Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vom Vermögensvergleich zur (modifizierten) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Schrifttum: Herzig/Hausen, Steuerliche Gewinnermittlung durch modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Konzeption nach Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips, DB 2004, 1; Hausen, Modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Praktikable Konzeption einer vereinfachten steuerlichen Gewinnermittlung für einen erweiterten Anwenderkreis, Diss 2009; Spengel, Bilanzrechtsmodernisierung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Hausen, Steuerliche Gewinnermittlung durch modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Konzeption nach Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips, DB 2004, 1; Hausen, Modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung – Praktikable Konzeption einer vereinfachten steuerlichen Gewinnermittlung für einen erweiterten Anwenderkreis, Diss 2009; Spengel, Bilanzrechtsmodernisierung – Zukunft d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.5 Einnahmen-Ausgaben- und Vermögensrechnung

Rz. 45 Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 2. Alternativ wird...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.1 Überblick

Rz. 34 Nicht nur die bis hierher betrachteten gesetzlichen Normen befassen sich mit der Rechnungslegung der Stiftung. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat die Rechnungslegung der Stiftung thematisiert.[1] Zuletzt hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 6.12.2013 eine "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Perspektiven einer Internat... / 4.1 Zahlungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses – Steuern und Dividenden

Bedenken gegen die Zulassung der IFRS für den Einzelabschluss ergeben sich, weil er eine stärkere Beziehung zu anderen Rechtsgebieten hat als der Konzernabschluss (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Rechtsbezüge des Einzelabschlusses Hauptsächlich bereitet die Zahlungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses Schwierigkeiten: Aus der Sicht des Maßgeblichkeitsprinzips des § 5 Abs. 1 EStG geht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Perspektiven einer Internat... / 6 Zusammenfassung

Der Globalisierung der Waren- und Kapitalmärkte folgt die Internationalisierung der Rechnungslegung. Das amerikanische System der US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) und das tatsächlich internationale System der IFRS (International Financial Reporting Standards) konkurrierten in der Vergangenheit um die Vorherrschaft, haben sich aber im Rahmen eines Konvergenz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1 Realisationsprinzip

Das Periodisierungsprinzip stellt den wichtigsten Pfeiler des Bilanzrechts dar. Erst dadurch, dass "Aufwendungen und Erträge … unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen" sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) bzw. Geschäftsvorfälle zu erfassen sind, "wenn sie auftreten und nicht, wenn ... bezahlt wird" (F.22 Framework 1989), wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Bes... / 1.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Bezüglich des Umfangs der Verpflichtung, einen Jahresabschluss zu erstellen, normiert das BGB bislang nur sehr wenige Vorgaben. Nach § 721 Abs. 2 BGB besteht lediglich die Verpflichtung eines Rechnungsabschlusses durch alle zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter, wenn die Gesellschaft von längerer Dauer ist.[1] Nach den gesetzlichen Vorgaben trifft die Verpflichtung a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermietender WEigtümer seine Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.6.2 Keine Bilanz, keine Abgrenzungen

Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach gerade keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Zu berücksichtigen ist, dass vom durchsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.6.1 Orientierung am Wirtschaftsplan

Da die Jahresabrechnung die Abrechnung über den Wirtschaftsplan darstellt[1], sollte sie in Aufbau und den dargestellten Positionen dem Wirtschaftsplan weitestgehend entsprechen. Freilich sollte die Jahresabrechnung weitere Bestandteile beinhalten als der Wirtschaftsplan. Allerdings ist grundsätzlich zu beachten, dass etwaige formale Mängel der Abrechnung dann keine Anfechtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.6.3 Ausnahmen vom Einnahmen-/Ausgabenprinzip

Ausnahmen vom Einnahmen-Ausgabenprinzip werden lediglich durch die Heizkostenverordnung für die in den jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen verbrauchsabhängig abzurechnenden Heizungs-(und Warmwasser-)kosten zwingend vorgeschrieben.[1] Im Übrigen sind Abgrenzungen nicht zulässig und würden die Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Festsetzung der N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 3. Allgemeine Anforderungen

Rz. 13 Obwohl die gesetzliche Grundlage (§ 28 Abs. 2 WEG) dürftig ist, stellt die Rspr. detailreich ausdifferenzierte Anforderungen an die Gestaltung der Jahresabrechnung, die nachfolgend dargestellt werden. Von diesen Vorgaben darf durch Mehrheitsbeschluss nicht abgewichen werden, was mit dem ansonsten hochgehaltenen Grundsatz der Selbstverwaltung schwer zu vereinbaren ist....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Übersicht

Rz. 1 Gem. § 28 Abs. 2 WEG muss der Verwalter einmal im Jahr für das Vorjahr eine Jahresabrechnung (Abrechnung über den Wirtschaftsplan) aufstellen, auf deren Grundlage die Gemeinschaft über Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse (Guthaben) beschließt (zum Verwalterwechsel (→ § 8 Rdn 124). Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, weshalb die Textform genügt (→ § 7 Rd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / 2. Konkreter Planansatz

Rz. 19 Im Rahmen einer privaten Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung werden – ähnlich wie bei der Gewinnermittlung – die Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse gemessen und erfasst. Sie unterscheidet sich aber hiervon in der Weise, dass keine Abschreibungen (AfA) erfasst werden. Es werden ausschließlich Geldströme berücksichtigt. Die Wertveränderungen des Gesamtvermögens gelangen mit in di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Während in Deutschland die Gewinnermittlung in Form der Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG als "Einnahmenüberschussrechnung" bezeichnet wird, heißt diese Form der Gewinnermittlung in Österreich "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung". Es handelt sich dabei um eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Wegen weiterer Einzelh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zivilrecht (Umwandlungsrecht)

Tz. 3 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Für die Verschmelzung gelten grundsätzlich zunächst die umwandlungsrechtlichen Vorschriften der §§ 4 bis 38 UmwG sowie im Übrigen die §§ 99ff. UmwG. Eine auch aus Praktikabilitätsgründen oft hilfreiche rückwirkende Verschmelzung auf einen bis zu acht Monate zurückliegenden Stichtag ist möglich. Der hiervon zu unterscheidende maßgebende steuer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / ff) Vereinsrecht

Tz. 78 Im Recht der Vereine fehlt es an gesetzlichen Regelungen zur Rechnungslegung und Prüfung. Das folgt zwingend daraus, dass es bereits keine Buchführungspflicht für Vereine gibt. Dementsprechend verlangt das Steuerrecht lediglich die Vorlage einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Auch in handelsbilanzieller Sicht sieht es der IDW RS HFA 14 (Rechnungsle...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1. Buchführung

Tz. 6 Unter Buchführung wird die planmäßige, laufende und lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in zeitlichem Ablauf mit Angabe des wesentlichen Inhalts und des zahlenmäßigen Werts verstanden. Sie bezweckt die gesamte wertmäßige Abrechnung eines Unternehmensträgers innerhalb eines bestimmten organisatorischen Systems. Die Begriffe "Buchführu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vereine: Steuerliche Behandlung von Vereinsfesten

Kommentar Ist nach einer Vereinsfeier das letzte Glas gespült und die letzte Bierbank verstaut, müssen noch die steuerlichen Folgen der Veranstaltung aufgearbeitet werden. Für diese Zwecke hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Kurzinformation veröffentlicht, anhand derer sich steuerbegünstigte Vereine einen ersten Überblick über die Steuerfolgen von Festveranstaltung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Rechnungslegung (§ 292 Abs. 3 Satz 1)

Rn 35 Der Treuhänder hat bereits mit Aufnahme seiner Tätigkeit über alle Einnahmen und Ausgaben einschließlich der vorgenommenen Verteilungen (§ 292 Abs. 1) eine einfache Buchführung mit einer Einnahmen-Überschussrechnung/Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu führen.[40] Im Rahmen seiner Aufsicht lässt das Insolvenzgericht den Treuhänder regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Folgen der vorzeitigen Beendigung

Rn 8 Eine klare Regelung, ob es bei der vorzeitigen Beendigung eines besonderen gerichtlichen Beschlusses bedarf, fehlt. Statt eines Aktenvermerks wäre hier ein Beschluss zur Feststellung der in § 299 festgehaltenen Rechtsfolgen wünschenswert.[18] Dies gilt besonders für die durch § 299 nicht direkt geregelten Fälle der vorzeitigen Beendigung. In den gesetzlich geregelten Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Praxis der Zwangsverwal... / V. Muster Nr. 5: Schlussbericht/Schlussrechnung

Rz. 1130 Muster 5 Amtsgericht Musterstadt Musterplatz 1 12345 Musterstadt 2 L 122/13 2 Abschriften anbei In der Zwangsvollstreckungssache Volksbank Musterstadt vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Eifrig, Musterstraße 1, Musterstadt gegen Peter FAUL, Birkenallee 19, Musterstadt wegen Zwangsverwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2012, Der Umfang der neuen Vermögensauskunft

In FoVo 2012, 181 ff. haben wir über die Voraussetzungen berichtet, unter denen eine Vermögensauskunft vom Schuldner nach dem 1.1.2013 zu erteilen ist. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang der Schuldner Auskunft erteilen muss und was der Gläubiger aufgrund der Angaben tun kann, was bei Mängeln zu tun ist und welche Neuerungen beachtet werden...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Sollbuchung bei Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Achtung: Bisher gebräuchliche Buchungs- und Abrechnungssysteme zum gemeinschaftlichen Vermögensbestandteil "Instandhaltungsrückstellung" müssen nach neuem "Machtwort" des BGH (Urteil vom 4.12.2009) ab sofort geändert werden! Normenkette zu §§ 21 Abs. 4 und 28 Abs. 3 WEG Kommentarmehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungsabgrenzungsposten in der Jahresabrechnung müssen nachvollziehbar und verständlich sein

Leitsatz Zulässige Rechnungsabgrenzung bei den Heizkosten Rechnungsabgrenzungsposten in der Jahresabrechnung müssen nachvollziehbar und verständlich sein Normenkette § 28 WEG; §§ 3 ff. HeizkV Kommentar Nach h.M. können bei der Abrechnung der Heizkosten Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden (vgl. bereits BayObLG, ZMR 2004, 131/132 = NZM 2003, 900; OLG Hamm, ZMR 2001, 1001/1...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein "Nachkarten" in der aktuellen Jahresabrechnung

Leitsatz Mitteilungen über Wohngeldrückstände aus Vorjahren und die Verrechnung von Zahlungen hierauf gehören nicht in die Jahresgesamt- und Einzelabrechnung. Fakten: Die vom Verwalter nach § 28 Abs. 3 WEG aufzustellende und von den Wohnungseigentümern nach § 28 Abs. 5 WEG zu beschließende Jahresabrechnung muss eine geordnete und verständliche und selbstverständlich zutreffen...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohngeldrückstände aus den Vorjahren und Verrechnungen hierauf gehören nicht in die aktuelle Jahres-Gesamt- und Einzelabrechnung

Leitsatz Beschränkt ein beschlussanfechtender Antragsteller die Rechtsbeschwerde auf einzelne Beanstandungen, muss sich das Rechtsbeschwerdegericht auch nur mit diesen Punkten befassen Schätzung des Heizenergie- und Warmwasserverbrauchs aufgrund eines Defekts des Messgeräts berührt die Ordnungsmäßigkeit einer Jahresabrechnung nur dann, wenn die Schätzung grob unrichtig ist No...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht des Verwalters und bestandskräftiger Zitterbeschluss

Leitsatz Kein Eigentümer-Anspruch auf Erstellung eines Vermögensstatus mit Ausweisung von Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft Keine Rechnungslegungspflicht des Verwalters gegenüber einem einzelnen Eigentümer Rechtsgültigkeit eines bestandskräftigen Kostenverteilungsänderungs-Mehrheitsbeschlusses ("Zitterbeschlusses") nach wie vor vom Senat bestätigt; keine Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung: Darstellung der... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht es nicht anders! In der Gesamtabrechnung seien alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen darzustellen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stünden. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen seien hingegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag sei in der Abrechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung: Saldierung erla... / 4 Entscheidung

Das LG meint, K habe allein in Bezug auf die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung Recht. In der Darstellung seien die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer als Einnahmen (Ist-Rücklage) und zusätzlich die noch geschuldeten Zahlungen (Soll-Rücklage) auszuweisen (BGH, Urteil v. 4.12.2009, I ZR 44/09). Der Verwalter habe insoweit eine Einnahme übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klageschrift: Wahrung der K... / 4 Die Entscheidung

Der BGH sieht das auch so! Um die Klagefrist zu wahren, müsse der Kläger mitteilen, gegen welchen Beschluss aus welcher Eigentümerversammlung er sich wenden wolle. Lasse sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung der Klageschrift nicht eindeutig ermitteln, gingen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten. Ob sich aus einer Klageschrift für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr