Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Fallkonstellationen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder einer geringfügig entl...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sich wiederholenden Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach kurzfristiger Beschäftigung

Gleiches gilt umgekehrt, wenn sich an die befristete kurzfristige Beschäftigung unmittelbar eine – für sich betrachtet – geringfügig entlohnte Beschäftigung anschließt. Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigung...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sic...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) pauschal mit 25 % erheben. Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältniss...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Zeitliche Befristung

Normale Regelung Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn die Beschäftigung längstens auf 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist. Oft werden sie auch als Aushilfsjob oder Minijob bezeichnet. Darüber hinaus werden kurzfristige Beschäftigungen auch von Studenten ausgeübt. Die besonderen Regelungen für Studenten werden nachfolgend jedoch nicht dargestellt.[1] Wichtig Kurzfristig...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 4 Bedeutung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht mehr versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt im Monat 538 EUR[1] überschreitet. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsentgelt bei einer Rahmenvereinbarung, die die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt, die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Anzahl ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung

Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. Dies hat zur Folge, dass vom Zeitpunkt der Vereinbarung der befristeten B...mehr

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Minijob: Kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) pauschal mit 25 % erheben. Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Di...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 5 Meldungen für kurzfristig Beschäftigte

Für kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Darüber hinaus ist in der Anmeldung bzw. bei gleichzeitiger An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung verpflichtend anzugeben, wie der Arbeitnehmer für die Beschäftigungsdauer krankenversichert ist. Zudem meldet die Minijob-Zentrale bei Ei...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.2 Auf ständige Wiederholung gerichtete Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hingegen nicht vor, wenn die Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll. Eine hinreichende Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Arbeitseinsätze besteht nicht. In diesem Fall handelt es sich um eine regelmäßige Be...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.3 Neue Rahmenvereinbarung

Werden Arbeitnehmer wiederholt von ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt, ohne dass eine regelmäßige Beschäftigung besteht, liegt eine kurzfristige Beschäftigung so lange vor, wie die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen oder 90 Kalendertagen nicht überschritten wird. Liegt zwischen den beiden Rahmenvereinbarungen aber ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten, ist rechtlich von ei...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.1 Entgeltunterlagen

Den Entgeltunterlagen für kurzfristig Beschäftigte sind Nachweise über den Status des Arbeitnehmers (z. B. Student, freiwillig Wehrdienstleistender, Rentner) sowie über dessen Krankenversicherungsschutz beizufügen. Außerdem gehören zu den Entgeltunterlagen die Rückmeldung der Minijob-Zentrale zu den Vorbeschäftigungszeiten des kurzfristig Beschäftigten, die Erklärung des Arbeit...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Merkmale einer gelegentlichen Beschäftigung

Eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung liegt vor, wenn der kurzfristig Beschäftigte bzw. die Aushilfskraft ohne feste Wiederholungsabsicht tätig wird. Unschädlich ist, wenn es tatsächlich zu Wiederholungen der Tätigkeit kommt. Entscheidend ist, dass die erneute Tätigkeit nicht bereits von vornherein vereinbart worden ist. Es kommt dann nicht darauf...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.1 Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit

Ist die Dauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen bei Beginn einer kalenderjahrüberschreitenden Beschäftigung unter Hinzurechnung von Vorbeschäftigungen noch nicht erreicht, bleibt die kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung versicherungsfrei, wenn sie auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Praxis-Beispiel Vorbeschäftigungszeiten führen zur Versicherungspflicht Eine ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.3 Berechnung des 18-Tage-Zeitraums

Für die Berechnung des 18-Tage-Zeitraums sind nur die hintereinander gelegenen Arbeitstage der kurzfristigen Beschäftigung zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig von der täglichen Arbeitszeit. Arbeitsfreie Wochenenden, Feiertage, Krankheitstage usw. ohne Lohnzahlung führen nicht zu einer Unterbrechung 18-Tage-Zeitraums. Achtung "Arbeitstag" entspricht nicht immer dem Kalend...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.2 Zeitgrenze zur Bestimmung der Berufsmäßigkeit

Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden, sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig. Wiederholen sich allerdings solche Beschäftigungen, ist Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage betragen. Folg...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.2 Mehrere Vorbeschäftigungszeiten

Werden Arbeitnehmer wiederholt von ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt, ohne dass eine Rahmenvereinbarung besteht, liegt eine regelmäßige Beschäftigung so lange nicht vor, als im laufenden Kalenderjahr die maßgebende Zeitgrenze nicht überschritten wird. Achtung Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen Bei der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungszeiten treten an die ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Voraussetzungen im Überblick

Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 EUR je Arbeitstag nicht...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4 Kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung wird immer vorausschauend für die gesamte Beschäftigungsdauer vorgenommen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese über den Jahreswechsel hinaus andauert und mit Beginn des neuen Kalenderjahres dem Grunde nach ein neuer Beurteilungszeitraum beginnt. Anzurechnen sind alle befristeten Beschäftigungen desselben Kalenderjahres, sowohl in de...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

2.1 Voraussetzungen im Überblick Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnitt...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2 Geringfügige Anschlussbeschäftigungen

2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. D...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Besteuerung nach den ELStAM

1.1 Laufender Abzug Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürf...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Pauschalierung unabhängig von der Tageslohngrenze

Wird der Einsatz von kurzfristig Beschäftigten (Aushilfskraft) zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer ebenfalls mit 25 % pauschal erheben, wenn der Beschäftigungszeitraum 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt[1] und der durchschnittliche tägliche Stundenlohn höchstens 19 EUR beträgt. Dagegen ist die Tageslohngr...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 6 Prüfung der Versicherungspflicht

Für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen ist es notwendig, dass beim Arbeitgeber zahlreiche Angaben und Daten des Arbeitnehmers vorliegen. Die Arbeitnehmer sind aufgefordert, ihrem Arbeitgeber gegenüber alle für eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung notwendigen Angaben zu machen. Dazu gehört insbesondere, dass sie ihrem...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.1 Laufender Abzug

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / Sozialversicherung

1 Zeitliche Befristung Normale Regelung Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn die Beschäftigung längstens auf 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist. Oft werden sie auch als Aushilfsjob oder Minijob bezeichnet. Darüber hinaus werden kurzfristige Beschäftigungen auch von Studenten ausgeübt. Die besonderen Regelungen für Studenten werden nachfolgend jedoch nicht dargestellt....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.5 Berechnung der Stundenlohngrenze

Für die Stundenlohnhöchstgrenze ist der durchschnittliche Stundenlohn maßgebend. Dieser ergibt sich durch Verteilung des gesamten Arbeitslohnes auf die Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden der Beschäftigungsdauer. Als tatsächliche Arbeitsstunden gelten dabei auch Arbeitsstunden, die auf Urlaub, Krankheit oder gesetzliche Feiertage entfallen, wenn der Arbeitslohn fortgezahlt...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Arbeitgeber dürfen bei gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigten Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 24 Arbeitstagen einen sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens ist, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unter Angabe seiner Identifikat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.4 Berechnung der Tageslohngrenze

Bei der Berechnung der Lohngrenzen sind alle steuerpflichtigen Einnahmen aus dem vorliegenden Dienstverhältnis anzusetzen. Außer Betracht bleiben steuerfreie Einnahmen (z. B. Trinkgelder) und steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, falls sie mit 15 % pauschal besteuert werden. Durchschnittliche Tageslohngren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / Lohnsteuer

1 Besteuerung nach den ELStAM 1.1 Laufender Abzug Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Ja...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.1 Bestreitung des Lebensunterhalts

Eine zeitlich befristete Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder in einem solchen Umfang erzielt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung beruht. Hierbei ist nicht allein auf die Verhältnisse während der Dauer der befristeten Beschäftigung abzustellen, sondern es s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.2 Beginn der Versicherungspflicht bei nachträglicher Feststellung

Um das Risiko von Beitragsnachforderungen zu vermeiden, beginnt die Versicherungspflicht in solchen Fällen nicht rückwirkend, sondern immer erst dann, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitgeber die Überschneidung mitteilt. Dabei teilen die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebern den genauen Termin über den Beginn der Versicherungspflicht schriftlich mit. Diese Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 5 Nebenbeschäftigung während des Wehrdienstes

Eine Nebenbeschäftigung[1] während des Wehrdienstes ist nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Auch Versicherungsfreiheit im Rah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.2 Sozialversicherung

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Die Teilzeitbeschäftigung ist daher grundsätzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Bisher freiwillig und privat Krankenversicherte Wird aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts während der elternzeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung

Zusammenfassung Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 8 Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen brauchen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden. 8.1 Unfallversicherung Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 1 Versicherungsfreiheit

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.[1] Bestimmte Personenkreise sind allerdings auch versicherungspflichtig in einer kurzfristigen Beschäftigung (Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit).[2] Hinweis Kurzfristige Beschäftigung nur gelegentlich aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheidet sich vom sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 8.1 Unfallversicherung

Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 6.2 Anrechenbare Beschäftigungen

Angerechnet werden bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit alle Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze[1]. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um befristete oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse handelt. Wird durch die Zusammenrechnung die Grenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten, so ist die an sich kurzf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 6 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Eine versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt selbst bei Einhaltung der Zeitdauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen nicht vor, wenn Berufsmäßigkeit[1] gegeben ist und das monatliche Arbeitsentgelt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze[2] beträgt. Hinweis Geringfügigkeitsgrenze gilt auch für kürzere Beschäftigungszeiträume Wird die Beschäftigung für einen kürzeren Zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn für eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal besteuern und auf den Abruf der ELStAM verzichten.[1] Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer. Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden Lohnsteuerrechtlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 8.3 Insolvenzgeldumlage

Für kurzfristige Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten (2024: 0,06 %; 2023: 0,06 %).[1] Die Beitragszahlung erfolgt an die Minijob-Zentrale.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 3.1 Generelle Regelung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn sie auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Um eine zeitliche Begrenzung nach der Eigenart einer Beschäftigung handelt es sich, wenn sie sich aus der Art, dem Wesen oder dem Umfang der zu verrichtenden Arbeit ergibt (z. B. Aushil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 4.1 Maßgeblicher Prüfzeitraum

Bei der Prüfung von Vorbeschäftigungen wird auf das Kalenderjahr abgestellt. Der Jahreszeitraum beginnt immer am 1.1. des Kalenderjahres, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Er endet mit dem voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung. Jeweils bei Beginn einer neuen Beschäftigung ist zu prüfen, ob diese zusammen mit den im Laufe eines Kalenderjahres bereits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 8.2 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig. Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die Umlage 1 für d...mehr