Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsgeld

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 7 Sonstige Regelungen

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Fall des Erholungsurlaubs.[1] Kein Anspruch besteht jedoch auf Zahlung besonderer, urlaubsbezogener Leistungen wie ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes "Urlaubsgeld". Auf Antrag erstattet der Bund dem Arbeitgeber das zu zahlende Nettoentgelt.[2] ...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 5 Dauer des Anspruchs

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist zum 5.10. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. Für die Zeit vom 1.9. bis zur Insolvenzeröffnung haben die Mitarbeiter kein Entgelt bekommen, das mit der Abrechnung Juni zu bezahlende zusätzliche Urlaubsgeld steht auch noch offen. Die Mitarbeiter verlangen nun das Septemberen...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 2 Ausgeschiedene Mitarbeiter

Sachverhalt Über ein Unternehmen wird am 3.11. eines Jahres die Insolvenz eröffnet. Der Arbeitgeber hat seit April die monatliche Arbeitsvergütung an die Arbeitnehmer nur zu 30 % auszahlen können, das im Juni fällige zusätzliche Urlaubsgeld hat er auch nicht gezahlt. Einer der Mitarbeiter ist aufgrund Eigenkündigung zuvor schon zum 31.8. des Jahres aus dem Unternehmen ausgesc...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 3 Tod des Mitarbeiters

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist am 1.10. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. In den Monaten Juli, August und September desselben Jahres haben die Mitarbeiter ihre Vergütung nicht erhalten, ebenso wenig das mit der Abrechnung Juni zu bezahlende zusätzliche Urlaubsgeld. Im August des Jahres, vor der Eröffnu...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 4 Höhe des Anspruchs

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist am 7.7. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. In den Monaten Mai, Juni und Juli haben die Mitarbeiter ihre Vergütung nicht erhalten, ebenso wenig das mit der Abrechnung Juni zu bezahlende zusätzliche Urlaubsgeld. Der Akkordmehrverdienst wird aufgrund einer Betriebsvereinbaru...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.2 Urlaub

Die Entstehung der Urlaubsansprüche wird durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht verhindert.[1] Allerdings kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer seinen Wehrdienst leistet, um 1/12 kürzen.[2] Dies gilt für alle Arten des Erholungsurlaubs, d. h. für den gesetzlichen und einzelvertraglichen Urlaubsanspruch sowie ...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 2 Beitragspflicht von Abfindungen

Ob und inwieweit es sich bei einer Abfindung um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, zeigt die nachfolgende tabellarische Übersicht. Tabellarische Übersicht – Beitragspflicht von Abfindungenmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbeteiligung als... / 6 Sozialversicherungsrecht: Nur zusätzlich gewährte Beteiligungen sind sozialversicherungsfrei

Die Steuerfreiheit hat nicht generell auch eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge. Beispielsweise besteht in Fällen der Entgeltumwandlung keine Beitragsfreiheit. Vielmehr sind nur solche steuerfreien Zuwendungen beitragsfrei, die zu den Löhnen und Gehältern zusätzlich gewährt werden. Die Kapitalbeteiligungen dürfen, um beitragsfrei in der Sozialversicherun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht (zur speziellen Pro...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Vorrangprinzip

Rz. 7 Tarifverträge dürfen von den Vorschriften des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen. Denn von der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, dass von den vorstehenden Vorschriften – und damit den §§ 1–12 BUrlG – in Tarifverträgen abgewichen werden dürfe, sind sowohl für die Arbeitnehmer günstigere als auch schlechtere Abweichungen umfasst[1] (sog. tarifvertr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.5 Verjährung

Rz. 49 Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Dieses wirkt sich auch auf die arbeitsrechtlich bedeutsamen Verjährungsvorschriften des BGB aus. Die §§ 196, 197 BGB a. F. sind abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), deren Beginn vom Entstehungszeitpunkt der Forderung sowie der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.5 Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitsbefreiung

Für die geringfügig Beschäftigten gelten hinsichtlich des Erholungsurlaubs die Regelungen des § 26 TVöD; zu beachten ist, dass bei einem Abweichen von der 5-Tage-Woche nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD eine verhältnismäßige Anpassung des Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat, z. B. beträgt bei einer 4-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nur 4/5 des tariflichen Anspruchs. Zu beachten ist dab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalige Einnahmen (u. a. Weihnachts- und Urlaubsgeld), deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Eine Raumpflegerin ...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.5 Kurzarbeit

Leistet der Arbeitnehmer Kurzarbeit, so verlieren die in der Kurzarbeit anfallenden arbeitsfreien Tage nicht ihren Charakter als Werktage im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Sie können somit in die Berechnung des Urlaubsanspruchs einbezogen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer bereits im Urlaub befindet. Der bereits angetretene Urlaub verlängert sich...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / Zusammenfassung

Überblick Flexible Teilzeitarbeit ist durch eine variable Verteilung der Wochenarbeitszeit geprägt. Die Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wird also nicht nach einem festen Schema verteilt. Vielmehr können Dauer und Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nach betrieblichen und/oder individuellen Bedürfnissen unterschiedlich gestaltet werden. Dadurc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.4 Unterschiedliche Anzahl der Stunden pro Arbeitstag

Viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten an den verschiedenen Wochentagen eine unterschiedliche Stundenanzahl. Beantragen diese Beschäftigten grundsätzlich nur an den "langen" Tagen Urlaub, ergibt sich für den Arbeitgeber möglicherweise ein Nachteil. Grundsätzlich gilt auch in diesen Fällen: Urlaubsansprüche beziehen sich immer auf die Arbeitstage und nicht auf die Arbeitsstunden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 3.6.3 Rückstellungen für Urlaub

Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub sind grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen vorzunehmen. Werden Beiträge an branchenspezifische Versorgungskassen (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) entrichtet gilt zweierlei: Die Rückstellungen sind nur auf Grundlage der Aufwendungen zu berechnen, die der Betrieb letztendlich auch tragen muss (z. B. keine Rückstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 3 Corona-Sonderzahlung und Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld

Bei vielen Arbeitgebern stellte sich die Frage, ob statt der Zahlung von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, auf das jeweils Sozialversicherungsabgaben und Steuern zu zahlen sind, die steuerfreie Corona-Sonderzahlung an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden konnte. Hierbei war zu unterscheiden, ob eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Urlaubsgeldes oder Weihnachtsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 3.1 Rechtsanspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, war eine Auszahlung der Corona-Sonderzahlung an dessen Stelle nicht möglich. Ob der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung, einer tariflichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder auf betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 3.2 Urlaubs- oder Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung

Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld nur mit einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgezahlt, hat der Arbeitnehmer keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Zahlung. Der Arbeitgeber entscheidet in diesen Fällen jedes Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe er ein Weihnachtsgeld auszahlt. Der Arbeitgeber konnte daher für das Jahr 2020 entscheiden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Entgangener Zwischenverdienst

Rz. 13 Der Arbeitgeber schuldet als entgangenen Verdienst die Bezüge, auf die der Arbeitnehmer bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Anspruch gehabt hätte. Insoweit gilt das Lohnausfallprinzip. Damit schuldet der Arbeitgeber die gesamte Bruttovergütung einschließlich etwaiger Tantiemen, Provisionen, Gratifikationen und Urlaubsgelder, kurz aller Leistungen mit Entgeltc...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Ausschlussfristen

Rz. 90 Im Hinblick auf Zahlungs- und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist im Grundsatz die Problematik zu beachten, dass Ausschlussfristen eine zügige außergerichtliche und ggf. auch gerichtliche Geltendmachung erfordern können. Im rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess können Annahmeverzugslohnansprüche betroffen sein, aber...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 7. Sonstige Regelungsgegenstände; große Erledigungsklausel

Rz. 66 Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang damit kann eine Vielzahl weiterer Ansprüche der Parteien gegeneinander bestehen. Es wird davon abgesehen, hier zu den zahlreichen in Frage kommenden Regelungsgegenständen Musterformulierungen aufzuführen. Entscheidend ist, dass der Anwalt mit seinem Mandanten vor dem Eintritt in Verhandlungen nach Art einer Check...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Arbeitgeberfragebogen

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.2: Arbeitgeberfragebogen Kündigungsschutzstreitigkeiten Firmierung Anschrift: _________________________ Sitz: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet): _________________________ Vertretungsberechtigung: _________________________ Wie viele regelmäßig Beschäftigte hat Ihr Unternehmen, wie vie...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / C. Bemessungsfaktoren für die Höhe der auszuurteilenden Abfindung

Rz. 36 Zur Entscheidung über die Höhe der Abfindungssumme ist das Tatsachengericht berufen. Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen und Grenzen seines Ermessens beachtet hat.[84] § 10 KSchG enthält Bestimmungen zur Höhe der vom Gericht auszuurteilenden Abfindung. Aus § 10 Abs. 1 und 2 KSchG lassen sich zunächst Höchstgrenzen entn...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns Frau/Herr _________________________, in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündi...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / F. Entfristungsklage

Rz. 176 Das Muster betrifft die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, auf das der TVöD und damit auch die Sonderregelung des § 30 TVöD Anwendung findet. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Entfristungsklage Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: ___________...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.4 Urlaubsgeld

Zahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich des jährlichen Erholungsurlaubs zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt werden, gehören wie Zahlungen von Urlaubsabgeltungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es sich um Beträge handelt, die als einmalige Zahlung ausbezahlt werden, muss die Besteuerung des Urlaubsgelds als sonstiger Bezug erfolgen. Sozialversicherungsrechtlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.2 Kennzeichen für sonstige Bezüge

Unter den Begriff "sonstiger Bezug" fallen Lohnzahlungen, die nicht laufend, sondern unregelmäßig erfolgen. Hierzu rechnen insbesondere einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährt. Folgende Bezüge zählen zu den sonstigen Bezügen: 13. bzw. 14. Gehalt, Weihnachtsgeldzahlungen, Entlassungsabfindungen bzw. Entschädigungen, Gratifikationen und Tan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4 Besteuerung nach der Jahrestabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen ist unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Festzustellen ist die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs und den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Jahreslohnsteuerbeträgen ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.6 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Bei Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, die rentenversicherungspflichtig sind, und den übrigen Arbeitnehmern. Für den erstgenannten Personenkreis ist die Steuerberechnung nach der Allgemeinen Jahreslohnsteuertabelle vorzunehmen, für die anderen Arbeitnehmer nach der Besonderen Jahreslohnsteuertabelle. Für die Abgre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 1.1 Besondere Zuwendung

Sonstige Bezüge sind Bezüge, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen [1], die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.4.1 Arbeitgeberwechsel

Besteht das Dienstverhältnis während des gesamten Kalenderjahres, ist dem Arbeitgeber die Höhe des dem Arbeitnehmer bis zur Zahlung des sonstigen Bezugs zugeflossenen Arbeitslohns regelmäßig bekannt. War der Arbeitnehmer zuvor jedoch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt, ist Folgendes zu beachten: Nachweis des Arbeitslohns oft nicht möglich In Fällen des Arbeitgeberwechse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / Zusammenfassung

Überblick Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen neben den laufenden Zuwendungen auch solche, die nicht regelmäßig zufließen, etwa einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Tantiemen. Zur Abgrenzung gegenüber dem laufenden Arbeitslohn wird hierfür die Bezeichnung "sonstige Bezüge" verwendet. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Lohnsteuerbere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / Zusammenfassung

Begriff Der lohnsteuerrechtliche Begriff "Sonstige Bezüge" umfasst alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen. Neben einmaligen Zuwendungen fallen hierunter sämtliche Arbeitslohnzahlungen, die nicht regelmäßig anfallen. Die wohl häufigste und auch bekannteste Form sonstiger Bezüge sind Einmalzahlungen. Die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen, die Berücksichtigung der persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Maßgebend für die Lohnsteuerberechnung bei sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.4 Karenzentschädigung

Wichtigste Voraussetzung für eine wirksame Vereinbarung eines solchen Wettbewerbsverbots für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Zahlung einer monatlichen Entschädigung, auch Karenzentschädigung genannt.[1] Die Karenzentschädigung ist das Entgelt, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür zu zahlen hat, dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Heimarbeit beschäftigte schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sind nach § 12 BUrlG urlaubsrechtlich den übrigen Arbeitnehmern gleichgestellt. § 210 Abs. 3 SGB IX bezieht die in Heimarbeit Beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Zusatzurlaubsanspruch der schwerbehinderten Arbeitnehmer nach § 208 SGB IX mit ein. Ferner regelt die Norm die Bezahlu...mehr