtigt wird. Sofern beim Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren bis zum 31.8.2009 eingeleitet worden ist und die Entscheidung hierüb...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.1 Versorgungsausgleich

Rz. 15 Der Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, findet zwischen den geschiedenen Ehegatten nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes statt. Das ordnet § 1587 BGB ausdrücklich an. Grundregeln über die auszugleichenden Anrechte finden sich daher in §§ 1 bis 3 VersAusglG; der Wertausgleich bei der Sc...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (im Beitrittsgebiet am 3.10.1990). Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 der Kreis der Versicherten in Abs. 1 Nr. 2 erweitert. Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) wurden m...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.14 Grundrente und Versorgungsausgleich

Rz. 109a Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzuschlag sind auch in der Anwartschaftsphase im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig ausgleichsreif (BGH, Beschluss v. 1.3.2023, XII ZB 360/22, mit Anm. von Breuers, AnwZert FamR 11/2023 Anm. 2, und von Strube, NZFam 2023, 584). Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzuschlag sind im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig auch da...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.6 Grundrentenzuschlag im Versorgungsausgleich

Rz. 93 Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs (und des Rentensplittings) – wie sonstige Anwartschaften innerhalb der Ehezeit – zwischen den Ehegatten zu teilen, unabhängig davon, ob die ausgleichsberechtigte Person die Voraussetzungen für eine Grundrente selbst erfüllt (BT-Drs. 19/18473 S. 39, BR-Drs. 85/2...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.2 Wirksamkeit des Versorgungsausgleichs

Rz. 16 Abs. 1 gibt auch den Zeitpunkt vor, zu dem einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten frühestens Berücksichtigung finden kann. Das Gesetz knüpft insoweit an die Durchführung des Versorgungsausgleichs an. Erst wenn der Versorgungsausgleich i. S. d. Gesetzes durchgeführt ist, tritt dessen Wirksamkeit ein. Rz. 17 Der Begriff "durchgeführt" wird durch § 52 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5 Änderung der Regelungen über den Versorgungsausgleich zum 1.1.2009

Rz. 8 Zum besseren Verständnis werden kurz die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem aktuellen, ab 1.9.2009 geltenden Recht erläutert: 1.5.1 Altes Recht Rz. 9 Rechtslage vor dem 1.9.2009: Das Familiengericht hatte rechtsverbindlich über den Ausgleich der von den Eheleuten bzw. Lebenspartnern erworbenen Versorgungsanrechte zu entscheiden. Es stellte insoweit fest, in welch...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2 Versorgungsausgleich zugunsten des Versicherten (Abs. 2)

2.2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten – Grundregel (Satz 1) 2.2.1.1 Quellen des Zuschlags Rz. 29 Rentenanwartschaften zugunsten eines Ehegatten oder Lebenspartners (vgl. auch GRA der DRV zu § 76 SGB VI, Stand: 22.3.2023, Anm. 4.1) aus einer Übertragung (sog. Splitting) nach § 10 VersAusglG oder einer Begründung ohne Beitragszahlung (sog. Quasi-Splitting) nach § 16 VersAusglG oder eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 114 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlechtergerechten Alterssicherung, DRV 2020, 226. Bachmann/Borth, Die Zulässigkeit von Abänderungsverfahren zum Ver...mehr