Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnungen (Standards) vereinheitlicht. Für die ersten Unt...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.1 Kategorien von Unternehmen

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht stimmt mit der EU-Gesetzgebung überein, die in verschiedenen Richtlinien ein kompliziertes System von Unternehmenskategorien und -abstufungen entwickelt hat, an das verschiedene Rechtswirkungen angeknüpft werden. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Unternehmenskategorien geht auf die Richtlinie 2013/34/EU zurück.[1] Der deut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss der Buchwertüber... / IV. Fazit

Entscheidung des BVerfG ...: Das BVerfG hat sich sehr eingehend und überzeugend mit der verfassungsrechtlichen Benachteiligung personenidentischer Schwester-PersG auseinandergesetzt und den punktuellen, sachlich nicht einleuchtenden Begünstigungsausschluss der unentgeltlichen Übertragung gekippt. ... fordert den Steuergesetzgeber: Bevor der BFH nun entscheiden kann (das Az. d...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 10 Außersteuerliche Aspekte der Option

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung entfaltet grundsätzlich nur steuerliche Wirkung. Unmittelbare Auswirkungen auf Handels- oder Gesellschaftsrecht ergeben sich aus der Anwendung des Optionsmodells nicht. Insbesondere ändert sich nicht die Rechtsform der optierenden Gesellschaft. Die Fiktion eines Formwechsels der Personengesellschaft in die Rechtsform der Kapitalgesells...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 9 Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie führt zu Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80) – Digitalisierungsrichtlinie. Das Gesetz zur Ums...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 5.1 Unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 5 EStG

Für die unentgeltliche Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens gibt es in § 6 Abs. 5 EStG spezielle gesetzliche Regelungen. Die Buchwertfortführung ist danach zwingend, wenn ein Wirtschaftsgut aus einem eigenen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt oder zwischen vers...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 5.2 Teilentgeltliche Übertragungungen

Werden vom Gesellschafter einer Personengesellschaft Wirtschaftsgüter teilentgeltlich z. B. auf die Gesellschaft übertragen und besteht das Teilentgelt nicht in der Gewährung von Gesellschaftsrechten – es kann sich z. B. um eine Bezahlung, eine Gutschrift auf Gesellschafterkonten mit Fremdkapitalcharakter oder um Schuldübernahmen handeln – stellt sich die (umstrittene) Frage...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 67 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 19 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollprozesse ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.2 Praktische Bedeutung und Betriebsüberlassungsvertragsmuster

Rz. 68 Die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsüberlassung decken sich mit denen des Betriebspachtvertrags (vgl. Rz. 62). Auch die wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Auswirkungen sind bei beiden Vertragstypen im Wesentlichen identisch.[1] So wird bspw. – analog zum Betriebspachtvertrag – die steuerliche Organschaft nicht aufgrund eines Betriebsüberlassungsvertrags beg...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.13 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2019 Verwendungsreihenfolge / Verwendungsfestschreibung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Überhöhte Bescheinigung / § 27 KStG Auch vGA unterfallen der Verwendungsreihenfolge nach § 27 Abs. 1 S. 3 KStG und der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG. Dabei ist § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG auch in den Fällen anzuwenden, in denen im Rahmen einer Außenprüfung nach dem ...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

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Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.4 Zustandekommen des Gewinngemeinschaftsvertrags

Rz. 51 Die Ausführungen der Rz. 23 ff. und der Rz. 42 gelten für das Zustandekommen der Unternehmensverträge i. S. d. § 292 Abs. 1 AktG und somit auch für den Gewinngemeinschaftsvertrag entsprechend. Allerdings muss bei einer Gewinngemeinschaft die Hauptversammlung jeder an dem Vertrag beteiligten AG oder KGaA zustimmen, "weil alle Gesellschaften zur ganzen oder teilweisen V...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.7 § 21 UmwStG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)

• 2019 KGaA/Familienunternehmen/Gesellschafterdifferenzierte umwandlungssteuerliche Behandlung/§ 21 UmwStG/§ 6 Abs. 5 EStG Die Rechtsform der KGaA ist besonders geeignet für Familienunternehmen und zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Bei der KGaA handelt es sich um eine Mischform zwischen Kapital- und Personengesellschaft. Sie unterliegt – ungeachtet der steuerlichen ...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.3 Vertragsparteien

Rz. 50 Der rechtskräftige Abschluss eines Gewinngemeinschaftsvertrags setzt die Beteiligung von mindestens zwei Vertragsparteien voraus, wobei ein Vertragsteil zwingend eine AG oder eine KGaA mit Sitz im Inland sein muss.[1] Hingegen sind die Rechtsform und der Sitz des anderen Vertragsteils ohne Bedeutung. Der andere Vertragsteil muss jedoch wie bei den Verträgen des § 291 ...mehr

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Unternehmensverträge / 7.2 Vertragsänderung

Rz. 79 Für die Änderung von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen ist § 295 Abs. 1 AktG maßgeblich. In seinen Anwendungsbereich fällt jede wesentliche oder unwesentliche Vertragsänderung materieller oder redaktioneller Art.[1] § 295 Abs. 1 Satz 2 AktG folgend sind bei Vertragsänderungen sowohl die Vorschriften über den Abschluss von Unternehmensverträgen[2] als auch die Re...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.5 Vertragsinhalt

Rz. 60 Gegenstand des Teilgewinnabführungsvertrags ist die Verpflichtung einer AG oder KGaA, Teile ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil an eine andere Vertragspartei abzuführen. Auf die vertraglich vereinbarte Höhe des abzuführenden Gewinnanteils kommt es hierbei nicht an, solange nicht der gesamte Gewinn der verpflichteten Gesellschaft a...mehr

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Unternehmensverträge / 3 Überblick über die aktienrechtlichen Unternehmensverträge

Rz. 7 An der Spitze der Vorschriften über Unternehmensverträge steht § 291 AktG, der zusammen mit § 292 AktG festlegt, welche Vertragsarten das Aktienrecht unter dem Begriff "Unternehmensverträge" zusammenfasst. Die Bezeichnung "Unternehmensvertrag" dient dabei dem rechtstechnischen Zweck einer sprachlichen Vereinfachung und ist als Oberbegriff zu verstehen.[1] Die Verwendun...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.3 Vertragsparteien

Rz. 63 Die ihren Betrieb verpachtende Gesellschaft muss eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Schließt der Pächter einen Betriebspachtvertrag mit einem nicht in der Rechtsform der AG oder KGaA geführten Vertragspartner, so handelt es sich bei diesem Vertrag grundsätzlich nicht um einen Vertrag i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG.[2] Obgleich gesetzliche Regelunge...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.2 Praktische Bedeutung und Teilgewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 57 Ihre große praktische Bedeutung verdanken die Vorschriften über die Teilgewinnabführung dem Umstand, dass die stille Gesellschaft [1] mit einer AG als Teilgewinnabführungsvertrag zu klassifizieren ist.[2] Ebenso werden partiarische Darlehen als Teilgewinnabführungsverträge eingeordnet.[3] In seiner Reinform ist der Teilgewinnabführungsvertrag für die unternehmerische P...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2019 Verluste aus privaten Kapitalanlagen/Optionen/Forderungsausfall/Knock-out-Zertifikate/Ausbuchung wertloser Aktien/§ 20 Abs. 2 EStG Nach Auffassung der FinVerw sind auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Verluste aus privaten Kapitalanlagen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist mit der Auffassung des BFH nicht vereinbar. Der BFH hat Verluste aus dem Verfall...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr

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Unternehmensverträge / 6.1 Betriebsführungsvertrag

Rz. 74 Der nicht im Gesetz geregelte, jedoch von der h. M. zu den Unternehmensverträgen zählende Betriebsführungsvertrag (vgl. hierzu Rz. 9) ist gekennzeichnet durch die Übernahme der Führung des Betriebs einer AG oder KGaA durch einen anderen (Betriebsführer).[1] Dieser führt den Betrieb entweder im Namen der Eigentümergesellschaft (echter Betriebsführungsvertrag) oder im e...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 52 Vertraglich müssen sich die einzelnen Parteien dazu verpflichten, ihren Gewinn oder beliebige Teile davon zur Bildung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen, um diesen anschließend nach einem frei wählbaren Verteilungsschlüssel wieder zu ihrer freien Verfügung zurückzuerhalten.[1] Dieser Verteilungsschlüssel ist im Vertrag zu dokumentieren. Da das Gesetz kei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2019 Preisgelder / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 10.11.2016, C-432/15 entschieden, dass bei Teilnahme an Wettbewerben nur Antrittsgelder und sonstige fixe Vergütungen zu einem Leistungsaustausch führen, nicht aber platzierungsabhängige Preisgelder. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (BFH v. 30.8.2017, XI R 37/14; BFH v. 2.8.2018, V R 21/...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2019 Realteilung / Erlass v. 19.12.2018 / Abzulehnende Auffassungen der FinVerw / § 16 Abs. 3 S.atz 2 ff. EStG Der neue Realteilungserlass v. 19.12.2018, IV C 6 - S 2242/07/10002 beseitigt viele Unsicherheiten. Nach nicht zu folgender Auffassung der FinVerw liegt bei Ausscheiden aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft keine Realteilung vor, wenn der ausscheidende Mitu...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.6 § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)

• 2019 Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringungen durch eine Kapitalgesellschaft im Kapitalgesellschaftskonzern / § 20 Abs. 5 UmwStG Der BFH hat mit Urteil v. 7.3.2018, I R 12/16 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass eine Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 1995 durch Entnahmen im Rückwirkungs...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.3 Vertragsparteien

Rz. 58 Der Vertragsteil, der sich zur teilweisen Gewinnabführung verpflichtet, muss – so wie schon beim Gewinnabführungsvertrag –[1] eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[2] Das Aktienrecht stellt an den anderen Vertragsteil hinsichtlich Rechtsform und Sitz keine besonderen Anforderungen, so dass jede denkbare Rechtsform (aber auch eine Privatperson) infrage kommt.[3] D...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.1 Begriff

Rz. 61 Unter einem Betriebspachtvertrag versteht § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG einen Vertrag, bei dem eine AG oder KGaA den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet. Der andere Vertragsteil (Pächter) führt den Betrieb während der Vertragslaufzeit im eigenen Namen und für eigene Rechnung.[1] Der Betriebspachtvertrag unterscheidet sich dabei von einem Betriebsüberl...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.5 Vertragsinhalt

Rz. 65 Den elementaren Vertragsbestandteil eines Betriebspachtvertrags i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG bildet die Übereinkunft der Vertragsparteien, dass der Verpächter für die Dauer des Pachtvertrags die Nutzung des Betriebs seines ganzen Unternehmens[1] dem Pächter zur Fruchtziehung überlässt.[2] Im Gegenzug verpflichtet sich der Pächter, die vereinbarte Pacht an d...mehr

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Unternehmensverträge / 7.1 Dauer von Unternehmensverträgen

Rz. 78 Generell können alle aktienrechtlichen Unternehmensverträge befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nur der Gewinnabführungsvertrag muss aus steuerlichen Gründen für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden, um die Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft zu erfüllen.[1] Bei einer Befristung des Vertrags können die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.3.4 Zustandekommen des Teilgewinnabführungsvertrags

Rz. 59 Das Zustandekommen des Teilgewinnabführungsvertrags entspricht den in Rz. 51 formulierten Gegebenheiten. Da auch beim Teilgewinnabführungsvertrag die Prüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung ins Leere läuft, könnte als Prüfungsgegenstand die Angemessenheit der zu erbringenden Gegenleistung sinnvoll erscheinen.[1]mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.1 Begriff

Rz. 67 Der Betriebsüberlassungsvertrag wird in § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 AktG als ein Vertrag verstanden, durch den eine AG oder KGaA dazu verpflichtet wird, den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen zu überlassen. Der andere Vertragsteil führt für die Vertragslaufzeit den Betrieb für eigene Rechnung aufgrund einer entsprechenden Vollmacht, aber im Namen der überlassenden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.5.5 Vertragsinhalt

Rz. 71 Grundsätzlich gelten für den vertraglichen Inhalt eines Betriebsüberlassungsvertrags die pachtrechtlichen Vorschriften der §§ 581 ff. BGB (vgl. Rz. 65 f.). Hieraus lässt sich für den Inhalt des Betriebsüberlassungsvertrags ableiten, dass sich die Eigentümergesellschaft im Betriebsüberlassungsvertrag dazu verpflichtet hat, dem Betriebsübernehmer die Führung der Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.2.2 Praktische Bedeutung und Gewinngemeinschaftsvertragsmuster

Rz. 49 In der gegenwärtigen Vertragspraxis kommt dem Gewinngemeinschaftsvertrag eine nur untergeordnete Bedeutung zu,[1] weil er nicht mehr als Grundlage der steuerlichen Organschaft anerkannt wird.[2] Dennoch schließen sich auch heute noch vereinzelt Unternehmen zu Gewinngemeinschaften zusammen. Die Motivation für einen derartigen Zusammenschluss resultiert nicht zuletzt au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.3 Begriff und Gegenstand der verdeckten Einlage

Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] – im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.2 Offene Einlagen

Bei Kapitalgesellschaften sind zwar vor allem diejenigen Einlagen von Bedeutung, die die Gesellschafter aufgrund ihrer handelsrechtlichen Einlageverpflichtung erbringen.[1] Es handelt sich dabei um Vermögensgegenstände, die der Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zugeführt werden. Diese "offenen Einlagen" erhöhen die Aktiva der Kapitalgesellschaft un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 6 Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Die verdeckte Einlage von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich. Dabei tritt an die Stelle des Veräußerungspreises nach § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG der gemeine Wert der Anteile. Eine verdeckte Einlage ist – im Gegensatz z...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 8 Verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG auch die verdeckte Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft. Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH – im Gegensatz zur off...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.1 Gestaltungen auf Ebene der Gesellschaft

Rz. 46 Weist die GmbH in der Krise Verluste in einer Höhe aus, die voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht durch entsprechend hohe Gewinne auszugleichen ist, so kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Verschmelzung der Verlust-GmbH mit einer Gewinn-GmbH erwogen werden. Gemäß der aktuellen Fassung des UmwStG kann ein verbleibender Verlustvortrag der Verlust-GmbH nicht...mehr