Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.8 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.7 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, endet mit dem Ende der Maßnahme.[1] Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Maßnahme endet.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.5 Fiktion der Beschäftigung (Satz 4)

Rz. 99 Nach Satz 4 gelten die in Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Personen als Beschäftigte im Sinne des Rechts der Rentenversicherung, also behinderte Menschen nach Satz 1 Nr. 2, in Einrichtungen der Jugendhilfe tätige Personen nach Satz 1 Nr. 3, Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach Satz 1 Nr. 3a und Mitglieder geistlicher Genossenschaften nach Satz 1 Nr. 4.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Übersetzung der Ziele, Programmsätze und Leitvorstellungen zum SGB in einen Strauß von Sozialleistungen. Es wird nach Leistungsarten unterschieden, durch die soziale Rechte befriedigt werden. Die noch näher zu definierenden einzelnen subjektiven Rechte können nach § 11 eingeordnet werden. In dieser Hinsicht definiert die Regelung den Begriff ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.2 Unterhaltsleistung gegenüber Kindern

Rz. 7 Das soziale Recht auf Minderung seines Unterhaltsaufwands steht demjenigen zu, der entweder zum Unterhalt rechtlich verpflichtet ist oder der tatsächlich Unterhalt leistet. Eine vollständige Familie wird nicht vorausgesetzt, sodass der in der Überschrift genannte Familienaufwand nicht vorliegen muss. Daher ist es ausreichend, dass eine oder mehrere Personen einem Kind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 136. Ergänzungslieferung

Die 136. Ergänzungslieferung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Aushilfskräfte (u. a. Lohnsteuerpauschalierung), Corona, Jubiläumsveranstaltungen, Jugendherbergen, Jugendhilfe, Jugendreisen, Jugendweiheve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

1. Nach Unterbringung eines minderjährigen Kindes gem. § 1631b BGB sollte die Arbeit mit den Eltern auch dann fortgesetzt werden, wenn das Kind in eine Jugendhilfeeinrichtung oder in die KJP (Kinder- und Jugendpsychiatrie) wechselt. Es sollte ein Dreieck zwischen Eltern, Jugendamt und Jugendhilfeeinrichtung entstehen (AK 13). 2. Für Fälle des Verdachts auf sexuellen Missbrauc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Jugendherbergen fördern lt. ihren Satzungen regelmäßig die Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; Anhang 1b), die Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7; Anhang 1b), die Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO; Anhang 1b) sowie den Umwelt- und Landschaftsschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO; Anhang 1b). Daher können Jugendherbergen, derer Träger über eine den gemeinnützigkeitsrechtl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendweihevereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Feier anlässlich des Übergangs von der Kindheit in die Welt der Erwachsenen außerhalb des klassischen kirchlichen Rahmens (z. B. Firmung, Konfirmation) wird häufig als Jugendweihe bezeichnet. Jugendweihen wurden vermehrt – zur Abgrenzung von den christlichen Traditionen – ab 1954 in der ehemaligen DDR durchgeführt. Die Tradition der Jugendweih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / I. Aus- und Fortbildung, Ressourcen

1. Die Praxis der Bestellung von Verfahrensbeiständen sollte insbesondere hinsichtlich deren Qualifikation durch die Landesjustizverwaltungen evaluiert werden (AK 1). 2. Richterliche Fortbildungen sollen möglichst niedrigschwellig angeboten werden (bspw. In-House, online) und sich ausdrücklich auch an Teilzeitkräfte richten (AK 1). 3. Der Qualifikationsstand der Familienrichte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderurlaub in der Kinder-... / 2 Gesetze im Einzelnen

Rz. 2 Folgende Gesetze sind erlassen worden. Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.2 Rechtsfolge der Einbindung in die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 3 Die staatliche Anerkennung hat zur Rechtsfolge, dass die Träger der freien Jugendhilfe stärker eingebunden werden in die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe und damit auch mehr Verantwortung übernehmen. Im Einzelnen geschieht dies über folgende Mechanismen: Soweit die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen betrei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.1 Tätigkeit auf dem Gebiet der freien Jugendhilfe

Rz. 8 Nr. 1 setzt voraus, dass der Träger der freien Jugendhilfe auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. d. § 1 tätig ist. Nach § 1 Abs. 1 und Abs. 3 soll die Jugendhilfe zur Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit junge Menschen in ihrer individuellen und soz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.4.2 Ausschluss einseitiger Aufgabenzuweisung der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 16 Aus Satz 2 kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Recht herleiten, bestimmten Anbietern aus dem Kreise der nach § 75 anerkannten Träger freier Jugendhilfe unabhängig vom Einzelfall zulasten anderer ein bestimmtes Kontingent an Jugendhilfeleistungen zuzuweisen (OVG Berlin, Urteil v. 4.4.2005, 6 S 415.04 = RsDE Nr. 63 (2006) S. 67). Es dürfen also nicht von v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

1 Allgemeines 1.1 Regelungsgegenstand Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 75 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 37 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 23...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt und trat zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB VIII mit Wirkung zum 1.1.1991 in Kraft. Sie ist seitdem unverändert geblieben. Das JWG enthielt zuvor keine vergleichbare Regelung. § 73 dient der F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 3 Literatur

Rz. 30 Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden, Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, abgedruckt bei Wiesner, SGB VIII, Anh. zu § 75; Gernert/Oehlmann-Austermann, Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, 2004; Berzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Diss. 1993; Gerlach/Hinrichs, Weitere Entwick...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 75 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 37 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde mit Wirkung zum 1.4.1993 Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.1 Unterstützungsberechtigte

Rz. 5 Unterstützungsberechtigt sind die in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätigen Personen. Die Förderung knüpft also an die einzelne Person an, nicht an die Institution. Dennoch ergibt sich aus dem Kooperationsprinzip im Übrigen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf Grundlage des § 73 gewissermaßen über die Köpfe der freien Träger hinweg einfach deren ehrena...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.1 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 2 Die Vorschrift enthält keine inhaltliche Aufgabenbestimmung. Da die Arbeitsgemeinschaften auf dem Gebiet der Jugendhilfe gebildet werden, sind sie thematisch allerdings begrenzt auf die Ziele und Aufgaben, die § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2 vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen die Beteiligten die Aufgaben. Zu beachten ist dabei das Abstimmungsgebot des § 78 Satz 2,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.3 Inhalt des Unterstützungsanspruchs

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt eine sog. Sollensverpflichtung. Nach allgemeiner verwaltungsrechtlicher Dogmatik bedeutet dies, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Unterstützung zuteil werden lassen müssen, wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen. Das Gesetz räumt den Ehrenamtlichen daher einen grundsätzlichen Anspruch auf Förderung ein (Grube, in: Hauck/Noft...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 3 Literatur

Rz. 18 Apitzsch, Nochmals – Budgetierung per Kartellabsprache?, NDV 2000, 206; Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF, Rechtsgutachten v. 30.3.2017, J 8.260/J 4.200 Bm – Wirtschaftlichkeit als Kriterium der Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung; Genehmigungsvorbehalt seitens der Jugendamtsleitung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.2 Wahlrecht

Rz. 4 Das Wahlrecht bezieht sich auf eine bestimmte Leistung der Jugendhilfe, die von verschiedenen Trägern angeboten wird. Dies setzt weiter voraus, dass die Leistung ihrer Art nach durch gesetzliche Vorschrift, Bewilligungsbescheid oder planerische Entscheidung konkretisiert ist. Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht unter verschiedenen Leistungsarten. Dem Wunschrecht ist b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.4.1 Abstimmungserfordernis für geplante Maßnahmen

Rz. 15 Die geplanten Maßnahmen gemäß Satz 2 aufeinander abzustimmen und eine gegenseitige Ergänzung der Maßnahmen zu erreichen, zielt beides darauf ab, im Interesse der Effizienz der Jugendhilfe und zum Wohle der Betroffenen die Qualität der Jugendhilfe zu fördern und unnötige Überschneidungen von Maßnahmen mehrerer Träger zu verhindern. Auch in diesem Zusammenhang kann der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 9.5.2018, SN_2018_0192 Af – Leistungen nach dem SGB VIII für eine sich in Deutschland aufhaltende junge, volljährige EU-Bürgerin, JAmt 2018, 259; DIJV, Kinder- und Jugendhilferecht – Erlebnispädagogische Jugendhilfemaßnahmen im Ausland, Gutachten aus JAmt 2001, 235; dass., Kosten der Unterb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 3 Abs. 1 führt zunächst die in Betracht kommenden Leistungsberechtigten und Adressaten von Leistungen und anderen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf, die nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften des SGB VIII anspruchsberechtigt sein können. Die verwendeten Begriffe werden in § 7 Abs. 1 Nr. 1 (Kind), Nr. 2 (Jugendliche), Nr. 4 (junge Menschen) und Nr. 5 (Persone...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Erstattungsberechtigung nach § 97 hängt davon ab, ob der Träger der Jugendhilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger Ansprüche gemäß §§ 102 bis 105 SGB X erwirbt. Dazu genügt, dass über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen dem Grunde nach positiv entschieden worden ist (Bay VGH zu § 82a JWG, Urteil v. 5.4.1990, 12 B 88.1195). Das gilt auch für den Fall droh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 3 Literatur

Rz. 18 Bernhauser, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 als Chance einer innovativen und kooperativen Jugendhilfe, JuWo 1991, 370; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten – Überlegungen zu Inhalten und Auswirkungen des § 4a SGB VIII auf die Arbeit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2022, 31; Frings, Die Arbeitsgemeinschaften nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.1 Anerkennungsfähiger Personenkreis

Rz. 5 Anerkannt werden können nur juristische Personen und Personenvereinigungen. Einzelpersonen sind von der Anerkennung ausgeschlossen (siehe BT-Drs. 12/2866 S. 33). Träger der freien Hilfe sind demnach alle Rechtssubjekte, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.3 Fachliche und personelle Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben

Rz. 14 Die Vorschrift soll nach Nr. 3 sicherstellen, dass nur Träger mit einem gewissen fachlichen Standard und einer zeitlichen Kontinuität des Handelns anerkannt werden. Verlangt wird eine fachliche und personelle Kompetenz, die geeignet ist, den Zweck einer oder verschiedener Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu decken (VG Gelsenkirchen, Urteil v. 25.4.2013, 2 K 5319...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.2 Antragsunterlagen

Rz. 27 Eine gesetzliche Regelung über die erforderlichen Angaben eines Anerkennungsantrags und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen findet sich im SGB VIII ebenso wie in den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen nicht. Um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu erreichen, sollten jedoch entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden beschl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 75 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Abgesehen von geringfügigen redaktionellen Änderungen wurde erst durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 2 Zweck der Regelung ist, den Träger der Jugendhilfe über die Geltendmachung von Kostenansprüchen über die Vergangenheit hinaus (insofern genügt regelmäßig § 104 SGB X) auch für die Zukunft in die Lage zu versetzen, den typischerweise gemäß § 10 Abs. 1 bestehenden Nachrang gegenüber anderen Sozialleistungsträgern durchzusetzen. Dies dient zugleich der schnelleren Realisi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.1.1 Der Kostenvergleich

Rz. 9 Der Wahl und den Wünschen soll gemäß Abs. 2 Satz 1 entsprochen werden. Dies bedeutet, dass eine Ermessensreduzierung auf Null eintritt, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen und keine atypischen Umstände eine andere Entscheidung gebieten. Der Anspruch besteht nur, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dabei handelt es sich ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.1 3-jährige Tätigkeit

Rz. 17 Wer die vorab beschriebenen Bedingungen für eine Anerkennung nach Abs. 1 erfüllt, hat gemäß Abs. 2 einen Anspruch auf Anerkennung, wenn er mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist. Für die Berechnung des Zeitraums von 3 Jahren kommt es darauf an, wann der Träger tatsächlich damit begonnen hat, auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig zu werden (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 3 Literatur

Rz. 9 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Rechtsgutachten v. 12.7.2019, SN_2019_0423 Bn – Offenlegung der Kostensätze von Einrichtungen auf Anfrage eines Mitglieds des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung eines Jugendhilfeausschusses, JAmt 2019, 573; ders., Rechtsgutachten v. 5.7.2022, SN_2022_0804 Ho – formelle Anforderungen an die Übertragung des Am...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.3 Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1

Rz. 19 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 bis 4 müssen während der gesamten 3 Jahre der Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe vorgelegen haben. Der Anerkennungsbescheid unterliegt als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung der ständigen Kontrolle des öffentlichen Trägers dahingehend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung weiterhin vorliegen (Trésoret, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.3 Privilegierung bei der Förderung nach § 74

Rz. 4 Die staatliche Anerkennung führt außerdem dazu, dass die Träger stärker gefördert werden. Die Anerkennung ist allerdings keine Voraussetzung, um von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Förderung zu erhalten. § 74 Abs. 1 unterscheidet nicht zwischen staatlich anerkannten und nicht staatlich anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Nur die auf Dauer angelegte För...mehr