Fachbeiträge & Kommentare zu Mietmangel

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 95 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[96] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[97] ist das tatsächl...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 189 Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. (5) VV RVG stellt das selbstständige Beweisverfahren eine besondere Angelegenheit dar. Das Verfahren kann damit als eigene Angelegenheit abgerechnet werden. Für das Beweisverfahren können die Verfahrensgebühr einschließlich Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG, eine Terminsgebühr, eine Einigungsgebühr und die Auslagen des ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 73 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

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Mietminderung wegen Corona-Schließung bei Gewerbemiete: Mangel – ja oder nein?

Überblick Muss ein Vermieter auf einen Teil der Miete verzichten, wenn der Gewerbemieter wegen Corona den Laden vorübergehend dichtmachen musste? Entscheidend ist, ob die Lockdown-bedingte Schließung einen Mangel darstellt, der eine Mietminderung rechtfertigt. Die Gerichte sind geteilter Meinung. Im Frühjahr mussten im Zuge des ersten Corona-bedingten Lockdowns viele Geschäf...mehr

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Betriebskosten – Beweislast... / 2 Das Problem

Betriebskosten sind die Kosten, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Nicht dazu gehören Kosten, die ihre Ursache in einem Mietmangel haben oder in einem Umstand, der nicht zur Risikosphäre des Mieters, sondern zu der des Vermieters gehört. Beispiel: Als Wasserverbrauch ist nur der reguläre (aber auch der verschwenderische du...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / c) Sonstiges

Aktuell hat das AG Neubrandenburg[10] zur Angelegenheit – allerdings nicht zum Familienrecht – zu entscheiden gehabt. Vielmehr ging es dort um die Frage, ob die infrage stehende Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution einerseits und die bestehenden Mietmängel andererseits eine oder mehrere Angelegenheiten bilden. Das AG Neubrandenburg hat sich hier für den Ansatz "verschied...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Gegenvorstellung hat Erfolg. 1. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung, die Miete sei gemindert, ist gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Dies entsprach bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) v. 5.5...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / 1 Aus den Gründen

Die vom LG zugelassene und von der Beklagten in zulässiger Weise eingelegte weitere Beschwerde (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 6; 66 Abs. 4 GKG) ist begründet. Das AG hat den Gebührenstreitwert für den Antrag zu 2) auf Feststellung einer Minderung von 20 % bis zur Beseitigung der im Klageantrag zu 1) genannten Mängel der Wohnung im Ergebnis zu Recht auf 12 x 606,44 EUR x 20 % = 1.455,46...mehr

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ZAP 22/2016, Mietmängel: Anforderungen an die Darlegungslast zum Mangel

(BGH, Beschl. v. 27.7.2016 – XII ZR 59/14) • Ein konkreter Sachmangel in Form einer nicht ausreichend funktionierenden Heizungsanlage ist schon dann vorgetragen, wenn der Mieter angibt, in welchem Zeitraum adäquate Raumtemperaturen nicht erreicht wurden. Dies kann der Mieter getan hat, indem er konsistent und immer wieder vorgetragen hat, es seien in den Gasträumen in einem ...mehr

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ZAP 9/2017, Mietminderung: Anforderungen an die Darlegung eines Mangels

(BGH, Beschl. v. 21.2.2017 – VIII ZR 1/16) • Der Mieter genügt seiner Darlegungslast bzgl. eines Mangels bereits dann, wenn er die Mangelsymptome vorträgt. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Minderungsbetrag braucht er nicht vorzutragen, da die Minderung kraft Gesetzes eintritt. Hinweis: Für die Geltendmachung eines Mietmangels aufgrund einer Lärmbel...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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AGS 10/2013, Ersatz der Rec... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Schadensersatz in Form der Freistellung von außergerichtlichem Anwaltshonorar in Höhe von 155,30 EUR, gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 535 Abs. 1 S. 2, 249 BGB verlangen, weil sich die Beklagte seit dem 21.1.2011 mit der Beseitigung von Mietmängeln im Verzug befindet. Gem. § 280 A...mehr

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Konkurrenzschutz und Mietmangel

Leitsatz Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§ 535, 536 Kommentar Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer "Arztpraxis...mehr

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Mietmangel: Rechtliche Anforderungen an die Darlegungslast des Mieters

Leitsatz Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht (im Anschluss an BGH, Urteil v. 29.2.2012, VIII ZR 155/11, NJW 20...mehr

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Heizung - Verlustreich arbeitende Heizung für sich gesehen kein Mietmangel

Leitsatz Eine verlustreich arbeitende Heizung stellt nicht per se einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar. Der Kostenaspekt ist für den Begriff des Sachmangels irrelevant. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche keinen Fehler der Mietsache dar. Nur wenn diese hohen Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache v...mehr

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Urkundenprozess - Geltendmachung von Mietzahlungsansprüchen im Urkundenprozess

Leitsatz § 592 Satz 1 ZPO öffnet den Urkundenprozess auch für Mietforderungen. Sind erhebliche Mängel der Mietsache zwischen den Parteien unstreitig, so steht fest, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Die Höhe der dann nur noch geschuldeten geminderten Miete ergibt sich nicht aus dem Mietvertrag. Der Mietzins kann dann in der Regel...mehr

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Mietmangel - Über 26 °C in Büroräumen indizieren keinen Mietmangel

Leitsatz Das Überschreiten einer Innenraumtemperatur von 26 °C in ohne Klimatisierung vermieteten Büroräumen indiziert keinen Sachmangel der Mieträume. Eine Mietminderung wegen unzumutbarer, auf unzureichendem Wärmeschutz des Gebäudes beruhenden Innentemperaturen setzt in tatsächlicher Hinsicht eine taggenaue Darlegung der gemessenen Innen- und Außentemperaturen voraus. Fakt...mehr

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Geänderte Stadtplanung - Keine Mietminderung bei Bestandsschutz

Leitsatz Bei der Gewerberaummiete befinden sich die gewerblich genutzten Räume nur dann in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, wenn der Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Gewerbebetriebs in den Mieträumen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Der Mieter ist durch die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und Gebrauchshindernisse in...mehr

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Geschäftsraummiete - Kein Mietmangel trotz Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften

Leitsatz Solange die zuständige Behörde trotz eines Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften eine Nutzung des Mietobjekts (hier: Arztpraxis) duldet und der Gebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt ist, liegt ein Mangel nicht vor. Fakten: Der Mieter, welche die Räume zum Zwecke des Betriebs einer Arztpraxis gemietet hatte, rügte Verstöße gegen zwingende Brandschutzvor...mehr

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AGS 02/2009, Streitwertbestimmung für selbständiges Beweisverfahren bei Mietmängeln

GKG § 41 Abs. 5 Leitsatz Betreibt der Mieter gegen den Vermieter ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Vorschuss für/oder Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme mit der Behauptung, es sei der Austausch/die Erneuerung aller Fenster wegen Undichtigkeit erforderlich, weil diese nicht mehr reparaturfähig seien, und ergibt das eingeholte Gutac...mehr

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Asbestbelastung - Asbest in Trennwänden: Keine Mietminderung

Leitsatz Asbestfasern in Trennwänden der Mietwohnung stellen einen Mietmangel dar, der den Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet. Ist die aus der Faserbelastung resultierende Gebrauchsbeeinträchtigung unerheblich, kommt eine Mietminderung nicht in Betracht. Fakten: Die Asbestbelastung beeinträchtigt zwar den vertraglich geschuldeten Gebrauch der Räume. Das bloße Vorhanden...mehr

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Mietmangel - Kein Zurückbehaltungsrecht ohne Mängelanzeige

Leitsatz Wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Fakten: Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos, nachdem der Mieter kommentarlos die Miete gemindert hatte und ein Mietrückstand...mehr

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Mietmangel - Mängelbeseitigungsanspruch während der Mietzeit

Leitsatz Der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung verjährt während der Mietzeit nicht. Fakten: Der Mieter lebt seit 1959 in einer Wohnung. 1990 wurde das über ihr liegende Dachgeschoss zur Wohnung ausgebaut. Der Mieter verlangte 2002 die Herstellung einer ausreichenden Schallschutzisolierung der Dachgeschosswohnung. Nach einem Mieterwechsel verfolgte er dieses Begehren ...mehr

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Trittschall - Schallschutz nur nach Standard der Gebäudeerrichtung geschuldet

Leitsatz Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt auch dann, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und...mehr

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Öffentlich-rechtliche Beschränkungen - Mietmangel setzt mindestens Nutzungsuntersagung voraus

Leitsatz Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen stellen dann einen Fehler der Mietsache dar, wenn die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat, weil die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten i...mehr

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Wohnfläche - Fristlose Kündigung wegen tatsächlich geringerer Wohnfläche

Leitsatz Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen nicht rechtzeitiger Gewährung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs beziehungsweise dessen nachträglicher Entziehung, erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn ein...mehr

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Wohnflächenberechnung - Zur Ermittlung der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche

Leitsatz Die Ermittlung einer im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche richtet sich - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist - nach den für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags maßgeblichen Bestimmungen. Sind hiernach für die Flächenermittlungen die Bestimmungen der II. Berechnu...mehr

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Mietmangel – Kein Anspruch des Mieters auf maximalen Schutz gegen Wohnungseinbrüche

Leitsatz Mangels einer besonderen Vereinbarung hat der Mieter keinen Anspruch, dass die Tür zum Balkon der Wohnung mit Sicherheitsbeschlägen versehen wird. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB §§ 535 Abs. 1, 536 Kommentar Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag über eine in Berlin gelegene Wohnung zum Preis von 10 EUR/qm. Die Eingänge der Wohnanlage werden mit Videoka...mehr

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Mängelanzeige - Mieter ist nicht verpflichtet, verborgene Mängel anzuzeigen

Leitsatz Der Mieter muss die Mietsache nicht auf verborgene Mängel untersuchen (hier verneint für Wasseransammlungen auf dem Flachdach eines Supermarkts) und dem Vermieter nur offensichtliche Mängel anzeigen. Die Anzeigepflicht des Mieters entfällt für Mängel, die sich aus einer dem Vermieter bekannten Gefahrenlage entwickelt haben. Fakten: Die Parteien streiten darüber, ob d...mehr

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Urkundenprozess - Urkunde über Mangelbeseitigung als Bedingung für Urkundenprozess

Leitsatz Die Mietzinsklage ist im Urkundenprozess unstatthaft, wenn die Mietsache unstreitig mit einem anfänglichen Mangel behaftet war und der Vermieter die vom Mieter bestrittene Beseitigung des Mangels nicht urkundlich zu beweisen vermag. Fakten: Der Vermieter klagt im Urkundenprozess rückständige Miete ein. Der Mieter wendet die Unstatthaftigkeit des Urkundenprozesses ein...mehr

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MIETMANGEL - Kein Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung ohne Mahnung

Leitsatz Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 nr. 2 BGB), so kann er die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung weder nach § 539 A...mehr

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MIETMÄNGEL - Mieter muss Mietmangel, Vermieter dessen Unerheblichkeit beweisen

Leitsatz Bei Vorliegen eines Baumangels kommt es für eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB nicht auf eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung an. Die Darlegungs- und Beweislast für die Unerheblichkeit des Mietmangels trägt der Vermieter. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Dach des Gebäudes in einem Zustand befindet, der das Eindringen von Feu...mehr

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MIETMÄNGEL - Wohnwertminderung durch auf Mieterwunsch entfernten Herd und Spüle

Leitsatz Die auf Wunsch des Mieters erfolgte Entfernung von Herd und Spüle wirkt sich auch dann als wohnwertmindernd i.S.d. Berliner Mietspiegels aus, wenn der Vermieter bereit gewesen wäre, sie in der Wohnung zu belassen. Das Fehlen eines Balkons und überstrichene Fliesen mindern den Wohnwert. Ein abgezogener Dielenfußboden erhöht den Wohnwert nicht. Mit der Abschließbarkei...mehr

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RÜCKGABE DER MIETSACHE - Beweissicherungsverfahren begründet kein Zurückbehaltungsrecht

Leitsatz Gegenüber dem Rückgabeanspruch des Vermieters ist das Zurückbehaltungsrecht des Mieters auch ausgeschlossen, wenn er wegen behaupteter Mängel ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet hat. Fakten: Der Gewerberaummieter hatte wegen des von ihm behaupteten gesundheitsgefährdenden Zustands der Mieträume gekündigt und etwa drei Monate später ein Beweissicherungsve...mehr

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Mietmangel durch fehlende Unterstützung für behördliche Genehmigung

Leitsatz Die mietvertragliche Abwälzung des Risikos der behördlichen Genehmigung allein auf den Mieter ist im Gewerbemietrecht nicht statthaft. Sachverhalt Der Kläger mietete 1998 vom Beklagten befristet auf 10 Jahre eine ehemalige Autowerkstatt zum Betrieb einer Cateringgesellschaft. § 1 Nr. 5 des Mietvertrags regelte, dass der Vermieter insbesondere keine Gewähr für die beh...mehr

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BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG - Kein Haftungsausschluss des Vermieters für behördliche Genehmigung

Leitsatz Die mietvertragliche Klausel "Der Vermieter leistet keine Gewähr da- für, dass die gemieteten Räume den infrage kommenden technischen Anforderungen sowie den behördlichen und anderen Vorschriften entsprechen. Der Mieter hat behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 BGB unwirksam. Die Klausel ...mehr

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ABFALLENDER PUTZ - Mietmangel: großflächige Putzschäden an der Fassade

Leitsatz Bei mangelnder Instandhaltung stellt großflächig abfallender Außenputz auch dann einen vom Vermieter zu beseitigenden Mietmangel dar, wenn die Wärmedämmung nicht eingeschränkt ist. War die Außenfassade des Mietobjekts bei Mietbeginn intakt, hat der Mieter einen Anspruch auf Herstellung eines einwandfreien, optisch ansprechenden Außenputzes an dem Gebäude, in dem sein...mehr

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GESCHÄFTSRAUMMIETER - Kein Zurückbehaltungsrecht des Geschäftsraummieters an Kaution

Leitsatz Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution. Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Fakten: Der Vermieter verlangt Miete und nach Kündigung des Vertrags Ersatz von Miet...mehr

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URKUNDENPROZESS - Klage auf Mietzahlung im schnellen Urkundenprozess möglich

Leitsatz Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können jedenfalls auch dann im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten. Fakten: Der Vermieter fordert im Urkundenprozess unter Vorlage des Mietvertrags rüc...mehr

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MIETMINDERUNG - Zu den Voraussetzungen der Mietminderung

Leitsatz Ein zur Minderung berechtigender Mietmangel liegt nicht vor, wenn ein Baugerüst am Nachbargebäude aufgestellt ist, das allenfalls die Küche und die Speisekammer verdunkelt die WC-Spülung, bei der Fäkalien nur durch Nachspülen mit einem Eimer zu beseitigen sind, vom Mieter selbst oder auf seine Veranlassung eingebaut wurde der Durchlauferhitzer erst nach zirka 15 Sekund...mehr

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MIETMÄNGEL - Mietminderung bei schwergängiger Haustür und Heizungsgeräuschen?

Leitsatz Eine schwergängige Hauseingangstür stellt keine die Miete mindernde erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchswerts dar. Heizungsgeräusche berechtigen nur bei besonderer Intensität und nur während der Betriebszeit der Heizung zur Mietminderung. Eine schwergängige Hauseingangstür berechtigt nur zur Mietminderung, wenn die Schwergängigkeit konkrete Nachteile, wie etwa ...mehr

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MIETMANGEL GEWERBEMIETRECHT - Halbseitiger Verschluss der Toreinfahrt als Mietmangel

Leitsatz Ist die Zufahrt zu den Gewerberäumen durchgängig halbseitig durch ein Tor verschlossen, sodass der Mieter keine Zufahrt mit einem Fahrzeuganhänger hat, so liegt ein Mietmangel vor, da zur Nutzung der Mieträume - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung - die Zufahrt in voller Breite gehört. Trägt der Mieter die Auswirkungen des halb geschlossenen Hoftors auf seinen Gesc...mehr

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SCHÄDEN DURCH MIETMÄNGEL - Beweislast für Schäden an Sachen des Mieters durch Mietmängel liegt beim Mieter

Leitsatz Treten infolge eines Mietmangels Schäden an Sachen des Mieters ein, muss dieser die Schäden nach Grund und Höhe auch dann beweisen, wenn der Vermieter behauptet, diese seien bereits aufgrund eines früheren Schadensereignisses eingetreten. Eine Umkehr der Beweislast zulasten des Vermieters findet nicht statt. Fakten: Der Mieter verlangt Schadensersatz für Feuchtigkeit...mehr

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MIETZAHLUNGSANSPRÜCHE - Verwirkung der Mietzahlungsansprüche nach Zeit und Umständen

Leitsatz Wenn ein Mieter neun Faxschreiben vorlegen kann, die sämtlich an die Faxnummer des Vermieters gerichtet sind und er weiter zu allen neun Schreiben den O.k.-Vermerk auf dem Sendebericht nachweisen kann, dann genügt ein einfaches Bestreiten des Zugangs nicht. In einem solchen Fall spricht vielmehr ein Anscheinsbeweis für den Zugang, den der Vermieter erschüttern muss....mehr

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MIETMÄNGEL - Zur Vermieterhaftung für Mietersachen

Leitsatz Zur Verantwortlichkeit des Vermieters für Schäden an Sachen des Mieters, wenn die Schadensursache von einer Gefahrenquelle ausgeht, die sich zwar im Mietgebäude befindet, aber nicht mitvermietet ist und nicht dem Verantwortungsbereich des Vermieters unterliegt (hier: verplombte Zähleranlage des E-Werks). Fakten: In den Praxisräumen des Mieters kam es zur Beschädigung...mehr

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MIETMINDERUNG - Schadensersatzpflicht des Mieters bei Nichtmeldung des Mängelwegfalls

Leitsatz Zeigt der Mieter einen Mietmangel an und mindert deswegen die Miete, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er den Wegfall des Mangels dem Vermieter nicht mitteilt. Der Mieter hatte wegen Geräuschbelästigungen durch einen Imbissbetrieb die Miete gemindert. Nach Wegfall dieses Mietmangels hatte es der Mieter neun Monate lang unterlassen, dies dem Vermieter mitzu...mehr

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GEWERBEMIETRECHT - Kein Mietmangel bei Fehlen der erforderlichen Nutzungsgenehmigung

Leitsatz Das Fehlen einer für die gewerbliche Nutzung an sich erforderlichen Nutzungsgenehmigung führt nicht automatisch zur Annahme eines Mangels und damit zur Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebra...mehr

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MOBILFUNKSENDEANLAGE - Kein Mieteranspruch auf Entfernung von Mobilfunksendeanlage

Leitsatz Zur Frage, ob dem Mieter von Wohnraum ein Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage zusteht, wenn die Anlage die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet. Fakten: Der Mieter einer Dachgeschosswohnung ist aufgrund einer Erkrankung bettlägerig und au...mehr